Mächtig, maßgebend und schier unantastbar: So präsentieren sich die gigantischen Konzerne, die die digitale Welt beherrschen. Google zum Beispiel – an dem Unternehmen kommt keiner vorbei. Kein Nutzer, kein Händler, niemand. Und um die Macht solcher Monopolisten künftig besser regulieren und einschränken zu können, arbeitet das Bundeskartellamt intensiv an Plänen. Die neuesten Konzepte sehen vor, Google als „Versorgungsunternehmen“ einzustufen. Dann nämlich hätten die Behörden mehr Befugnisse über den Online-Giganten.
Der neueste Entwurf, der eine künftige Regulierung von Google in den Blick rückt, soll nach Informationen von ZDNet 30 Seiten umfassen. In ihm beschreibt das Bundeskartellamt, dass Google durch eine Einstufung als sogenanntes Versorgungsunternehmen an eine (wesentlich) kürzere Leine gelegt werden könnte als bisher. In diesem Fall müssten die Preise für Anzeigen in den Google-Suchergebnissen beispielsweise genau so reguliert werden wie jene Gebühren für Gas und Wasser.
Behörden könnten Google-Algorithmus ändern
Ein weiterer entscheidender Nutzen dieser Strategie wäre, dass das Bundeskartellamt sich nicht selbst mit dem überaus komplizierten und komplexen Suchalgorithmus von Google herumschlagen müssten. Die Behörde hätte die Befugnis, dem Online-Konzern lediglich die Anweisung zur Änderung des Algorithmus zukommen zu lassen – alles Weitere müsste dann in den Hallen von Google selbst geklärt und angepasst werden.
Für das Bundeskartellamt wäre die Einstufung von Google als Versorgungsunternehmen eine Art Notfallplan oder Notlösung. Nämlich in dem Fall, wenn der Behörde keine anderen Maßnahmen und Möglichkeiten mehr zur Verfügung stünden, um der Macht des digitalen Konzerns Einhalt zu gebieten. Erst vor ein paar Wochen hatte sich zudem Bundesjustizminister Heiko Maas für eine „Entflechtung“ des Konzerns ausgesprochen.
Monopolkommission fordert "besonnenen Umgang"
Trotz der Dringlichkeit solcher Pläne will die Monopolkommission nichts überstürzen und fordert einen besonnenen Umgang mit Google und ähnlichen Online-Diensten. Eine „Erweiterung des wettbewerbsrechtlichen Instrumentariums erscheint auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisbasis (noch) nicht angezeigt”, hatte die Kommission laut ZDNet erst vergangene Woche verlauten lassen. Nichtsdestoweniger müsse eine tief greifende Untersuchung und Prüfung in den Sektoren Verbraucher-, Daten- und Wettbewerbsschutz von Google noch durchgeführt werden.
Auch in der Vergangenheit hat das Bundeskartellamt schon wichtige Schritte und Maßnahmen ergriffen, um die Online-Welt und den E-Commerce zu regulieren: So ergriff es beispielsweise im vergangenen Jahr Maßnahmen, um die wettbewerbsfeindliche Preisparitätsklausel von Amazon zu kippen. Ein anderes Beispiel sind die strikten Vertriebsbeschränkungen, die einige Markenhersteller ihren externen Verkäufer auferlegt hatten. Auch hier sind die ersten Entscheidungen im Sinne der Händler gefällt worden (wir berichteten).
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