Aufgrund der DSGVO hat Google einige Änderungen bei Analytics vorgenommen. Nutzer sollten ihre Einstellungen überprüfen.
Um der Datenschutzgrundverordnung gerecht zu werden, hat Google einige wichtige Änderungen bei Analytics vorgestellt. Es handele sich um wichtige Änderungen, die Einfluss auf die Analytics-Daten haben können. Die Vorbereitungen laufen bei Google schon seit einem Jahr.
Neue Funktionen zur Datenspeicherung
Eines der wichtigsten Updates betrifft das Speichern von Nutzer- und Event-Daten. Die neue Funktion, die am heutigen Donnerstag gelauncht wurde, erlaubt es Analytics-Nutzern, einzustellen, wie lange entsprechende Daten auf den Google-Servern gespeichert werden sollen. Ab dem 25. Mai werden diese dann nur so lange behalten, wie es in den Einstellungen hinterlegt ist. Ältere Daten werden von Google gelöscht. Reports, die auf aggregierten Daten bestehen, sind davon nicht betroffen.
Noch vor dem 25. Mai soll außerdem ein neues Tool zum Löschen von Nutzern live gehen. Damit lassen sich die kompletten Daten eines einzelnen Nutzers (etwa eines Seitenbesuchers) löschen. Darüber hinaus will Google weiterhin mehrere Möglichkeiten zur Datenverwaltung anbieten, etwa anpassbare Cookies-Einstellungen, Privatsphäre-Tools, Einstellungen zum Teilen und Löschen von Daten, zum Löschen von Accounts und zur IP-Anonymisierung. Dies soll sich laut Google als „nützlich herausstellen, wenn Unternehmen die Auswirkungen der DSGVO auf die eigene Situation und die Analytics-Implementierung evaluieren.“
Änderungen der Vertragsinhalte
Neben technischen gibt es auch Änderungen in den Verträgen mit Google. Seit dem vergangenen August wurden bereits Änderungen in Vorbereitung auf die DSGVO eingebaut, die aktuellen Verträge werden nun um neue DSGVO-Richtlinien erweitert und am 25. Mai verbindlich. Aktualisiert wird auch die EU User Consent Policy, um die neuen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. So müssen Nutzer dann einwilligen, wenn Cookies verwendet werden sollen oder wenn persönliche Daten für bestimmte Services oder Werbung verwendet werden. Von der Einwilligung muss es eine Aufzeichnung geben und der Endnutzer muss klare Instruktionen bekommen, wie er die Einwilligung zurückziehen kann. Glücksfall für deutsche Händler: Die „EU user consent policy“ fordert dies nur, wenn das nationale Recht dies notwendig macht. In Deutschland ist dies jedoch auch nach dem 25. Mai nicht der Fall.
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Das Problem welches bei vielen Händlern jedoch besteht ist, dass man zwar ungefähr weiß was sich ändert, aber kaum jemand weiß wie das umzusetzen ist.
Besonders für kleine Händler ist es ein Problem, denn oftmals sind es nur Ein-Mann-Vertriebe.
Hier bei dieser Änderung von Google ist wieder das Problem, dass man zwar weiß was Google ändert, aber wie ist das für uns Händler umsetzbar?
Generell besteht dieses Problem ja bei mehreren Punkten, also nicht nur bei Google (Cookies, Newsletter, Socials, Zahlungsanbiete r, Email- und Shop Provider, Clouds Versanddienstle ister, sowie Marktplätze).
Wie soll eine solche Einwilligung für den Endnutzer aussehen, auch im Bereich der Löschung seiner Daten?
Wir müssen beweisen, dass der Kunde einer Datenverarbeitu ng zugestimmt hat, möchte er eine Löschung seiner Daten müssen wir das auch nachweisen, doch wie weit geht diese Aufzeichungspflicht?
Beispiel:
Ein Kunde stimmt Google Analytics zu (Aufzeichnungsp flicht). Einen Monat später beantragt er die Löschung seiner Daten (ebenfalls Aufzeichnungspf licht und Beweispflicht das gelöscht wurde). Damit wir auch auf Anfrage des Kunden nach einiger Zeit beweisen können, dass seine Daten gelöscht wurden müssten wir theoretisch noch Zugriff auf diese Daten (Einwilligung & Löschung) haben, also erfolgte im Prinzip keine komplette Löschung seiner Daten.
Generell würden wir Händler erwarten, dass wir wesentlich mehr Informationen zur eigentlichen Abwicklung erhalten und nicht nur Informationen wo sich was ändert.
Viele Grüße
Robert
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