Gute Nachrichten für alle Amazon-Marktplatzhändler: Der US-Konzern räumt diesen in Zukunft deutlich mehr Rechte ein. Bereits ab Mitte August werden die bisher recht einseitigen Regeln geändert. Grund dafür ist eine Vereinbarung mit dem Bundeskartellamt. Dieses hatte im November 2018 ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, zahlreiche Händler hatten sich wegen der Praktiken des Unternehmens beschwert. Mit dem jetzt geschlossenen Deal für weitreichende Verbesserung bleibt Amazon die empfindliche Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes erspart.
30-Tage-Frist für Kündigungen
Bisher konnte Amazon seine Händler ohne Angaben von Gründen und mit sofortiger Wirkung sperren, dies wird sich zum 16. August ändern. Ab dann gilt bei ordentlichen Kündigungen eine 30-Tage-Frist, bei außerordentlichen Kündigungen muss der Händler informiert und die Gründe ausreichend belegt werden. Auch der „Gerichtsstand“ erfährt eine Umstrukturierung. Wollte ein Verkäufer bisher gegen Amazon vor Gericht ziehen, musste dies stets in Luxemburg geschehen. Nun kann der Prozess unter bestimmten Voraussetzungen auch im eigenen Land geführt werden, wie die FAZ schreibt.
Auch bei den Regelungen zur Haftung kaputter Produkte gibt es eine Änderung. Diese ging bisher zu Lasten der Händler, die Behörde erreichte mit ihrem Deal, dass diese nun ausbalancierter sind.
Geheimhaltungspflicht gelockert
Des Weiteren gibt es in Zukunft neue Regeln bei der Geheimhaltungspflicht. Bisher musste sich ein Händler die Erlaubnis von Amazon einholen, um sich über die Geschäftsbeziehung mit dem Online-Riesen äußern zu können. Diese Klausel soll nun „weitgehend reduziert“ werden.
„Für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt“, gibt sich Kartellamtschef Andreas Mundt gegenüber der FAZ zufrieden. Vonseiten Amazons heißt es dazu: „Um die Rechte und Pflichten unserer Verkaufspartner klarzustellen, nehmen wir einige Änderungen am Amazon Services Business Solutions Vertrag vor.“ Die neuen Regelungen sollen neben Deutschland auch in Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Amerika und Asien in Kraft treten, so die Internet World.
Amazon steht weiterer Ärger ins Haus
Das der US-Konzern um die saftige Geldstrafe des Bundeskartellamts herumgekommen ist, bedeutet für das Unternehmen aber nicht die Lösung aller Probleme. Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens auf dem eigenen Marktplatz könnte es schon bald ein offizielles EU-Verfahren gegen Amazon geben. Bereits in den nächsten Tagen könnte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ein solches Verfahren einleiten. Konkret geht es um eine mögliche Benachteiligung der Marketplace-Händler vom Online-Riesen.
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