Ich habe in der Vergangenheit bereits öfter darüber geschrieben, dass ich eine aktive Käuferin und Verkäuferin auf verschiedenen Secondhand-Plattformen bin. Seit der Geburt meiner Tochter vor drei Jahren hat sich dies noch einmal verstärkt. Allerdings hat mich in den letzten Monaten ein leises Gefühl beschlichen, dass der Handel über Plattformen wie Kleinanzeigen, Vinted oder Momox etwas stagniert. Als private Verkäuferin habe ich gemerkt, dass Produkte nicht mehr so schnell verkauft werden wie noch vor einigen Jahren. Und auch die Suche nach gebrauchtem Spielzeug oder Secondhand-Kleidung erwies sich in letzter Zeit deutlich schwieriger, die Erfolgsrate, etwas Passendes zu finden, ist erheblich gesunken. Stellt sich die Frage: Habe ich nur diesen Eindruck oder hat sich der Secondhand-Markt in den letzten Jahren tatsächlich zum Negativen hin verändert? Bei den Plattformen selbst gehen die Meinungen dazu stark auseinander.
Kleinanzeigen: Neues Gesetz schmälert den Handel
Ende August hat Kleinanzeigen eine Umfrage veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass der Handel auf dem Marktplatz rückläufig ist. Demzufolge verkauft schon jetzt jeder fünfte Nutzer (10 Prozent) weniger oder sogar gar keine Artikel mehr (9 Prozent) über Secondhand-Plattformen. Grund dafür ist das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Das Gesetz ist im Januar 2023 in Kraft getreten und besagt, dass nun auch Erlöse aus privaten Verkäufen über Online-Plattformen ab einer gewissen Schwelle an die Finanzbehörden gemeldet werden. Die Behörden erhoffen sich davon mehr Kontrolle beim Verdacht, dass gewerbliche Verkäufer ihr Business als Privathandel tarnen. Die Meldepflicht verpflichtet Plattform-Betreiber nun auch gesetzlich, solchen Verkäufern künftig besser auf die Spur zu kommen.
Allerdings verunsichert das auch viele private Verkäufer völlig zu Unrecht, wie auch Kleinanzeigen-CEO Paul Heimann betont. „Für die allermeisten Nutzer unserer Plattform könnte der Handel dort einfach weitergehen, wie bisher. Es gibt für sie keinen Grund, verunsichert zu sein, denn sie haben nichts zu befürchten – keine Steuern und in der Regel auch keinen Anruf vom Finanzamt“. Denn private Verkäufe von gebrauchten Waren sind auch weiterhin steuerfrei. Außerdem gelten auch weiterhin steuerliche Freigrenzen, Darunter fällt, dass Plattformbetreiber nur dann verpflichtet sind, die Verkäufe ihrer Nutzer ans Bundeszentralamt für Steuern zu melden, wenn diese eine Anzahl von 30 oder Einkünfte von 2.000 Euro erreichen bzw. überschreiten. „Ganz abgesehen davon müssen ohnehin nur Gewinne versteuert werden. Und die sind beim Verkauf gebrauchter Artikel sehr selten, weil diese im Einkauf meist teurer waren“, so Heimann weiter.
Große Unsicherheit über neue Bestimmungen
Wie aus der Studie der Plattform außerdem hervorgeht, haben über ein Drittel der Befragten (35 Prozent) noch nie von dem Gesetz gehört, während 25 Prozent zwar davon wissen, sich aber nicht näher damit befasst haben. 22 Prozent derjenigen, die das Gesetz kennen, fühlen sich außerdem schlecht informiert. Insgesamt sind über 80 Prozent der Nutzer unsicher, was die neuen Regelungen betrifft, was teilweise dazu führt, dass sie ihre Verkaufsaktivitäten einschränken. Zwar haben 32 Prozent der Studienteilnehmer ihr Verkaufsverhalten noch nicht angepasst, dies liegt aber allen Anschein daran, dass sie das Gesetz bisher noch gar nicht kennen.
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