Erst vor wenigen Tagen, am 23.11.2018, hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ zugestimmt. Doch bereits jetzt sorgt das Gesetz, das mit dem Beginn des nächsten Jahres in Kraft tritt, für viel Arbeit in der Finanzverwaltung.
Die Zahl der Anmeldungen für Steuernummern durch chinesische Online-Händler ist zuletzt deutlich angestiegen. Der Verdacht, dass über Jahre massenhaft Steuern hinterzogen wurden, steht damit nicht ganz unbegründet im Raum.
Marktplatzhaftung soll Steuerausfälle in Milliardenhöhe verhindern
Etliche chinesische Online-Händler fordern zurzeit das Finanzamt Berlin-Neukölln mit der Beantragung deutscher Steuernummern heraus – knapp 6.600 Anträge seien dort bis Ende November laut der Wirtschaftswoche eingegangen. Hinter dem Ansturm stecken die Änderungen im Umsatzsteuerrecht, die besonders Online-Marktplätze und ihre – ausländischen – Händler betreffen.
Demnach sollen ab dem 01. Januar 2019 Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay für die ordnungsgemäße Zahlung der Umsatzsteuerschuld von Händlern, die auf diesen Plattformen ihrem Geschäft nachgehen, geradestehen. Vorgesehen ist ein stärkerer Informationsaustausch zwischen Marktplätzen und Finanzbehörden, der im Vergleich zum E-Commerce aber zunächst etwas antiquiert in analoger Papierform daherkommen soll.
Online-Händler müssen den Marktplätzen künftig ihre Steuernummer und weitere Daten, wie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes, mitteilen. Erfüllt ein Händler seine steuerlichen Pflichten nicht, sieht das Gesetz vor, dass sich die Finanzbehörden mit einem entsprechenden Hinweis an den Markplatzbetreiber wenden können. Will dieser nicht für die Steuerschuld haften, muss er den Händler sperren.
Ein einziges Finanzamt für Tausende chinesische Händler zuständig
Ein Beweggrund der Gesetzesänderung war, die in Milliardenhöhe vermuteten Umsatzsteuerausfälle künftig zu verhindern. Vor allem Händler mit Sitz in Drittländern sollen bisher in vielen Fällen keine Steuern abgeführt haben. Dass es jetzt zu derart vielen Neuanmeldungen für Steuernummern kommt, lässt darauf schließen, „dass chinesische Internethändler jahrelang massenhaft Steuern in Deutschland hinterzogen haben“, teilte Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, der Wirtschaftswoche mit.
Auf die Finanzbehörden kommt nun viel Arbeit zu. Besonders stark betroffen ist dabei das Finanzamt Berlin Neukölln, das für Online-Händler aus China völlig alleine zuständig ist. Aber auch für deutsche Online-Händler wird die Gesetzesänderung Handlungsbedarf mit sich bringen: Auch sie müssen sich nun um eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung beim Finanzamt kümmern und sie dem Marktplatz zur Verfügung stellen, wenn der Marktplatz dies fodert um einer eventuellen Haftung zu entgehen. Diese ist nur eine beschränkte Zeit lang gültig – höchstens drei Jahre, die genaue Dauer wird aber ins Ermessen des jeweils zuständigen Finanzamts gestellt. Wann das gesamte Verfahren automatisiert werden soll, ist noch nicht klar.
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