Das bereits seit Ende 2021 bestehende Refurbished-Programm von Ebay wurde bereits im letzten Jahr Quartal für Quartal auf weitere Kategorien. Nun steht der nächste Schritt an, in welchem die Artikelzustände von Gebrauchtwaren umstrukturiert werden. Die Zustandsbeschreibung „Vom Verkäufer generalüberholt“gehört dabei künftig der Vergangenheit an. Bis zum 6. März müssen Händlerinnen und Händler der betreffenden Kategorien jetzt aktiv werden und die Artikelzustände anpassen.
Neuen Artikelzustände für mehr Transparenz
Um Verbraucherinnen und Verbrauchern transparente und gleichbleibende Qualität auch bei wiederaufbereiteten Geräten bieten zu können, führt Ebay drei neue Zustandsbeschreibungen ein. Am Refurbished-Programm teilnehmende Handelspartner verpflichten sich vertraglich zur Einhaltung der hierfür seitens Ebay definierten Standards.
Statt des bekannten „Vom Verkäufer generalüberholt“ werden Artikel künftig entweder als „Hervorragend – Refurbished“ (Aussehen wie neu, minimale Gebrauchsspuren), „Sehr gut – Refurbished“ (Aussehen sehr gut, leichte Gebrauchsspuren) oder „Gut – Refurbished“ (Aussehen gut, moderate Gebrauchsspuren) eingestellt. Für alle drei gilt zudem grundsätzlich, dass die Geräte geprüft, getestet und gereinigt wurden und über den vollen Funktionsumfang sowie eine Akkulaufzeit von mindestens 80 Prozent verfügen müssen.
Die besagten Anforderung betreffen dabei lediglich gewerblich handelnde. Privatverkäuferinnen und -verkäufer können weiterhin wie gewohnt Gebrauchtwaren einstellen und deren Zustand in der Artikelbeschreibung erklären. Das Refurbished-Programm gilt weiterhin nicht für sämtliche Produktkategorien. Welche Kategorien derzeit teilnehmen, listet Ebay auf einer Informations-Seite zum Programm.
Das müssen Händlerinnen und Händler jetzt beachten
Die betroffenen Händlerinnen und Händler wurden in einer E-Mail von Ebay aufgefordert, ihre Angebote bis zum 6. März entsprechend abzuändern. Bei Angeboten, die zum Stichtag nicht aktualisiert wurden, wird der Zustand automatisch „Gebraucht“ geändert. In unklaren Fällen kann es auch zur Beendigung des Angebots kommen.
Achtung ist zudem in Fällen geboten, in denen Artikel über so genannte zustandsbezogenen Varianten wie „sehr gut“ oder „gut“ weiter spezifiziert werden. Damit es bei derartigen Beschreibungen nicht zu Verwechslungen mit den neuen Artikelzuständen kommt, entfernt Ebay sämtliche zustandsbezogenen Varianten zum 6. März. Betreffende Artikel sollten bis dahin aktualisiert werden. Die Zustandsbeschreibung soll stattdessen im Rahmen der Artikelbeschreibung stattfinden.
Was gilt, wenn man nicht am Refurbished-Programm teilnimmt?
Wer am Refurbished-Programm teilnehmen möchte, kann sich hierfür bei Ebay bewerben. Für die Teilnahme gelten dabei bestimmte Voraussetzungen, mit denen Ebay einen gewissen Qualitätsstandard sichern möchte. So sollte einerseits natürlich die Qualität der wiederaufbereiteten Artikel stimmen. Andererseits können nur Händlerinnen und Händler teilnehmen, deren Konto nicht eingeschränkt ist, die den Servicestatus „Top-Bewertung“ tragen und sich an sämtliche Ebay-Grundsätze halten. Vorherige Meldungen über Artikel, die von der Beschreibung abweichen, fließen ebenfalls negativ in die Bewerbung ein.
Was nun aber, wenn man gar nicht am Programm teilnehmen möchte? Beispielsweise, da man nur ab und an gebrauchte Gegenstände verkauft und auf deren Zustand nur bedingt Einfluss hat. Für derartige Angebote steht weiterhin der Artikelzustand „Gebraucht“ zur Verfügung.
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