Social-Media

Der Umgang mit sog. Social Media gehört inzwischen für viele Menschen zu ihrer alltäglichen  Internetroutine wie Emails abfragen, Onlineshopping oder -banking. Höchste Zeit also, sich mit den Chancen und Fallstricken bei der Nutzung von Social Media aus Sicht der Onlinehändler näher zu befassen.

Was bedeutet eigentlich Social Media?

Die meisten Onlinehändler nutzen soziale Netzwerke auf täglicher Basis – wenn nicht beruflich, dann doch zumindest privat. Aber kurz erläutert und zusammengefasst für all jene, die sich bisher nicht mit den Social Media befassen mochten oder mussten:

Unter Social Media (auch Social Networks oder web 2.0) versteht man Internetdienste, die Gemeinschaften von Internetnutzern virtuell beherbergen.

Die Netzwerke haben gemein, dass die Nutzer (Privatpersonen als auch Unternehmen) persönliche Profile, sog. Fanpages, erstellen und (in manchen Netzwerken, z.B. facebook) auch eShops implementieren können. Die Seiten sind dann für die Öffentlichkeit in unterschiedlicher Intensität sichtbar und zugänglich – je nachdem wie viel Öffentlichkeit der Nutzer wünscht.

Die Netzwerkbetreiber stellen hierbei lediglich die Rahmenbedingungen für die Profile, Fanpages und implementierten eShops auf. Für die Inhalte sind hingegen allein die Nutzer verantwortlich – deswegen der Begriff „Social Media“.

Zu den klassischen sozialen Netzwerken gehören z.B. Facebook, Xing und LinkedIn. Daneben gibt es reine Blogseiten (wie Twitter, Wordpress, Blogger) oder Videoportale (YouTube, Vimeo, Clipfish und viele mehr).

Was spricht für die Nutzung von Social Media?

Für Onlinehändler ist die Nutzung der sozialen Netzwerke vor allem aus folgenden Gründen interessant:

  1. Kostenloser Einstieg. Die Anmeldung, das Einrichten einer Fanpage und das Implementieren eines Shops sind bei den großen Anbietern (wie z.B. facebook) kostenlos. Jedoch sollte bedacht werden, dass die Gestaltung, Wartung und Aktualisierung der Seite Zeit kostet und Personal bindet. Da die Seite jeden Tag des Jahres zu 24 Stunden von Interessenten abgerufen werden kann, sollte auf eine gelungene Aufmachung und Aktualität auch großen Wert gelegt werden.
  2. Sie erreichen mit der Fanpage bzw. dem Shop ein breites Publikum, das mobil ist (über Smartphones, Notebooks, Tablett-PCs etc.), sich untereinander vernetzt, austauscht und interagiert.
  3. Social networking ist ein stetig und schnell wachsender Bereich. Mehr als 80% der werberelevanten Zielgruppe der 18-63jährigen nutzen inzwischen soziale Netzwerke. Männer und Frauen zu fast gleichen Teilen. Facebook ist mit mehr als 500 Millionen Nutzern weltweit und 12 Millionen deutschen Registrierungen das derzeit größte Netzwerk. Xing hat ca. 9 Millionen Nutzer, davon ca. 3 Millionen in Deutschland. Seit Anfang 2009 bietet die Plattform LinkedIn ihre Dienste auch in deutscher Sprache an. Mit mehr als 83 Millionen weltweit angemeldeten Nutzern ein ebenfalls wichtiges Netzwerk.
  4. Es steht dem Händler eine breite Palette an Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Neben der Werbung für einen Shop via Fanpage könnten Sie z.B. auch die Mitarbeiter vorstellen, die Ihrem Unternehmen „ein Gesicht geben“. Sie können direkt auf Facebook einen Shop einrichten oder es bei einem Link zu ihrem Shop belassen. Sie können über Aktuelles  (Veranstaltungen etc.) informieren, Serviceleistungen anbieten (Problemlösung, Hilfestellung, Anleitungen etc.), Kundenfragen, Kritik und Feedback beantworten, Marktanalysen starten, neue Mitarbeiter rekrutieren, das Netzwerk für die unternehmensinterne Kommunikation nutzen usw. – oder alles zusammen, allein Sie entscheiden.

Aber: Es  gibt auch Fallstricke rechtlicher Art zu beachten!
Die Entwicklung der sozialen Medien ist längst noch nicht abgeschlossen und vollzieht sich derzeit in atemberaubendem Tempo. Das verführt dazu, die rechtlichen Aspekte zu vernachlässigen – zumal die Rechtsprechung mit der Klärung der aktuellen Fragen zum Teil weit hinterherhinkt.

Dennoch sollten Sie sich als Onlinehändler der Herausforderung stellen und sich informieren. Kein leichtes Unterfangen, zugegeben. Denn neben den „üblichen Vorgaben“ aus dem Wettbewerbs-, Urheber-, Datenschutz- und Markenrecht müssen auch die Nutzungsbedingungen und Richtlinien bei der Nutzung von Facebook und Co. beachtet werden. Bei Verstößen drohen dem Händler nunmehr nicht „nur“ eine Abmahnung, ein Bußgeld oder Klage, sondern auch die Sanktionen der Netzwerkbetreiber (z.B. Sperrung der Seite).

Mit unserer Serie „Social media effektiv und rechtssicher nutzen“ möchten wir Onlinehändler  unterstützen, die rechtlichen Fallstricke bei der Nutzung von sozialen Netzwerken und Medien  galant zu umgehen - damit das Engagement bei Facebook, LinkedIn, Xing und Co. kein kostspieliger Schlag ins Wasser sondern ein Erfolg wird.

Hier ein kleiner Ausblick auf die als nächstes für die Serie geplanten Themen:

  • Registrierung und Namenswahl bei sozialen Netzwerken – das gibt es zu beachten
  • Impressum als Pflicht im Bereich der Social Media
  • Urheberrechtliche „Stolperfallen“ bei der Nutzung von Social Media
  • Datenschutz und Social Media
  • Wie Sie Ihre Mitarbeiter auf die Nutzung von Social Media einstellen