Um die Produktsicherheit innerhalb der Europäischen Union zu erhöhen, hat die Europäische Kommission bereits im Juni des vergangenen Jahres eine neue Verordnung erlassen. Die Regelungen der EU-Verordnung 2023/988 werden ab dem 13. Dezember 2024 gültig – und sie bringen neue Informationspflichten für Online-Händler und Marktplätze mit sich. 

Mehr zu den neuen Pflichten der EU-Verordnung:

Otto: Herstellerinformationen müssen übermittelt werden

Erst kürzlich hatte der Marktplatz Otto seine Handelspartner darüber informiert, dass sie ab dem Stichtag im Dezember bei jedem Produkt den Namen des Herstellers oder Importeurs, dessen Postanschrift innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die E-Mail-Adresse hinterlegen müssen.

Als technischen Hinweis erklärte Otto, dass man die drei Merkmale derzeit noch nicht getrennt voneinander, sondern nur vollständig, also alle drei Pflichtinformationen pro Produkt, zusammen hinterlegen kann.

Falls die Daten bis dahin nicht rechtzeitig übermittelt wurden, werden die Angebote deaktiviert. 

Amazon informiert ausführlich über neue Informationspflichten

Auch Amazon befasst sich ausführlich mit den neuen Vorgaben zur EU-Verordnung. So bietet das Unternehmen in seinem Seller Central umfassende Informationen über die Produktsicherheitsverordnung an, wie aus Unternehmenskreisen zu erfahren war. Ab dem 13. Dezember 2024 müssen alle Angebote den Anforderungen entsprechen. Wenn dies nicht eingehalten wird, wird Amazon diese entfernen. Um also sicherzustellen, dass die erforderlichen Informationen rechtzeitig validiert werden, wird empfohlen, sie dem Unternehmen bis zum Stichtag zukommen zu lassen, wie auf der Seite zu lesen ist. Lagerbestände, die noch zuvor an die Fulfillment-Center geliefert wurden, können auch nach diesem Datum weiterhin verkauft werden – sofern die Produktdetailseite die Anforderungen erfüllt.

Auf der Übersichtsseite finden sich umfangreiche und detaillierte Informationen über die Händler-Pflichten. Sie müssen vor dem Verkauf auf Amazon die Konformität ihrer Produkte mit den geltenden Rechtsvorschriften überprüfen, was bereits umfangreiche Aufgaben mit sich bringt. Verwiesen wird für den Verkauf in Deutschland beispielsweise auf die entsprechenden Produktanforderungen. Weiter müssen Produkte physisch mit einer Produktkennung sowie des Weiteren mit den neuen Informationen zum Hersteller (Name und Kontaktinformationen wie von der EU gefordert) gekennzeichnet werden. Abschließend müssen die Angaben an Amazon übermittelt werden. Weitere Anforderungen gibt es für Produktbilder sowie Warn- und Sicherheitsinformationen. 

Einen Überblick gibt Amazon seinen Verkäufer:innen auch in einem Erklärvideo: 

 

 „Für Amazon hat die Sicherheit unserer Kund:innen oberste Priorität. Wir verlangen, dass alle Produkte, die in unserem Store angeboten werden, den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Amazon-Richtlinien entsprechen. Wir gestalten unsere Stores so, dass Verkaufspartner alle geltenden Gesetze und die Richtlinien von Amazon einhalten können, einschließlich der Erfüllung von Informationspflichten, die beim Anbieten eines Produkts in unserem Store bestehen“, erklärt das Unternehmen auf Nachfrage. Man nutze auch innovative Tools, um zu verhindern, dass unsichere Produkte oder Produkte, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, auf der Webseite gelistet werden. „Halten sich Verkaufspartner nicht an unsere Verkaufsbedingungen, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, die die Schließung des Verkaufspartner-Kontos beinhalten können“, so Amazon.

Kaufland: Daten können bald über Schnittstellen, CSV-Dateien oder manuell hinterlegt werden

Der Marktplatz Kaufland arbeitet aktuell daran, die benötigten Attribute bei den Produktdaten hinzuzufügen. „Sobald die Möglichkeit besteht, die Daten zu hinterlegen, werden wir unsere Händler darüber per E-Mail informieren“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage. Zusätzlich sollen die Händler:innen Hilfestellungen in der Seller University finden. „Zukünftig wird es sich bei den neuen Attributen demnach so verhalten, wie bei anderen auch: Sie können für das jeweilige Produkt per Rest-API, CSV-Datei oder manuell im Seller Portal hinterlegt werden. Sollten dennoch Produkte mit fehlenden Informationen auffallen, behalten wir uns vor, diese auszublenden“, so Kaufland. 

Ebay: Händler:innen können ab Juli geforderte Daten ablegen

Ebay hat für die Seller eine Hilfeseite zur Produktsicherheitsverordnung eingerichtet, in der sich auch ein FAQ-Bereich zu den relevanten Anforderungen und zur Umsetzung bei Ebay befindet. „Außerdem arbeiten wir an neuen Funktionen, die das Hinzufügen von erforderlichen Informationen nach der Produktsicherheitsverordnung für Angebote bei Ebay vereinfachen“, erläutert der Marktplatz auf Anfrage. „Wir werden Händler:innen im Juli dazu benachrichtigen, dass sie mit dem Hinzufügen von erforderlichen Informationen nach der Produktsicherheitsverordnung für ihre Angebote bei Ebay mit Hilfe der neuen Funktionen beginnen können.“ In der Zwischenzeit wird empfohlen, dass die Händler:innen mit dem Sammeln der Informationen beginnen, damit sie auf die Einhaltung der Anforderungen nach der Produktsicherheitsverordnung vorbereitet sind, sobald diese gelten. 

Ebay betont, dass man mit den gewerblichen Händler:innen zusammenarbeiten werde, um ihnen bei der Einhaltung der Anforderungen nach der Produktsicherheitsverordnung zu helfen. „Bei Nichteinhaltung der Anforderungen nach der Produktsicherheitsverordnung wird Ebay erforderliche Maßnahmen ergreifen.“ 

Mit Blick auf die Gesetzgebung begrüßt der Marktplatz die Aktualisierung der überholten Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2021. „Wir hoffen, dass die unmittelbare Anwendbarkeit der neuen Produktsicherheitsverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten eine harmonisierende Wirkung haben wird und die Durchsetzung der Produktsicherheitsverordnung in den EU-Mitgliedsstaaten die Bedürfnisse der gewerblichen Händler:innen ausreichend berücksichtigt“, teilt das Unternehmen mit. 

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