Erst kürzlich reichte die Wettbewerbszentrale Klage gegen den Marktplatz Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) ein. Nun wurde die Klage zurückgezogen, da Temu eine Unterlassungserklärung unterschrieb.
Konkret ging es bei der Klage um die Verletzung von Informationspflichten. Als Marktplatz muss Temu dafür sorgen, dass bei den einzelnen Verkäufer:innen Kontaktinformationen zu finden sind. Diese fehlten teilweise oder waren nur schwer auffindbar. Auch wurde nicht darüber informiert, ob es sich bei den Verkäufer:innen um Unternehmen handelte.
Das chinesische Unternehmen ist nun verpflichtet, diese Informationspflichten zu erfüllen. Mit dem Ausgang des Verfahrens zeigte sich die Wettbewerbszentrale zufrieden: „Wir freuen uns, dass wir schnell unser Verfahrensziel erreichen konnten“, heißt es dazu in der Pressemitteilung. Auch die Verbraucherzentrale zog kürzlich ihre Klage aufgrund einer außergerichtlichen Einigung mit Temu zurück.
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