Pflichtangaben fehlen: Händlerdaten auf Amazon, Temu & Co. oft unvollständig

Veröffentlicht: 04.07.2025
imgAktualisierung: 04.07.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 3 Min.
04.07.2025
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Nahaufnahme eines Smartphones mit App-Symbolen von Shein, Joom, AliExpress, Amazon, eBay und Temu, globale Online-Shopping-Plattformen und E-Commerce-Dienste
aileenchik / Depositphotos.com
Auf Temu, Amazon und Co. sind die Pflichtinformationen zu Produkten selten vollständig, kritisiert die Verbraucherzentrale.


Fehlende Kontaktdaten, unzureichende Sicherheitshinweise: Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) beanstandet mehrere Mängel bei Produktinformationen sowie eine unzureichende Umsetzung von Vorschriften des Digital Services Act (DSA) auf Online-Marktplätzen. Probleme gibt es von Amazon bis Zalando.

„Online-Marktplätze boomen – aber mit dem Wachstum steigt auch die Zahl unsicherer Produkte. Bei Problemen ist oft unklar, wer haftet. Immer wieder fehlen Infos über Händler oder Hersteller“, kritisiert vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Die Umsetzung grundlegender Regeln aus dem Digital Services Act durch die Online-Marktplätze lässt auch über ein Jahr nach ihrer Einführung zu wünschen übrig.“

Stichprobenartige Untersuchung

Überprüft wurden mehrere Produktseiten bei zehn großen Marktplätzen: AliExpress, Amazon, Ebay, Kaufland, Mediamarkt, Otto, Shein, Temu, Wish und Zalando. Dabei fehlten wichtige Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Händler:innen und verantwortlichen Wirtschaftsakteure in der Europäischen Union oder die Informationen seien kaum verständlich gewesen, kritisiert der vzbv. Zum Teil enthielten die Adressen chinesische Schriftzeichen oder wurden maschinell erstellt. Bei einem Amazon-Händler fand sich zur Geschäftsadresse beispielsweise die Angabe: „nanshanjiedao penquanbeijie11haojingxinghaishangguangchangerqi1202 shenzhenshi qianhaishenganghezuoqu China 518000 CN“. Solche Angaben erweisen sich für deutsche Verbraucher:innen als nicht verständlich oder nutzbar.

Darüber hinaus gab es bei Sicherheits- und Warnhinweisen unvollständige oder widersprüchliche Angaben. Auch Informationen zum Handelsregister oder eine vorgeschriebene Selbstverpflichtung der Händler:innen fehlten. 

Überprüft hat man lediglich exemplarisch 30 Produktseiten – drei bei jedem Marktplatz. Dennoch: Auf keiner seien die nötigen Angaben vollständig vorhanden gewesen. In diesem Zusammenhang verweist die Verbraucherschutzorganisation auch auf einen Bericht des Transatlantic Consumer Dialogue (TACD), ein Netzwerk von Verbraucherverbänden aus Europa und den USA, dem zufolge „alarmierende Lücken bei der Durchsetzung von Produktsicherheitsvorschriften, etwa in den Bereichen Elektronik und Spielzeug“ bestehen.

Amazon, Temu, Ebay & Co. in der Pflicht

Die Verbraucherzentrale differenziert dabei klar die Verantwortlichkeiten. So würden die von den Händler:innen (etwa beim Registrierungsprozess) eingetragenen Pflichtangaben den Nutzer:innen der Plattform nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt und von den Online-Marktplätzen überprüft werden. Die festgestellten Defizite habe man bei allen zehn untersuchten Online-Marktplätzen in unterschiedlicher Ausprägung feststellen können, sie seien „mit Blick auf die umfangreiche Datenabfrage beim Registrierungsprozess nicht nachvollziehbar“, heißt es im Untersuchungsbericht.

Deshalb seien die Marktplatzbetreiber in der Pflicht, nachzubessern. „Wer finanziell vom Warenverkauf profitiere, dürfe sich nicht aus der Verantwortung stehlen“, fordert Popp. „Online-Marktplätze müssen erstens stärker als bisher dafür sorgen, dass nicht-gesetzeskonforme Angebote gar nicht erst verkauft werden. Zweitens muss sichergestellt sein, dass unsichere Produkte schnellstmöglich entdeckt und entfernt werden. Und drittens müssen die verantwortlichen Akteure zur Rechenschaft gezogen werden“, führt die vzbv-Vorständin aus.

Die unvollständigen Angaben auf den Marktplätzen sind letztlich nicht nur im Sinne des Verbraucherschutzes problematisch, sondern können gerade aus diesem Grund zur Abmahngefahr für Händler:innen werden – unabhängig davon, dass die Verantwortung für die Darstellung der Informationen eigentlich bei den Plattformen zu suchen ist.

Veröffentlicht: 04.07.2025
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Lesezeit: ca. 3 Min.
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna analysiert Trends im digitalen Handel und beleuchtet Leadership-Themen sowie persönliche Geschichten aus dem Alltag von Händler:innen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Ines Gröne
09.07.2025

Antworten

Ich finde schon, dass die Plattformen zur Verantwortung gezogen werden müssten. Die sind es doch, die es technisch, auch nach einem Jahr, nicht auf die Kette kriegen. In meinem eigenen Shop habe ich keine 5 Minuten gebraucht, um diese Verordnung umzusetzen. Dagegen amazon: die meisten Herstellerinformationen werden bis heute nicht angezeigt. Um diese zur Verfügung zu stellen, kämpft man sich durch so viele technische Schwierigkeiten, dass man am Ende die Bildschirmauflösung so klein stellen muss, dass ich mit der Lupe am Bildschirm sitze, um zu interagieren. Nein, ich bin keine Brillenträgerin. Am skurrilsten sind die Umsetzung der Produktsicherheits-Verordnung, bei denen von mir verlangt wird, dass ich für jede Sammler-Briefmarke ein Sicherheitsdatenblatt hochladen soll. Es handelt sich nur um tausende Marken. Heute habe ich die Mitteilung bekommen, dass man darüber intern diskutieren wird. Am Ende habe ich die gefragt, ob auf Klopapier ein Sicherheits-Datenblatt mitgeliefert wird. 👿
ralf
07.07.2025

Antworten

Na dann mahnt mal die ganzen [Name von der Redaktion entfernt] ab. Bin gespannt. Abgemahnt werden doch nur die deutschen Händler die irgendwo ein klitzkleines Detail nicht ganz korrekt haben. ------- [Anmerkung der Redaktion: Bitte beachtet unsere Netiquette! https://www.onlinehaendler-news.de/netiquette]
BlueToretto
08.07.2025
Bin ganz Ihrer Meinung, @Frank Pagenkemper. Insbesondere die Eigenverantwortung geht in DE m. E. immer mehr den Bach herunter. Kein Wunder, wenn Menschen (hier: Verbraucher) mittels Regeln und Verordnungen gepudert, gewickelt und in Watte gepackt werden, die übers Ziel hinausschießen. Frage mich im Moment tatsächlich, ob das nicht etwa Methode hat und ob es wirklich nur dem Schutz der Menschen – pardon – der Verbraucher dient. 😉👋
Matius
07.07.2025

Antworten

Ein Skandal wie verantwortungslos Händler das Wirtschaften zum gefährlichen Experiment gestalten. Zur Rechenschaft ziehen: reicht das aus ?
Ines Gröne
09.07.2025
@Matius, Du kannst nicht alle Händler "über einen Kamm scheren". Die meisten hier in Deutschland sind nämlich ehrlich. Es gab schon immer Herstellerinformationen bereits im Titel eines jeden Artikels. Die zusätzliche Bürokratie ist jetzt, dass diese Info mit Adresse in der Nähe des Artikelbildes plaziert werden muss. Für mich ist das Schwachsinn, aber gut, macht man halt. Meine Erfahrung ist, dass nicht ich verantwortungslos bin, aber täglich mit Kunden zu tun habe, die versuchen kostenlos einzukaufen, weil amazon diese dazu einlädt und denen sofort den Kaufpreis erstattet, ob eine Unterschrift vorliegt oder nicht. Das sollte mal thematisiert werden, weil die Kurve steil nach oben geht und wir die hohen Verluste im Verkaufspreis einpreisen müssen. Die Ehrlichen zahlen dann für die Diebe, so wie im Kaufhaus auch.
Frank Pagenkemper
07.07.2025

Antworten

Die Verbraucherschutzrechte sind ja richtig und auch wichtig. Aber in einem Markt von erwachsenen Menschen liegt die Verantwortung nicht nur beim Anbieter. Auch der Verbraucher hat eine Eigenverantwortung. Ich brauche keine Herstelleradresse bei Temu. Das ist alles China-Schrott! Das gehört zum Allgemeinwissen. Alle für den Handel aufgedrückten Erschwernisse sind aus Randerscheinungen hochdiskutiert worden. Wer zu leichtfertig kauft, dem kann man sowieso nicht helfen. Weg mit all diesen überflüssigen Regeln. Sie helfen ausschließlich den Händlern, die möglichst weit weg von der EU ansässig sind. Und eines ist auch klar. Wegen solcher Pillepalle wird hier keinem ausländischem Shop oder Marktplatz der Shop gesperrt. Also weniger Spaß für die Berufs-Cassandras des Verbraucherschutz würde dem Handel wieder etwas Luft zum Atmen geben. Jeder Händler verstößt in irgendeinter Form gegen Regeln, und sein es nur, das irgendwo ein Komma falsch gesetzt ist. Und da sind sie dann schon die Abzockerbrüder aus der Abmahnbranche. Beide Bereiche sind jedenfalls keine Stützen, wenn es um den Erhalt von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung geht. Aber sie haben eine starke Lobby und erreichen dadurch immer wieder fatale Regelungswüteriche, die alles gleich in Gesetze gießen, damit sie sich Abends auf dem Sofa den fetten Bauch streicheln können und denken sie hätten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des Abendlandes beigetragen. Echt traurig!
Ines Gröne
09.07.2025
Du hast es auf den Punkt gebracht... 👍 Vor allem für Händler, die hier ehrlich agieren.