Erst kürzlich hatte Ebay angekündigt, an seiner Kommunikationsstrategie zu feilen: Neuigkeiten rund um den hauseigenen Marktplatz sollen demnach deutlich häufiger erscheinen und Seller somit besser informiert werden. Diese Ankündigung macht das Unternehmen offenbar wahr, denn nach dem News-Update im April wurden nun auch im Mai entsprechende Verkäufer-News veröffentlicht.

Dieses Mal geht es dabei einerseits um den logistischen Bereich, konkret um die Versandetiketten der Deutschen Post, und andererseits um wichtige Gesetze und Verordnungen für Unternehmen.

Versandetiketten können mit Guthaben bezahlt werden

Die Bezahlmöglichkeiten von Versandetiketten bei Ebay waren bisher – je nach Logistikdienst – unterschiedlich: Mit Ebay-Guthaben konnten Händlerinnen und Händler in der Vergangenheit lediglich die Etiketten von DHL und Hermes bezahlen. Für Versandetiketten der Deutschen Post bestand diese Möglichkeit nicht. Ab Mitte Mai soll sich das aber ändern.

Ebay verweist dabei auch auf die Vorteile: Wenn Versandetiketten für Briefsendungen der Deutschen Post direkt über Ebay erstellt und bezahlt werden, „ist die Basis-Sendungsverfolgung mit eingeschlossen und wird automatisch hochgeladen. So sehen Ihre Käuferinnen und Käufer, dass der Brief verschickt wurde und bald bei ihnen eintreffen wird“, heißt es in den Details zur Neuerung. Darüber hinaus greife bei Verlust auf dem Postweg der bekannte Ebay-Verkäuferschutz, zumindest bis zu einem Wert von 20 Euro.

Die Bezahlmöglichkeit wird nach Angaben des Marktplatzes derzeit im System integriert und soll den Sellern ab Mitte Mai zur Verfügung stehen.

Online-Leitfaden für Gesetze und Verordnungen

Rechtliche Pflichten sind für Händlerinnen und Händler bekanntermaßen ein nie endendes Thema. Um ihnen hier Orientierung und einen besseren Überblick über alle relevanten Themen zu geben, bietet Ebay einen neuen Online-Leitfaden. Dieser soll Informationen zu allen Gesetzen und Verordnungen bereitstellen, die aktuell von Belang sind. Durch eine kurze Abfrage des Seller-Standorts sowie des jeweiligen Versandziels will Ebay hier passgenaue Infos zur Verfügung stellen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Es bleibt rechtlich: Bei der dritten und letzten News dreht sich alles um den sogenannten European Accessibility Act (kurz: EAA). Dieser stellt ab dem 28. Juni 2025 neue Anforderungen an die Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit von Produkten, Dienstleistungen und Informationen innerhalb der EU.

Insgesamt drei Anforderungen müssen betroffene gewerbliche Ebay-Händlerinnen und -Händler demnach erfüllen, um den Anforderungen des EAA gerecht zu werden:

  1. Hinzufügen einer Barrierefreiheitserklärung zum Konto
  2. Bereitstellen von Informationen rund um die Barrierefreiheit in den Angeboten
  3. Zugänglichkeit zu bestimmten Produktdetails sicherstellen

Allerdings sind nicht alle Seller gleichermaßen von den neuen Regelungen betroffen. Wie auch Ebay ausführt, sind konkret kleinere und mittlere Anbieter befreit, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Umsatz oder eine Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro (Kleinstunternehmen) im Jahr vorweisen.

Einen Überblick über den Geltungsbereich, Anforderungen und weitere Informationen zum anstehenden European Accessibility Act gibt Ebay auf einer eigenen Hilfeseite.

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