Amazon hat die hauseigenen Rückgabebedingungen geändert (wir berichteten), in Zukunft spielt der Wert der zurück gesendeten Ware keine Rolle mehr. Die zuvor geltende Grenze von 40 Euro fällt bei der Kostenübernahme künftig weg. Wer wann welche Kosten übernehmen muss, hängt von der Produktkategorie, dem Rücksendegrund und dem Rücksendezeitpunkt ab. Wir klären auf, in welchen Fällen die Rücksendekosten jetzt vom Händler übernommen werden müssen.
Wann müssen Amazon-Händler:innen eine kostenlose Rückgabe anbieten?
Händler:innen müssen immer dann eine kostenlose Rücksendung anbieten, wenn der Artikel beschädigt oder defekt war, oder wenn der Artikel nicht der angegebenen Beschreibung entsprach. Außerdem muss bei Artikeln, die zu den Bereichen Bekleidung, Schuhe, Handtaschen, Schmuck oder Uhren gehören, eine kostenlose Rückgabe angeboten werden, wenn diese innerhalb von 30 Tagen zurückgesendet werden.
In welchen Fällen müssen die Rücksendekosten von den Käufer:innen übernommen werden?
Wenn Käufer:innen einen Artikel innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, weil er versehentlich bestellt wurde, nicht mehr benötigt wird oder sich nicht für den vorgesehenen Gebrauch eignet, liegen die Kosten für die Rücksendung bei der Kundschaft. In diesem Fall müssen Käufer:innen die Rückgabekosten selbst übernehmen.
Welche Rolle spielt der Zeitpunkt der Rückgabe?
Amazon bietet grundsätzlich seinen Kund:innen ein erweitertes Rückgaberecht von 30 Tagen an. Damit werden Verbraucher:innen besser gestellt als die gesetzliche Vorgabe von 14 Tagen. Wenn die Rückgabe allerdings nach mehr als 14 Tagen, aber innerhalb 30 Tage nach Erhalt der Ware geschieht, müssen sowohl die Versandkosten, als auch die Rücksendekosten von der Kundschaft übernommen werden. Erstattet wird in diesem Fall also lediglich der Kaufpreis des Produkts.
Was ist der Unterschied zum Gewährleistungsrecht?
Bei den hier aufgeführten Fällen handelt es sich um die Rückgabe und Rückerstattung der Produkte. Hier wird das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht seitens Amazon erweitert. Dies betrifft lediglich die Rücksendung der Artikel gegen Rückerstattung.
Das Gewährleistungsrecht bei mangelhafter Ware ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier gelten andere Fristen und Beweisregeln. Außerdem haben Kund:innen hier die Wahl zwischen Nachlieferung und Nacherfüllung.
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Ja natürlich. Das war ja bisher auch schon so, nur eben nicht bei einem Artikel Einzelpreis in der Rücksendung der über 40€ lag. Abziehen kannst du aber natürlich nur etwas, wenn dir Rücksendekosten entstanden sind. Wenn er selbst frankiert hat, gibt es auch nichts abzuziehen. Und in gewissen Kategorien, wie Bekleidung und Taschen geht es auch nicht.
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Ist das so richtig?
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Das ist wie eine Dauerschleife mit einer defekten Schallplatte und schlechter Musik...
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ab wann gelten diese neuen Regelungen?
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Hallo Voigt,
die Regelungen gelten ab sofort.
Liebe Grüße
die Redaktion
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Verwirrend ist, dass diese klaren Reklamationsgrü nde mit dem klassischen Widerruf wegen Nichtgefallens etc. in bestimmten Kategorien (z.B. Kleidung) vermischt wird...
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