Der Digital Services Act (DSA) schreibt digitalen Anbietern vor, verschiedene Informationen wie Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten den Verbrauchern leicht zugänglich zu machen. Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten, nun gibt es allerdings eine neue Regelung, die seit Ende Januar 2025 Anwendung findet. Ab sofort müssen alle Unternehmen, die Artikel in der Europäischen Union anbieten, eine verifizierte Geschäftsadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse in ihrem Ebay-Konto hinterlegt haben. Darüber informiert der Marktplatz jetzt auf seiner Webseite.
Das sollten Händler jetzt tun
Verkäufer, die ihre öffentlichen Informationen zum Unternehmen bereits bei Ebay hinterlegt haben, sollten diese jetzt noch einmal auf Richtigkeit überprüfen. Andernfalls werden die Informationen, die Händler bei der Registrierung des eigenen Ebay-Kontos angegeben haben, automatisch in den Angeboten angezeigt.
So können Verkäufer ihre Daten einsehen und ändern:
- Gehen Sie in Mein eBay zu Kontoeinstellungen
- Gehen Sie zu Öffentliche Informationen zum Unternehmen und bestätigen Sie die E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Überprüfen Sie unter Angaben zum Unternehmen Ihre Geschäftsadresse.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben