Nach dem EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessen“ stieg die Anzahl der Löschanfragen. Google wollte an einem System arbeiten, um die vielen Anträge bearbeiten zu können. Nun hat auch die Bundesregierung Gespräche mit dem Suchmaschinenbetreiber aufgenommen. Eine Schlichtungsstelle soll dabei helfen, über Löschanträge zu befinden.

 Google Homepage auf Bildschirm

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Die geplante Schlichtungsstelle für Streitfragen soll allen Betroffenen zur Verfügung stehen, wenn sie Suchergebnisse über die eigene Person aus dem Google-Index entfernt sehen möchten. Wie heise online unter Berufung auf das Handelsblatt berichtet, haben sich Politiker der Unionsfraktion bereits mit Jan Kottmann, Leiter Medienpolitik bei Google, getroffen. In dem Gespräch sei es um die Konsequenzen gegangen, die das EuGH-Urteil von vor zwei Wochen nach sich zieht. Die Gespräche befinden sich dabei „noch in einem frühen Stadium“.

Geplant sei, dass neben Google auch die Datenschutzbeauftragen der Länder an der Schlichtungsstelle beteiligt werden. Bisher habe man sich allerdings noch nicht darüber geeinigt, wer die Kosten der Antragsbearbeitung übernehmen soll. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön habe sich dafür ausgesprochen, dass die Kosten der Bearbeitung von Google selbst getragen werden sollten.

Google will nicht allein entscheiden

Für die Bearbeitung der Löschanfragen schlug SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst werde die Löschanfrage Google überlassen – sollte das Unternehmen den Antrag für unberechtigt halten, werde dann ein Mediationsverfahren von der Schlichtungsstelle aufgenommen. Dafür fordert Klingbeil auch eine deutliche Aufstockung der Datenschutzämter.

Google selbst zeige sich aber zurückhaltend, was die Bearbeitung der Löschanfragen angeht: Hier wolle Google „vor allem Rechtssicherheit“ und nicht über die Anfragen selbst entscheiden. Der CDU dürfte diese Einstellung entgegenkommen. Schließlich hätten die Unionspolitiker dem Bericht zufolge Bedenken, dem Suchmaschinenbetreiber die Entscheidung zwischen Informationsfreiheit und dem „Recht auf Vergessen“ zu überlassen.

Neuer Rechtsstreit soll vermieden werden

Am 13. Mai hatte der EuGH entschieden, dass Privatpersonen ein „Recht auf Vergessen“ haben, also die Löschung sensibler Links aus dem Google-Index erwirken können. Google hatte kurz darauf angekündigt, ein Erfassungssystem für Löschanträge zu erarbeiten. Direkt nach dem Urteil sei die Zahl der eingegangenen Löschanfragen bei Datenschützern stark angestiegen.

Die Gespräche mit der Bundesregierung deuten darauf hin, dass Google in dieser Angelegenheit einen diplomatischen Weg einschlägt. Anstatt an den Regierungen und den Menschen vorbeizuarbeiten, will der Suchmaschinenbetreiber offenbar eine enge Zusammenarbeit erreichen. Dass Google nicht allein über die Löschanträge befinden will, ist ein weiteres deutliches Zeichen: So will das Unternehmen wohl einen weiteren derartigen Rechtsstreit vermeiden.