Händler erleben auf Amazon so einiges. Die Berichte über schlechte Erfahrungen, sei es im Zusammenhang mit Kunden, Mitstreitern oder der Plattform selbst, sind vielfältig. Eine Online-Händlerin teilte uns kürzlich mit, was ihr geschehen ist – und es besteht die Möglichkeit, dass noch diverse weitere Händler betroffen sind.
Wie die Händlerin erzählt, vertreibe sie diverse Produkte auf der Online-Plattform. Nur zufällig entdeckte sie, dass die Produktseiten gleich mehrerer ihrer Waren nicht mehr aufrufbar waren. Eine Mitteilung über Gründe oder überhaupt die Tatsache, dass es zur Sperrung kam, erhielt sie erst, als sie selbst bei Amazon nachhakte.
Eine Markenrechtsverletzung, die keine ist
Tatsächlich hatte der Amazon-Verkäuferservice eine Antwort parat: Schuld war das Wort Anker. Die betroffene Online-Händlerin hat mehrere mit Anker-Motiv versehene Produkte in ihrem Sortiment. Selbstverständlich wurde das Wort daher auch mehrfach in der Produktbeschreibung und im Titel verwendet. Allerdings handelt es sich bei „Anker“ auch um eine für Elektronikartikel auf Amazon registrierte Marke – was wegen einer vermeintlichen Schutzrechtsverletzung zur Sperrung der entsprechenden Produktseiten der Händlerin führte.
Praktisch müsste diese natürlich auch eine Markenverletzung begangen haben, also die Marke in einer Weise gebraucht haben, die eine Verwechslungsgefahr mit der registrierten Marke begründet. Oder aber sie müsste den Ruf der bestehenden Marke für ihre Zwecke ausgenutzt oder beeinträchtigt haben. Beide Fälle liegen aber wohl kaum vor, schließlich verwendete die Händlerin letztlich nur das Motiv und beschrieb dies, es handelte sich bei den gesperrten Waren nicht einmal um Elektrogeräte.
Amazon weist nicht auf Sperrung hin
Wer ist nun schuld an diesem Vorfall? Wie die Händlerin berichtet, war es nicht der Markenrechtsinhaber.
„Da ,Anker‘ auch eine bei Amazon registrierte Marke für Elektroartikel ist, hat der Algorithmus unsere Produkte VORSORGLICH gesperrt, OHNE jegliches Zutun des eigentlichen Markeninhabers“, teilt sie uns mit.
Der Verkäuferservice habe sie später dann auf Anfrage informiert, dass die Sperrungen durch den Algorithmus völlig automatisch und ohne weitere Überprüfung vorgenommen werden. Zwar seien die Sperrungen mittlerweile aufgehoben, sie hätten auch keinen weiteren Einfluss auf die Metriken der Verkäuferperformance gehabt. Nichtsdestotrotz ärgert sich die Händlerin. Einerseits, weil es keinen Hinweis seitens Amazon gab und sie damit vermutlich noch lange davon hätte ausgehen können, dass mit ihren Produkten alles ist wie gehabt. Zum anderen aber bliebe am Ende ein Umsatz- und Ranking-Verlust bestehen, auf dem sie nun eben „sitzen bleibt“.
Gerade die fehlende Mitteilung über die Sperrung von Produktseiten ist bedauerlich. Etliche kleine und große Unternehmer, die auf Amazon mit ihren Waren handeln, könnten unbemerkt von gleichartigen Vorfällen betroffen sein.
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