Ebay hat seine Händler über neue Regelungen informiert, die ab dem 1. Januar 2021 gelten: Der Marktplatz ist ab dem Stichtag im Vereinigten Königreich verpflichtet, die Umsatzsteuer für die Einfuhr von Warensendungen einzuziehen. Ebay wird Käufern den Betrag direkt in Rechnung stellen und an die zuständigen Behörden abführen, wie das Unternehmen nun in einer Mitteilung an seine Händler erklärte.
Händler sollten bestehende und neue Angebote prüfen
Die neue Regelung gelte nur für den Handel mit Verbrauchern und bis zu einem Warenwert von 135 Britischen Pfund, heißt es weiter. Händler müssen darauf achten, dass in ihren Angeboten immer der Bruttopreis und der verwendete Umsatzsteuersatz ausgewiesen ist – wird kein Umsatzsteuersatz angegeben, geht Ebay davon aus, dass ein Nettopreis ausgewiesen ist. In einem solchen Fall werde der entsprechende Umsatzsteuersatz auf den angegebenen Preis addiert.
Der Marktplatz erinnert seine Händler deshalb aktuell daran, den Umsatzsteuersatz für bestehende und neue Angebote hinzuzufügen. „Bitte stellen Sie bis zum 1. Januar 2021 sicher, dass in allen ihren Angeboten die Umsatzsteuer ausgewiesen ist“, erklärt Ebay. Das entsprechende Feld finden Händler direkt neben dem Preisfeld, wenn sie ein neues Angebot auf der Plattform einstellen oder ein bestehendes bearbeiten.
Neue Regelung wird ab März 2021 europaweit Pflicht
Die neue Umsatzsteuerregelung betrifft alle Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 135 Britischen Pfund. Auch kleine Sendungen bis zu 15 Britische Pfund sind von der Regelung betroffen – hier entfalle die Umsatzsteuerbefreiung, wie Ebay erklärt. Sollten sich die Waren bereits im Vereinigten Königreich befinden, wenn die Regelung greift, werde Ebay die Umsatzsteuer ebenfalls einziehen und abführen – unabhängig vom Warenwert.
Ebay-Händler sollten ihre Angebote auch unabhängig von der neuen Regelung auf die korrekte Angabe des Umsatzsteuersatzes überprüfen. Ab März 2021 wird Ebay die Angabe des Umsatzsteuersatzes auf allen europäischen Ebay-Websites verpflichtend machen – spätestens dann kommen Händler also nicht um diesen Schritt herum.
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Häufig werden dabei die Steuerparagraph en nicht unterschieden (s. auch unten stehende Frage #1 und Antwort #2)oder es wird schlicht vorausgesetzt, dass der ausländische Käufer auf jeden Fall einen Vorsteuerabzug erhalten kann.
Dass ein an vorderster Front stehender Ebaymitarbeiter eine damit zusammenhängend e unkorrekt abgegebene Negativbewertun g wieder löschte, war ja noch hilfreich, wirkliche Ebayunterstützu ng wird jedoch im Zuge der neuen Zahlungsabwickl ung nicht mehr erwartet. Deshalb besteht hier auch Ablehnung dazu, verbunden mit nachfolgendem Verkaufsverbot als Retourkutsche.
Was wirklich ärgert, sind die ultimativen Vorgaben ohne Wahlmöglichkeit , jedenfalls bei Ebay.
Eine Neuorientierung steht jedem Verkäufer jedoch offen.
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Wieso bezieht sich die Antwort der Redaktion denn nur auf Großbritannien, als Kleinunternehme r ist man doch auch in DE nicht umssatzsteuerpf lichtig, so man unter 22.000 Euro bleibt?
Wie sollte man da denn nun vorgehen, wenn Ebay die Umsatzsteuerang abe - wie im Artikel angekündigt - verpflichtend macht? Mit 0,00% angeben?
Freundliche Grüße
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Antwort der Redaktion
Hallo Carol,
prinzipiell empfehlen wir für die Klärung steuerrechtlich er Fragen die Konsultation eines Steuerberaters.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Gewerbliche Händler die die Differenzbesteu erung anwenden, dürfen und können in Ihren Angeboten keinen Mehrwertsteuer ausweisen. Offensichtlich hat ebay nicht daran gedacht, dass Gebrauchtwarenh ändler die gebrauchte KFZ, Motorräder, Kunstgegenständ e und im Prinzip alle gebrauchten Waren, bei denen gewerbliche Händler die Waren von Privatpersonen ankaufen um sie dann wieder zu verkaufen, bei alle diesen Waren wird Differenzbesteu erung angewendet, ansonsten ist das Geschäft nicht lohnenswert.... .
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Antwort der Redaktion
Wenn Sie als Kleinunternehme r in Großbritannien keine Steuern zahlen müssen, wenden Sie sich am besten an den Ebay-Service.
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