Alibaba soll in China gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben: Die chinesische Marktaufsicht hat eine Strafe von 2,3 Milliarden Euro gegen den Online-Marktplatz verhängt – das entspreche etwa vier Prozent des Alibaba-Umsatzes von 2019, meldet die Wirtschaftswoche mit Verweis auf chinesische Staatsmedien.
Der Amazon-Konkurrent aus China soll seine Marktposition ausgenutzt haben, indem Händler, die an die Plattform angebunden sind, abgestraft wurden, weil sie ihre Produkte auch auf Plattformen von Mitbewerbern angeboten hätten. Dies wertete die Marktaufsicht als Wettbewerbsverstoß und belegte es der WiWo zufolge mit einer ungewöhnlich hohe Strafe, die sich vor allem an Alibaba-Gründer Jack Ma richte. Der 56-jährige habe sich im Herbst des vergangenen Jahres kritisch zur Regulierung im Land geäußert und war daraufhin mehrere Monate aus der Öffentlichkeit verschwunden. Die nun auferlegte Strafe akzeptiere Alibaba einer Stellungnahme zufolge „aufrichtig“ und man werde „ihre Beachtung entschlossen sicherstellen“.
Ausbeutung muslimischer Minderheiten – Zara wird von NGOs verklagt
Französische Nichtregierungsorganisationen (NGOs), darunter die Anti-Korruptions-Organisation Sherpa, haben Klage gegen den Zara-Mutterkonzern Inditex sowie gegen drei weitere Textilhersteller – Uniqlo, SMCP und den Schuhhersteller Skechers – erhoben. Die NGOs werfen den Unternehmen vor, von der Ausbeutung der muslimischen Minderheit der Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjiang zu profitieren, schreibt der Spiegel. In Xinjiang wird etwa ein Fünftel der Baumwolle weltweit produziert.
Anlass für die Vorwürfe bietet eine Studie aus Australien aus dem vergangenen Jahr, derzufolge die uigurischen Minderheiten als Zwangsarbeiter für die Textilketten gearbeitet haben sollen.
Daten von über eine Millionen Clubhouse-Nutzern geleakt
Bei der Hype-App Clubhouse hat es ein Datenleck gegeben: 1,3 Millionen benutzerbezogene Daten sind in einem Hackerforum aufgetaucht. Die Daten würden neben den IDs von Usern auch deren Namen, Foto-URLs, User-Profilnamen u. a. von Accounts auf Twitter und Instragram, die Anzahl der Personen, denen sie folgen bzw. die ihnen folgen, das Datum der Kontenerstellung und auch den Profilnamen jener Nutzer enthalten, von denen die Einladung zu dem Dienst stamme. Sensible Daten wie Telefon- oder Kreditkartennummern seien nicht veröffentlicht worden – dennoch bestehe die Gefahr, dass die Daten für Betrugsmaschen verwendet werden könnten, wie Heise mit Verweis auf Cybernews berichtet.
Die App wurde Anfang Januar bereits von Verbraucherschützern aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken abgemahnt.
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