Fehlende Kontaktdaten, unzureichende Sicherheitshinweise: Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) beanstandet mehrere Mängel bei Produktinformationen sowie eine unzureichende Umsetzung von Vorschriften des Digital Services Act (DSA) auf Online-Marktplätzen. Probleme gibt es von Amazon bis Zalando.
„Online-Marktplätze boomen – aber mit dem Wachstum steigt auch die Zahl unsicherer Produkte. Bei Problemen ist oft unklar, wer haftet. Immer wieder fehlen Infos über Händler oder Hersteller“, kritisiert vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Die Umsetzung grundlegender Regeln aus dem Digital Services Act durch die Online-Marktplätze lässt auch über ein Jahr nach ihrer Einführung zu wünschen übrig.“
Stichprobenartige Untersuchung
Überprüft wurden mehrere Produktseiten bei zehn großen Marktplätzen: AliExpress, Amazon, Ebay, Kaufland, Mediamarkt, Otto, Shein, Temu, Wish und Zalando. Dabei fehlten wichtige Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Händler:innen und verantwortlichen Wirtschaftsakteure in der Europäischen Union oder die Informationen seien kaum verständlich gewesen, kritisiert der vzbv. Zum Teil enthielten die Adressen chinesische Schriftzeichen oder wurden maschinell erstellt. Bei einem Amazon-Händler fand sich zur Geschäftsadresse beispielsweise die Angabe: „nanshanjiedao penquanbeijie11haojingxinghaishangguangchangerqi1202 shenzhenshi qianhaishenganghezuoqu China 518000 CN“. Solche Angaben erweisen sich für deutsche Verbraucher:innen als nicht verständlich oder nutzbar.
Darüber hinaus gab es bei Sicherheits- und Warnhinweisen unvollständige oder widersprüchliche Angaben. Auch Informationen zum Handelsregister oder eine vorgeschriebene Selbstverpflichtung der Händler:innen fehlten.
Überprüft hat man lediglich exemplarisch 30 Produktseiten – drei bei jedem Marktplatz. Dennoch: Auf keiner seien die nötigen Angaben vollständig vorhanden gewesen. In diesem Zusammenhang verweist die Verbraucherschutzorganisation auch auf einen Bericht des Transatlantic Consumer Dialogue (TACD), ein Netzwerk von Verbraucherverbänden aus Europa und den USA, dem zufolge „alarmierende Lücken bei der Durchsetzung von Produktsicherheitsvorschriften, etwa in den Bereichen Elektronik und Spielzeug“ bestehen.
Amazon, Temu, Ebay & Co. in der Pflicht
Die Verbraucherzentrale differenziert dabei klar die Verantwortlichkeiten. So würden die von den Händler:innen (etwa beim Registrierungsprozess) eingetragenen Pflichtangaben den Nutzer:innen der Plattform nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt und von den Online-Marktplätzen überprüft werden. Die festgestellten Defizite habe man bei allen zehn untersuchten Online-Marktplätzen in unterschiedlicher Ausprägung feststellen können, sie seien „mit Blick auf die umfangreiche Datenabfrage beim Registrierungsprozess nicht nachvollziehbar“, heißt es im Untersuchungsbericht.
Deshalb seien die Marktplatzbetreiber in der Pflicht, nachzubessern. „Wer finanziell vom Warenverkauf profitiere, dürfe sich nicht aus der Verantwortung stehlen“, fordert Popp. „Online-Marktplätze müssen erstens stärker als bisher dafür sorgen, dass nicht-gesetzeskonforme Angebote gar nicht erst verkauft werden. Zweitens muss sichergestellt sein, dass unsichere Produkte schnellstmöglich entdeckt und entfernt werden. Und drittens müssen die verantwortlichen Akteure zur Rechenschaft gezogen werden“, führt die vzbv-Vorständin aus.
Die unvollständigen Angaben auf den Marktplätzen sind letztlich nicht nur im Sinne des Verbraucherschutzes problematisch, sondern können gerade aus diesem Grund zur Abmahngefahr für Händler:innen werden – unabhängig davon, dass die Verantwortung für die Darstellung der Informationen eigentlich bei den Plattformen zu suchen ist.
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