FBA-Händler aufgepasst: Amazon hat die Richtlinien für die FBA-Anlieferung geändert. Kartons dürfen jetzt nur noch ein Maximalgewicht von 23 Kilogramm haben anstatt wie bisher von 30 Kilogramm. Nur Einzelartikel, die schwerer sind als 23 Kilogramm, dürfen freilich weiterhin angeliefert werden. Auf Nachfrage von Revoic hat Amazon bestätigt, dass die Änderung ab sofort gilt. Es dürfte aber eine gewisse Übergangszeit geben, denn für viele Händler bedeutet die Änderung wahrscheinlich die Überarbeitung der eigenen Prozesse.
Viele FBA-Händler haben Kartongrößen und Packgewicht auf 30kg optimiert und lassen direkt ab Werk optimierte Kartons für den Versand an Amazon packen. Dies muss nun an die neuen Vorgaben angepasst werden. Händler, die im eigenen Warenlager 30kg-Kartons stehen haben, müssen die entsprechenden Waren nun in kleinere Kartons umpacken.
Besser schnell reagieren
Amazon begründet die Änderung gegenüber Revoic mit individuellen Prozessen der Versandzentren. Es sei nicht zu erwarten, dass zu schwere Sendungen nun direkt abgelehnt werden, zumindest aber, dass die Händler informiert werden, dass entsprechende Pakete künftig nicht mehr angenommen werden. Wer allerdings weiter zu schwere Kartons ans FBA-Lager schickt, muss mit Konsequenzen rechnen. Revoic zitiert aus der Hilfeseite zu Paketsendungen:
„Ein Verstoß gegen die für Versand durch Amazon geltenden Verpackungsrichtlinien, Sicherheitsanforderungen und Produktbeschränkungen kann dazu führen, dass die Annahme der Waren durch das Amazon-Logistikzentrum verweigert wird, die Waren entsorgt oder zurückgesendet werden, künftige Lieferungen an das Logistikzentrum blockiert werden oder im Logistikzentrum eine Gebühr für die Vorbereitung oder die Nichteinhaltung erhoben wird.“
Anforderungen an FBA-Lieferungen
Neu ist außerdem, dass Plastikbänder oder Umreifbänder, die für schwere Pakete um die Kartons gespannt werden, nicht mehr erlaubt sind. Weitere Anforderungen für FBA-Lieferungen sind außerdem: Kartons dürfen maximal eine Seitenlänge von 63,5 cm haben (ausgenommen Einzelartikel, die das Maß überschreiten). Kartons, die mehr als 15 Kilogramm wiegen, müssen mit dem Hinweis „Schwer“ gekennzeichnet sein, der von oben sowie von den Seiten sichtbar sein muss.
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