Die Sperrung zahlreicher Seller-Konten beschäftigt derzeit unzählige Unternehmen, die auf dem Marktplatz von Amazon handeln. Der Konzern stößt mit seiner Taktik – erst sperren, dann nachfragen – auf deutliche Kritik. Die Vorgehensweise ruft in Großbritannien nun sogar die Regierung auf den Plan. So berichtet der Telegraph, dass bei der hiesigen Unternehmensbeauftragten Liz Barcley zunächst über 400 Beschwerden eingegangen waren. In Reaktion darauf fordert Wirtschaftsminister Kevin Hollinrake Amazon jetzt schriftlich zur Freigabe der Konten auf.
Verständnis für Grund – aber nicht für Umsetzung
Der Ursprung der ganzen Problematik ist ein bereits seit 2021 geltendes Gesetz, laut dem Marktplätze für die korrekte Abfuhr der Umsatzsteuer ihrer Handelspartner haften. Dieses Gesetz trat in der EU im Juni 2021 ein – aber bereits zuvor, nämlich im Januar 2021, auch im Vereinigten Königreich.
Um sich hier rechtssicher zu verhalten, fordert Amazon nun alle Seller zur erneuten Verifikation ihres steuerrechtlich erfassten Unternehmenssitzes auf. So weit, so gut – doch die Art und Weise trifft auf Kritik. Wie auch der britische Minister Hollinrake einräumt: „Wir verstehen, warum sie das tun – wir müssen sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer eingezogen wird –, doch die impulsive Art und Weise der Umsetzung, insbesondere zu einem Zeitpunkt, an dem die Selbstveranlagung fällig ist, ist denkbar ungünstig.“
Zahlreichen Unternehmen droht die Insolvenz
Neben seiner öffentlichen Positionierung hat Hollinrake ein offizielles Schreiben an den E-Commerce-Konzern aufgesetzt. In diesem fordert er, dass die Verkaufskonten wieder freigegeben werden sollen und auch bleiben – bis Amazon einen angebrachten Prozess zur Verifikation entwickelt hat.
Denn wie auch hierzulande ist der Mangel an Kommunikation und klaren Prozessen auch in Großbritannien das Hauptproblem vieler Betroffener. So ruht sich Amazon zwar darauf aus, angeblich klar zu fordern, welche Dokumente notwendig sind. Doch reichen die geschickten Unterlagen dann oft doch nicht oder werden doppelt gefordert. Viele Seller warten so wochenlang auf eine Freigabe, obwohl alles Geforderte ihrerseits erfüllt wurde.
Unter den Beschwerden, die im britischen Ministerium eingingen, finden sich zahlreiche Geschädigte, die aufgrund der Kontensperrung nicht mehr in der Lage sind, ihre tatsächlich anfallenden Steuern zu zahlen. Gerade kleine Unternehmen und Einzelunternehmer:innen werden durch Amazons Vorgehensweise an den Rand der Insolvenz getrieben.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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baut Euere eigene Homepage auf. Jeder Konzern wird einmal ins schleudern geraten. Siehe Rene Benko oder Römisches Reich usw.
MFG Gerhard Kost
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Ich denke der Konzern lächeel nur müde, wenn die Politik eingreifen will. Wie heißt es so schön: "Geld regiert die Welt." Davon hart dieser Konzern genügend (und damit Macht und Einfluss).
Haben Strafen schon mal was richtig bewirkt bei den großen Konzernen? (ernstgemeinte Frage.) Meist zahlen die Konzerne Strafen aus der Portokasse.
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Aber in Deutschland wird natürlich nichts passieren selbst wenn tausende Händler von Amazon ruiniert werden!
Wir sind auf die Reaktion von Amazon auf das Schreiben der britische Regierung gespannt. Aber eigentlich auch nicht denn Amazon wird sich wieder als Opfer und unschuldiges Schaf da stelle, anschließend natürlich so weiter machen.
Nicht vergessen: Händler sind für Amazon ein Übel und ausschließlich Mittel zum Zweck. Wenn Amazon alle Artikel selbst verkaufen würde hätten sie keine Lager und Versandgebühren . Verkaufsprovisi onen fehlen dann und die so extremen Gratis Retouren egal aus welchen Grund und Zustand der Artikel durch die angeblich heiligen Künden würde die Kosten extrem in die Höhe schießen. Das aller wichtigste aber sind die horrenden Werbegelder die dann auch wegfallen würden! usw. usw. usw.
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Die Briten schauen eben nicht so langsam wie die Deutschen, dort wird man seine Komfortzone erst verlassen wenn es sich gar nicht mehr vermeiden lässt. Es handelt sich um ein altbekanntes, seit Jahren von A. erfolgreich praktiziertes 0- Zins Darlehens- Konzept. Ich nehme an A. verstößt hier gegen StB § 246. Allein der Fakt, dass diese Praxis parallel x- fach umgesetzt wird legt den Verdacht nahe das man hieraus ein Geschäftsmodel kreiert hat.
Wir haben mit Hilfe unseres Rechtsanwalts 11 Monate gebraucht um an unser Guthaben zu kommen und wir sind kein A.-Händler, wir nutzen dummer Weise, 6 Wochen lang A.-Pay. Bereits mit der ersten Abrechnung, sozusagen unmittelbar nach unserer Verifizierung verweigerte uns A. die Auszahlung angeblich wegen fehlender Verifizierung.
Ich hoffe die britische Regierung fackelt nicht lange und sperrt A., so lange bis die Gelder an Ihre Eigentümer ausgezahlt sind.
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Weiterhin muss A. bestraft werden, wenn Produkte nur von A. verkauft werden
falsche Pruduktmerkmale nicht korrigiert werden... etc
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