Amazon.de hat eine neue Werbeaktion für Verkäufer gestartet, die für ihre Produkte auf Amazon auch den Versandservice des Konzerns nutzen: In einem begrenzten Aktionszeitraum fallen für bestimmte Produkte keine Kosten für die Lagerung bzw. Remission von Waren an. Darüber informiert ein Nutzer des Sellerforums.
Konkret teilt Amazon demnach auf Seller Central mit: „Vom 18. März bis 30. September 2019 erlässt Versand durch Amazon unter bestimmten Voraussetzungen die Lager- und Remissionsgebühren für die ersten 50 Einheiten neuer ASINs.“ Dies gilt laut Amazon „für qualifizierte Verkäufer, die neue ASINs in berechtigten Kategorien über Versand durch Amazon anbieten.“
Lager- und Remissionsgebühren werden erlassen
Während der Werbeaktion verzichtet Amazon für jedes neu erstellte Produkt bzw. jede neue Amazon Standard Identification Number (ASIN) auf die Lagergebühren. Beschränkt ist dies auf 50 Artikel je berechtigter ASIN, die ab sofort bis Ende des Aktionszeitraums am 30. September 2019 in Logistikzentren eingehen. Diese 50 Einheiten können im Zeitraum vom 1. Juli bis Ende September außerdem wieder aus dem Lager entfernt werden, ohne dass Remissionsgebühren berechnet werden. Verkäufer können den Erlass der Verkaufsgebühr im gesamten Aktionszeitraum für maximal 100 neu erstellte ASINs nutzen.
Kostenvorteile für neu erstellte Amazon-Produkte
Amazon betont mehrfach, dass nur neu erstellte ASINs von den genannten Gebühren befreit sind. Was das Unternehmen dabei als neu auffasst, ist genau definiert: Die Produkte müssen auf allen fünf europäischen Marktplatz-Seiten neu sein. Wird ein neues Produkt dem Paneuropäischen Versand durch Amazon hinzugefügt, hat es während des gesamten Aktionszeitraumes eine paneuropäische EU-ASIN. Ein übergeordnetes Amazon-Produkt, dem dann mehrere Varianten untergeordnet werden, betrachtet Amazon nur als eine ASIN: „Wenn Sie beispielsweise eine übergeordnete ASIN mit 4 untergeordneten Varianten bei Amazon.de erstellen, würden Sie Werbeaktionsvorteile für insgesamt 50 Einheiten dieser 5 Produkte erhalten“, erläutert der Sellerforum-Nutzer dazu nochmals genauer.
Nicht als neu gilt, wenn der Verkäufer das übergeordnete Produkt schon vor Beginn der Aktion erstellt hat und zu diesem Varianten ergänzt oder wenn bereits vorhandene Produkte zu einem neuen Angebot gebündelt werden.
Nur bestimmte Produkte und Kategorien berechtigt
Um an der Werbeaktion teilzunehmen, müssen Produkte nicht nur neu erstellt sein, die jeweiligen Artikel dürfen auch ausschließlich die Standardgröße haben.
Weiter sind nicht alle Produktkategorien erlaubt. Ausgenommen sind beispielsweise Produkte, die bei Medien sowie gebrauchten Artikeln neu eingestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind hingegen die folgenden Kategorien:
- Auto & Motorrad
- Babyprodukte
- Baumarkt
- Beauty
- Bekleidung
- Bürobedarf & Schreibwaren
- Computer
- Computer- & Videospiele
- Drogerie & Körperpflege
- Elektronik
- alle Gartenprodukte
- Geräte
- Geschenkgutscheine
- Haus & Garten
- Haustierbedarf
- Industrie & Wissenschaft
- Kamera & Foto
- Lebensmittel
- Mobiltelefone & Zubehör
- Musikinstrumente & Zubehör
- Schmuck
- Schuhe
- Spielzeug
- Sport & Freizeit
- Uhren
- Wein
Auf der Seite „Werbeaktion für monatliche Lager- und Remissionsgebühren für neue ASINs“ im Amazon-Verkäuferportal Seller Central Europe sind weitere Informationen zu finden. Zudem können sich Verkäufer dort für die Aktion registrieren bzw. prüfen, ob sie die notwendigen Berechtigungen zur Teilnahme haben.
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