Um die Produktsicherheit innerhalb der Europäischen Union zu erhöhen, hat die Europäische Kommission bereits im Juni des vergangenen Jahres eine neue Verordnung erlassen. Die Regelungen der EU-Verordnung 2023/988 werden ab dem 13. Dezember 2024 gültig – und sie bringen neue Informationspflichten für Online-Händler und Marktplätze mit sich.
Mehr zu den neuen Pflichten der EU-Verordnung:
Otto: Herstellerinformationen müssen übermittelt werden
Erst kürzlich hatte der Marktplatz Otto seine Handelspartner darüber informiert, dass sie ab dem Stichtag im Dezember bei jedem Produkt den Namen des Herstellers oder Importeurs, dessen Postanschrift innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die E-Mail-Adresse hinterlegen müssen.
Als technischen Hinweis erklärte Otto, dass man die drei Merkmale derzeit noch nicht getrennt voneinander, sondern nur vollständig, also alle drei Pflichtinformationen pro Produkt, zusammen hinterlegen kann.
Falls die Daten bis dahin nicht rechtzeitig übermittelt wurden, werden die Angebote deaktiviert.
Amazon informiert ausführlich über neue Informationspflichten
Auch Amazon befasst sich ausführlich mit den neuen Vorgaben zur EU-Verordnung. So bietet das Unternehmen in seinem Seller Central umfassende Informationen über die Produktsicherheitsverordnung an, wie aus Unternehmenskreisen zu erfahren war. Ab dem 13. Dezember 2024 müssen alle Angebote den Anforderungen entsprechen. Wenn dies nicht eingehalten wird, wird Amazon diese entfernen. Um also sicherzustellen, dass die erforderlichen Informationen rechtzeitig validiert werden, wird empfohlen, sie dem Unternehmen bis zum Stichtag zukommen zu lassen, wie auf der Seite zu lesen ist. Lagerbestände, die noch zuvor an die Fulfillment-Center geliefert wurden, können auch nach diesem Datum weiterhin verkauft werden – sofern die Produktdetailseite die Anforderungen erfüllt.
Auf der Übersichtsseite finden sich umfangreiche und detaillierte Informationen über die Händler-Pflichten. Sie müssen vor dem Verkauf auf Amazon die Konformität ihrer Produkte mit den geltenden Rechtsvorschriften überprüfen, was bereits umfangreiche Aufgaben mit sich bringt. Verwiesen wird für den Verkauf in Deutschland beispielsweise auf die entsprechenden Produktanforderungen. Weiter müssen Produkte physisch mit einer Produktkennung sowie des Weiteren mit den neuen Informationen zum Hersteller (Name und Kontaktinformationen wie von der EU gefordert) gekennzeichnet werden. Abschließend müssen die Angaben an Amazon übermittelt werden. Weitere Anforderungen gibt es für Produktbilder sowie Warn- und Sicherheitsinformationen.
Einen Überblick gibt Amazon seinen Verkäufer:innen auch in einem Erklärvideo:
„Für Amazon hat die Sicherheit unserer Kund:innen oberste Priorität. Wir verlangen, dass alle Produkte, die in unserem Store angeboten werden, den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Amazon-Richtlinien entsprechen. Wir gestalten unsere Stores so, dass Verkaufspartner alle geltenden Gesetze und die Richtlinien von Amazon einhalten können, einschließlich der Erfüllung von Informationspflichten, die beim Anbieten eines Produkts in unserem Store bestehen“, erklärt das Unternehmen auf Nachfrage. Man nutze auch innovative Tools, um zu verhindern, dass unsichere Produkte oder Produkte, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, auf der Webseite gelistet werden. „Halten sich Verkaufspartner nicht an unsere Verkaufsbedingungen, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, die die Schließung des Verkaufspartner-Kontos beinhalten können“, so Amazon.
Kaufland: Daten können bald über Schnittstellen, CSV-Dateien oder manuell hinterlegt werden
Der Marktplatz Kaufland arbeitet aktuell daran, die benötigten Attribute bei den Produktdaten hinzuzufügen. „Sobald die Möglichkeit besteht, die Daten zu hinterlegen, werden wir unsere Händler darüber per E-Mail informieren“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage. Zusätzlich sollen die Händler:innen Hilfestellungen in der Seller University finden. „Zukünftig wird es sich bei den neuen Attributen demnach so verhalten, wie bei anderen auch: Sie können für das jeweilige Produkt per Rest-API, CSV-Datei oder manuell im Seller Portal hinterlegt werden. Sollten dennoch Produkte mit fehlenden Informationen auffallen, behalten wir uns vor, diese auszublenden“, so Kaufland.
Ebay: Händler:innen können ab Juli geforderte Daten ablegen
Ebay hat für die Seller eine Hilfeseite zur Produktsicherheitsverordnung eingerichtet, in der sich auch ein FAQ-Bereich zu den relevanten Anforderungen und zur Umsetzung bei Ebay befindet. „Außerdem arbeiten wir an neuen Funktionen, die das Hinzufügen von erforderlichen Informationen nach der Produktsicherheitsverordnung für Angebote bei Ebay vereinfachen“, erläutert der Marktplatz auf Anfrage. „Wir werden Händler:innen im Juli dazu benachrichtigen, dass sie mit dem Hinzufügen von erforderlichen Informationen nach der Produktsicherheitsverordnung für ihre Angebote bei Ebay mit Hilfe der neuen Funktionen beginnen können.“ In der Zwischenzeit wird empfohlen, dass die Händler:innen mit dem Sammeln der Informationen beginnen, damit sie auf die Einhaltung der Anforderungen nach der Produktsicherheitsverordnung vorbereitet sind, sobald diese gelten.
Ebay betont, dass man mit den gewerblichen Händler:innen zusammenarbeiten werde, um ihnen bei der Einhaltung der Anforderungen nach der Produktsicherheitsverordnung zu helfen. „Bei Nichteinhaltung der Anforderungen nach der Produktsicherheitsverordnung wird Ebay erforderliche Maßnahmen ergreifen.“
Mit Blick auf die Gesetzgebung begrüßt der Marktplatz die Aktualisierung der überholten Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2021. „Wir hoffen, dass die unmittelbare Anwendbarkeit der neuen Produktsicherheitsverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten eine harmonisierende Wirkung haben wird und die Durchsetzung der Produktsicherheitsverordnung in den EU-Mitgliedsstaaten die Bedürfnisse der gewerblichen Händler:innen ausreichend berücksichtigt“, teilt das Unternehmen mit.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Immer mit dem Gefühl, mit einem Bein in irgendeiner rechtlichen Grauzone zu stehen. Denn das alles kann kein normaler Mittelständler oder Kleinunternehme r mehr kapieren und umsetzen.
Ich habe das Gefühl, dass genau dies gewollt ist! Die Keule um kleine Unternehmen zu zerschlagen wird in immer neuen Gesetzen und Verordnungen verpackt. So können sich die Akteure ihre Hände in Unschuld waschen, denn sie haben ja nur im Namen des Verbraucherschu tzes gehandelt.
Kaum ein Verbraucher wird sich das GEschwurbel anschauen, denn sonst würde auch der Endverbraucher aus dem Lesen von unsinnigen Textlitaneien nicht mehr herauskommen.
Die meisten Leute haben das alles satt.
Wir Onlinehändler müssten uns zu einer Art Gewerkschaft zusammentun, um dem Ganzen ein Gewicht entgegenzusetze n
Ihre Antwort schreiben
Antworten
__________________________
Antwort der Redaktion
Hallo,
das liegt daran, dass Pflanzenschutzm ittel bereits unter eigene Schutzvorschrif ten fallen. Hier besteht sogar eine Beratungspflich t gegenüber der Kundschaft.
Die erweiterten Informationspfl ichten (Herstelleradre sse ec.) sind übrigens auch für diese Produkte Pflicht.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Politiker in der Realität (alle Parteien): Hier hätten wir aber noch unbedingt etwas zu regulieren, also schaffen wir mal neue Verordnungen.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Man sieht es offensichltich, die Wirtschaft soll weiter geschwächt werden und die Gesellschaft verarmen. Es tritt Situation X im Land oder auf der Welt ein und die Politiker handeln völlig gegenteilig, noch blinder kann man nicht sein. Zum Wohl des deutschen Volkes, müsste eigentlich seit vielen Jahren zum Schaden des deutschen Volkes umbenannt werden.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Was soll man in diesem Falle dann bitte machen und wie schaut es bei gebrauchten Artikeln aus.
Eines ist klar mir reicht es und ich höre in den nächsten 1-2 Jahren auf die Gängelei füjhrt nur zum Niedergang des deutschen einzelhandels und nur bei uns wird das so verfolgt, sonst nirgendwo.
Aber als ich Dioxin verseuchte Eier eines Namhaften Herstellers gegessen habe, was passierte da, richtig gar nichts und ich muss mit den Schaden Leben das ich verseuchte "BIO" Eier gegessen habe.
Was hier in Deutschland abgeht ist das letzte für Händler, ganz ehrlich verbietet doch gleich den Online Einzelhandel und gut ist.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Tja was tut eigentlich der Händlerbund noch???
___________________________
Antwort der Redaktion
Hallo,
wir können nachvollziehen dass die Fülle der EU-Vorschriften den Verkauf auf Marktplätzen komplexer und aufwendiger gestalten. Auch wir setzen uns für klare, verständliche Regelungen ein. Gleichzeitig unterstützt der Händlerbund fairen und rechtssicheren Handel. Das Ziel, die Konformität von Produkten mit den geltenden Rechtsvorschrif ten zu überprüfen, ist nachvollziehbar und kann ein Weg sein, schwarze Schafe und Konkurrenten zu reduzieren, die intransparent handeln und Vorschriften missachten.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Warnhinweise und Angabe der Inhaltsstoffe mag ja noch Sinn machen, aber das ganze scheint doch ein weinig übertrieben zu sein.
Immer mehr ´Verbrauchersch utz´ führt doch nur dazu, dass ´Kunden´ irgendwann gar keine Eigenverantwort ung mehr übernehmen. Der Trend dazu verstärkt sich doch jetzt schon von Monat zu Monat. Hier muss doch mal gegengesteuert werden. Wenn Händler beim Verkauf von Klopapier bald Warnhinweise wie : "Achtung ! Nach Gebrauch nicht mehr zum Verzehr geeignet." angeben müssen ist es doch dafür zu spät. Wir erziehen uns hier komplette Generationen von Vollpfosten die selber für Nichts mehr verantwortlich sein wollen. Die Verkaufsplattfo rmen fördern das, der Gesetzgeber leistet durch blödsinnige Gesetze dann auch noch Unterstützung. Wenn Kunden etwas online einkaufen und Dieses dann bei Nichtgefallen ( Das Rot ist mir zu Rot / Sollte ein Geburtstagsgesc henk werden, leider war ich aber nicht eingeladen / .... ) zurücksenden, warum müssen die Händler dann immer noch die Versandkosten tragen ? Auch EDEKA u.Ä. Unternehmen, wenn sie denn überhaupt so kulant sind, erstatten den Kunden ja auch nicht die Spritkosten. Das wird sich bald auf die komplette Gesellschaft auswirken, denn Menschen, die keine Eigenverantwort ung mehr kennen, schreien irgendwann wieder nach einem großen Führer der Alles für sie entscheidet. Auch hier hat die Entwicklung dazu doch bereits erschreckende Fortschritte gemacht. Ihr als Händlerbund habt doch weiterreichende Möglichkeiten mal etwas dagegen zu unternehmen, wir als einzelne Händler können uns ja aus Gier und Missgunst nicht mal ansatzweise solidarisieren, und als einzelne kleine Firma laufen wir in der Politik auch nur vor verschlossene Tore. Meiner Meinung nach wird es Zeit, wenn es denn noch nicht zu spät dafür ist.
Gruß - Andreas
Ihre Antwort schreiben