Einige Händlerinnen und Händler, die auf Amazon ihre Produkte verkaufen, erhalten in letzter Zeit eine Mail, die für große Verunsicherung sorgt. Die Mail ist in englischer Sprache verfasst und fordert die Händler auf, ihre EPR-Registrierungsnummer mitzuteilen, da sie von Amazon als Hersteller identifiziert wurden.
In der E-Mail heißt es sinngemäß:
„Sie erhalten diese E-Mail, da wir sie als Hersteller identifiziert haben, der in Deutschland und/oder Frankreich verkauft und von den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) betroffen ist.
[...]
Ab 2022 wird Amazon, wenn Sie in Frankreich und/oder Deutschland verkaufen, verpflichtet sein zu bestätigen, dass sie in dem Land, in dem Sie verkaufen EPR-konform sind. Amazon wird daher ihre EPR-Registrierungsnummer(n) einholen und validieren.“
Viele Empfänger der Mail zeigten sich verunsichert und irritiert. Viele hörten zum ersten Mal von der EPR-Registrierungsnummer, zudem ging aus der Mail auch nicht sofort hervor, was es damit auf sich hat.
Wer ist betroffen?
Zunächst betrifft die Registrierungspflicht lediglich Hersteller. Als Hersteller gilt, wer ein Produkt herstellt oder importiert, welches unter die EPR-Registrierungspflicht fällt, oder ein Produkt, welches unter die EPR-Registrierungspflicht fällt, verkauft, ohne in dem registrierungspflichtigen Land ansässig zu sein. Dazu gehören Hersteller von Verpackungen im Sinne des VerpackG, Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des ElektroG und Hersteller von Batterien im Sinne des BattG.
Wer kein Hersteller ist, aber Produkte verkauft, die unter die EPR-Bestimmungen fallen, muss die EPR-Registrierungsnummer vom Vorlieferanten anfordern. Wer die EPR-Registrierungsnummer nicht vom Vorlieferanten mitgeteilt bekommt, die entsprechenden Produkte dennoch verkauft, muss ebenfalls selbst eine Registrierung vornehmen.
Was ist die EPR-Registrierungsnummer?
EPR steht für „Extended Producer Responsibility“. Amazon selbst bezeichnet es in seiner Mail als „environmental policy”, was mit Umweltrichtlinie ins Deutsche zu übersetzen ist. Grundlage dafür ist allerdings nicht ein Gesetz, sondern eine Zusammensetzung aus verschiedenen Gesetzen und Richtlinien. Im deutschen Recht fallen darunter die Gesetze über das Verpackungsregister (VerpackG), sowie die Gesetze zu den elektronischen Registrierungspflichten (ElektroG) und der batterierechtlichen Registrierungspflichten (BattG).
Für den Vertrieb innerhalb Deutschlands beschränken sich die neuen Regeln auf die Produktkategorien Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, sowie Batterien.
So weisen Händler ihre EPR-Registrierung nach
Als EPR-Konformitätsnachweis gilt die Registrierungsnummer für Verpackungen (LUCID), die WEEE-Registrierungsnummer, sowie die Registrierungsnummer nach dem Batteriegesetz. Betroffene Händler müssen also diese Nummern als EPR-Registrierungsnummer angeben.
Amazon selbst will ab dem 4. Oktober einen Link zum Hochladen der Registrierungsnummer bereitstellen. Betroffenen Händlern drohen bei Nichtbeachtung der Registrierungspflicht Sanktionen: So dürfen nicht registrierte Produkte nicht mehr vertrieben und versendet werden. Wird dagegen verstoßen, drohen Herstellern und Händlern, aber auch den Plattformbetreibern und Dienstleistern Bußgelder und Abmahnungen.
Amazon hat eine spezielle Hilfeseite mit näheren Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung errichtet.
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wir betreiben einen gewerblichen Versandhandel von GEBRAUCHTEN IT-Komponenten (PCs, Notebooks, Server, Netzwerkkompone nten etc.) und sind in Deutschland auch nach dem Verpackungsgese tzt registriert; wir bezahlen dort auch für die in Umlauf gebrachten Verpackungen.
Nun verkaufen wir sowohl auf der deutschen Website von eBay (ich nenne das jetzt mal Verfahren 1) Ware nach Frankreich (also an Kunden, die über eBay Deutschland Ware bestellen) als auch (in geringem Umfang) über automatisch übersetzte Artikelangebote (Webinterpret macht das für eBay - das nenne ich jetzt Verfahren 2) auf der französischen Website von eBay. Inwieweit sind wir bei Verkäufen nach Frankreich bei diesen beiden Verfahren verpflichtet, die französischen EPR-Regeln zu befolgen, das heißt uns in Frankreich registrieren zu müssen und dort Gebühren zu bezahlen (an wen auch immer)?
Über eine Info würde ich mich freuen!
Viele Grüße!
B.
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Antwort der Redaktion
Hallo!
Grundsätzlich ist die Lage folgende: Das deutsche Verpackungsgese tz gilt in Deutschland, also zusammengefasst für Verpackungen, die hierzulande anfallen. Für Lieferungen in andere Länder gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften, hier wären es also die französischen.
Informationen findest du zum Beispiel in den Handlungsleitfä den von Lizenzero, für die wir ein Partnerangebot anbieten:
marketplace.haendlerbund.de/.. ./
Beste Grüße
die Redaktion
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ich hab einen Kleinverlag, verkauf pro Jahr ca. 10 Bücher, verdiene an einem Buch ca. 8 @. Zahle über 100€ VLB Gebühren und jetzt auch noch Gebühren für die EPR.
Also das lohnt sich alles nicht mehr!!!
Ich werde also aufhören bzw. nur noch über den Buchhandel verkaufen!
Freundliche GRüße
RJS
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ich verkaufe nur meine gebrauchten Bücher und versende sie in Umschlägen.
Muss ich mich auch registrieren?
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Antwort der Redaktion:
Hallo Birgit,
das ist davon abhängig, ob der Verkauf gewerbsmäßig vorgenommen wird. Falls ja, müssen sie sich im Verpackungsregi ster registrieren.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo lieber Kleinunternehmer,
es tut uns Leid zu lesen, dass die Systembeteiligu ngspflicht für dich zur Abmeldung des Gewerbes führt.
Allerdings wollen wir an dieser Stelle klar stellen, dass die Anmeldung eines Gewerbes bereits schon dann notwendig ist, sobald man Dinge für den Weiterverkauf herstellt, beschafft oder erwirbt. Eine Freigrenze gibt es diesem Sinn nicht. Es gibt lediglich die sogenannte Liebhaberei im steuerlichen Sinne und an diese sind ebenfalls gewisse Voraussetzungen geknüpft.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Pedersen,
eine individuelle Rechtsberatung ist uns als Redaktion aus Gründen der Haftung leider nicht möglich. Welche Registrierungen vorgenommen werden müssen, ist je nach Shop und verkauften Produkten individuell. Als Händlerbundmitl gied, können sie sich gerne an die Rechtsberatung wenden.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Lieber Schreiber,
wir hoffen es nicht, und tun unser bestes dem entgegenzuwirken!
Beste Grüße
die Redaktion
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die man z. B. bei Weiterverkauf von neuen oder auch gebrauchten kompletten Computersysteme n oder von einzelnen Bauteilen benötigt ?
Diese Hydra wird manchen verschlingen, spätestens dann, wenn die Abmahntrupps auf der Bühne antreten.
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