Ebay-Händler müssen sich in den kommenden Monaten auf einige Neuerungen einstellen, der Marktplatz hat jetzt eine Reihe von Updates für gewerbliche Verkäufer vorgestellt, die in den kommenden Wochen und Monaten Schritt für Schritt umgesetzt werden. Dazu gehören u. a. Gebührenanpassungen, Änderungen bei der Verkaufsprovision und die Verordnung über die erweiterte Herstellerverantwortung.

Umsetzung 1. Februar 2023: Besserer Schutz bei Retouren

Ebay möchte seine Händler besser schützen, sollte ein Artikel gebraucht, beschädigt oder mit fehlenden Teilen zurückgegeben werden. Deswegen können Verkäufer ab dem 1. Februar 2023 in einem solchen Fall eine Teilrückerstattung beantragen und bis zu 50 Prozent des Erstattungsbetrags einbehalten, um den Wertverlust der Gegenstände zu berücksichtigen. Die Neuerung betrifft allerdings nur Verkäufer mit einer Top-Bewertung oder dem Servicestatus „Überdurchschnittlich“.

Umsetzung 1. März 2023: Gebührenänderungen bei der Verkaufsprovision

Im März nimmt Ebay verschiedene Anpassungen bei den Verkaufsprovisionen vor. Unter anderem werden diese in den Kategorien „Münzen“ sowie „Sneaker“ gesenkt, in den Bereichen „Heimwerker“ und „Geräte“ gibt es Änderungen bei den Grenzwerten. Die genauen Details zu den Anpassungen bei den Verkaufsprovisionen erklärt Ebay an dieser Stelle.

Teurer wird es künftig für Händler mit dem Servicestatus „Unterdurchschnittlich“, wenn Mindeststandards nicht erfüllt werden. Hier hebt Ebay die Verkaufsprovision an, um den Kunden eine bestmögliche Kauferfahrung zu bieten, wie es heißt.

Umsetzung 1. April 2023: Gutschriften der Verkaufsprovision

Gewähren Händler einem Käufer eine freiwillige Teilrückerstattung, schreibt Ebay ihnen ab dem 1. April automatisch die Verkaufsprovision gut. Diese wird anteilig berechnet, ebenso wie weitere Gebühren, die dem Händler durch Nutzung der Services „Anzeigen Standard“ oder für internationale Transaktionen entstehen. Der fixe Anteil der Verkaufsprovision von 0,35 Euro oder die Gebühren für die Anzeigenformate „Anzeigen Express“ und „Anzeigen Erweitert“ werden allerdings nicht erstattet.

Wird eine Bestellung auf Wunsch des Käufers storniert und der Händler stimmt dieser zu, erstattet der Marktplatz künftig die gesamte Verkaufsprovision einschließlich des fixen Anteils in Höhe von 0,35 Euro zurück. Diese Gutschrift erfolgt auch, wenn Verkäufer freiwillig eine vollständige Rückerstattung gewähren. Ausgenommen ist hierbei allerdings der Fall, wenn die Rückerstattungen dann erfolgen, weil der Artikel „nicht wie beschrieben“ ist.

Umsetzung 1. Juli 2023: Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte

Ebay weist in seinem Update noch einmal auf die Verordnung über die erweiterte Herstellerverantwortung hin, welche im Sommer auf die Händler zukommt. Ab diesem Datum müssen Verkäufer, die im Bereich Elektronik verkaufen, eine WEEE-Nummer (Waste Electrical and Electronic Equipment) des Herstellers des jeweiligen Produkts vorweisen können, Angebote ohne entsprechende Nummer blendet der Marktplatz ab dem 1. Juli 2023 aus. Händler, denen die  WEEE-Registrierungsnummer vorliegt, können diese bereits im Ebay-Konto hinterlegen. Andernfalls sollten sich Verkäufer um die Beschaffung der Nummern vom Hersteller bemühen oder sich selbst als Hersteller bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren, um eine Nummer zu erhalten.

Alle Neuerungen hat Ebay auch noch einmal auf seiner Website zusammengestellt und ausführlich erläutert.