Wer bei Temu handelt und Produkte innerhalb der EU verkauft, ist ebenfalls zur Einhaltung der Vorgaben aus der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verpflichtet. Die Frist zur Umsetzung rückt dabei immer näher: Ab dem 13. Dezember 2024 müssen Händler:innen sicherstellen, dass Herstellerinformationen zum Produkt im Angebot genannt werden. Das gilt auch für Angebote, die Händler:innen bei Marktplätzen einstellen. Online-Marktplätze wiederum müssen sicherstellen, dass Händler:innen die Informationen bereitstellen können und sind entsprechend daran interessiert, dass diese ihren Informationspflichten nachkommen.
Das gilt auch für den Marktplatz Temu, der sich und seine Verkäufer:innen ebenfalls auf die Umsetzung der GPSR vorbereitet – mit Anleitungen und Überwachungsmaßnahmen. „Wir arbeiten eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen und reagieren umgehend auf Verbraucheranliegen, um einen transparenten und vertrauenswürdigen Marktplatz zu erhalten“, erklärte Temu auf Nachfrage.
Temu stellt Tools für die Umsetzung GPSR
Nach eigenen Angaben haben Verkäufer:innen von Temu bereits detaillierte Anleitungen und die Möglichkeiten für Schulungen erhalten, um die Vorschriften umsetzen zu können. Darüber hinaus sollen technische Hilfsmittel helfen, für jedes gelistete Produkt detaillierte, den Vorschriften entsprechende Informationen anzugeben. „Diese Tools stellen sicher, dass die erforderlichen Informationen auf der Online-Verkaufsseite des Produkts deutlich angezeigt werden, sodass sie für die Verbraucher leicht zugänglich sind“, erklärt der Marktplatz.
Zudem gehört es zu Temus Richtlinien, dass Konformitätsunterlagen (z. B. Zertifizierungszertifikate, Prüfberichte, Konformitätserklärungen) bereitgestellt werden müssen. Diese stellen sicher, dass ein Produkt mit europäischen Richtlinien und Normen übereinstimmt. Hinzu kommen die Herstellerinformationen, die den
GPSR-Anforderungen entsprechen müssen, Produktbilder und andere Informationen zur Identifizierung von Produkten sowie entsprechende Warnhinweise und Sicherheitsinformationen.
Schnelle Reaktion auf Verbraucher-Feedback
Aus Händlerkreisen ist zudem zu vernehmen, dass eine vollständige Produktdokumentation bereits notwendig ist, um überhaupt auf der Plattform gelistet zu werden. Zudem würden bereits seit dem 15. Oktober Checks dazu stattfinden, ob alle Daten zum Hersteller und EU-Vertreter im Produktlabel und im Online-Listing identisch sind. Wenn sie nicht übereinstimmen, falle das Produkt raus. Temu lieferte indes auf Nachfrage keine detaillierten Hinweise dazu, wie Händler:innen vorgehen müssen und was sie bei fehlenden Informationen erwartet. Das Unternehmen verwies allgemein auf entsprechende Anleitungen für Verkäufer:innen. Temu bestätigte, dass die Regelkonformität sowohl mithilfe von Algorithmen als auch teils händisch stetig überprüft werde.
Um bei möglichen Produktsicherheitsproblemen schnell reagieren zu können, arbeite man zudem eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen und reagiere „umgehend auf Mitteilungen oder Warnungen“, so Temu. Zudem sollen Verbraucher:innen explizit aufgerufen sein, Feedback zu geben: „Wir ermutigen Verbraucher, Sicherheitsbedenken zu Produkten zu melden, die sie auf unserer Plattform gekauft haben. Wir gehen diesen Meldungen nach und ergreifen geeignete Maßnahmen, einschließlich der sofortigen Entfernung nicht konformer Produkte von unserer Plattform und der Benachrichtigung anderer Verbraucher, falls erforderlich.“ Zudem werden auf der Plattform Informationen über Rückrufe aufgrund der Produktsicherheit zur Verfügung gestellt, ebenso wie eine Liste gefährlicher Produkte und Erläuterungen zu den damit verbundenen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.
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