Facebook und der Datenschutz – das ist eine scheinbar nicht enden wollende Konfliktsituation. In der neusten Auseinandersetzung geht es um die Klarnamenpflicht bei dem sozialen Netzwerk, die dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zufolge, dem deutschen Telemediengesetz widersprechen.
Als internationales Einschreiben mit Rückschein erreichte Mark Zuckerberg persönlich die Verfügung des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Darin wird das Unternehmen dazu verpflichtet, Pseudonyme als Benutzernamen zuzulassen. Zwei Wochen Zeit hat Facebook, dem Datenschutz dahin gehend zu genügen, sonst wird ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt. „Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt“, so Weichert.
Zuständigkeit ist nicht klar
Schwierig bei der Angelegenheit ist außerdem die Frage, welches Facebook für den Datenschutz in Deutschland zuständig ist. Während der amerikanische Konzern auf sein Tochternehmen in Irland verweist, sieht das ULD beide Unternehmen in der Pflicht und hat gleich noch eine entsprechende Verfügung in die Europazentrale nach Dublin geschickt.
„Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist. Eigentlich müsste dies auch im Interesse des Unternehmens sein. Insofern hoffen wir in der weiteren Auseinandersetzung auf eine sachorientierte, nicht auf Verzögerung abzielende Vorgehensweise“, fügte der Datenschutzbeauftragte Weichert hinzu.
Facebook weist Anschuldigungen zurück
Wie die dpa mitteilt, hat Facebook die den Datenschutz betreffenden Anschuldigungen als „vollkommen unbegründet“ zurückgewiesen und ein energisches Vorgehen dagegen angekündigt. Erst am vergangenen Freitag gab der Social Media-Konzern bekannt, dass in der Suchfunktion künftig alle Nutzer auffindbar sein werden und diese Funktion nicht mehr auf bestimmte Personenkreise beschränkt werden kann. Dies könnte den Konflikt zusätzlich anheizen.
Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass das soziale Netzwerk und die Schleswig-Holsteinische ULD aneinandergeraten. Vor gut einem Jahr standen beispielsweise Fanpages und der „Gefällt-mir“-Button bei Facebook in der Datenschutz-Diskussion im Fokus.
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