Ab dem Juni 2019 müssen sich Marketplace-Händler bei Amazon auf eine neue Gebührenstruktur einstellen. Das Unternehmen hat angekündigt, die prozentualen Gebühren in mehreren Kategorien anzupassen, wie im Sellerforum zu lesen ist. Man überprüfe die Verkaufsgebühren jährlich neu, um veränderten Kosten und der „Branchendynamik“ gerecht zu werden. Während die Verkaufsgebühren in mehreren Kategorien gesenkt werden, werden sie in anderen erhöht.

Am wichtigsten ist aber: Amazon führt im Juni eine Mindestverkaufsgebühr von 0,30 Euro pro Artikel für alle Kategorien ein! Davon ausgenommen sind lediglich die Kategorien „Lebensmittel“ und „Medien“ (Bücher, Musik, Videos, Videospiele, DVDs und Software). Diese Änderung wie auch die Änderung der prozentualen Gebühren gelten ab dem 5. Juni 2019.

Geänderte Gebühren

Konkret sehen die Änderungen der prozentualen Gebühren wie folgt aus: In den Kategorien „Lebensmittel" (außer Produkte der Kategorie „Bier, Wein & Spirituosen"), „Beauty", „Drogerie & Körperpflege" sowie „Babyprodukte" (außer Babybekleidung) gilt ab dem 5. Juni für Artikel mit einem Gesamtverkaufspreis (setzt sich aus dem Artikelpreis sowie den Kosten für Versand und Geschenkverpackung zusammen) von maximal 10 Euro eine Gebühr von 8 Prozent statt wie bisher 15 Prozent. Für Artikel mit einem Gesamtverkaufspreis von mehr als 10 Euro bleibt die Gebühr auch danach bei 15 Prozent. Für Möbel mit einem Gesamtverkaufspreis von mehr als 200 Euro sinkt die Gebühr von 15 Prozent auf 10 Prozent. Ausgenommen sind Matratzen, bei denen es bei der aktuellen Gebühr bleibt.

Am stärksten sinkt die prozentuale Verkaufsgebühr beim Schmuck: Hier werden bei einem Gesamtverkaufspreis von über 250 Euro nur noch 5 Prozent statt 20 Prozent fällig. Für PC-Hardware, PC-Peripheriegeräte und TV-Geräte in Frankreich wird die Gebühr hingegen leicht angehoben, und zwar von 5 Prozent auf 7 Prozent.

Eine Übersicht über die anstehenden Änderungen stellt Amazon im Sellercentral in der Gebührenübersicht für Verkaufen bei Amazon zur Verfügung.