Bereits im März wurde es angekündigt und nun ist es soweit: Ab dem 17. Mai können Solo-Selbstständige die „Neustarthilfe Berlin“ beantragen. Kleinstunternehmen dürfen ab dem 25. Mai ihre Anträge stellen. Förderberechtigten winkt eine Aufstockung der Bundes-Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III durch das Bundesland Berlin.
„Die große Zahl von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen macht den besonderen Charakter der Berliner Wirtschaft aus“, erklärt die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop zu dem Berliner Sonderprogramm. Deswegen sollen Betroffene in Berlin, die bereits die Zuschüsse vom Bund erhalten haben, noch mehr Zuschüsse bekommen.
25 Prozent mehr Neustarthilfe möglich – aber nur bis zu 7.500 Euro
Während die Bundes-Neustarthilfe umsatzbezogen bis zu 50 Prozent des sogenannten Referenzumsatzes 2019 gewährt, stockt Berlin diesen Betrag mit einem Landeszuschuss über weitere 25 Prozent auf. Berliner Solo-Selbstständige erhalten auf diese Weise dann bis zu 75 Prozent des Referenzumsatzes 2019.
Aber Achtung: Die Deckelung der Zuschüsse liegt weiterhin bei 7.500 Euro. Diese Grenze darf von der Kombination aus Bundes-Neustarthilfe und „Neustarthilfe Berlin” nicht überschritten werden. Die Erhöhung in Berlin kommt also nur den Selbstständigen zugute, die die Obergrenze bisher nicht erreicht haben.
6.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
Kleinstunternehmen können ab 25. Mai eine Aufstockung der Überbrückungshilfe III beantragen. Pro Monat in dem die Überbrückungshilfe III durch den Bund bewilligt wurde, können die Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Monat erhalten. Dies gilt für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021, insgesamt sind dementsprechend Zuschüsse in Höhe von 6.000 Euro möglich.
Im Rahmen einer Schlussabrechnung soll dann bis Juni 2022 rückwirkend geprüft werden, ob der Anspruch gültig war. Wird am Ende festgestellt, dass die Überbrückungshilfe III für einen Monat nicht gewährt werden kann, muss auch der pauschale Zuschuss aus der „Neustarthilfe Berlin“ für den jeweiligen Monat komplett zurückgezahlt werden.
Betroffene werden vom Land per E-Mail kontaktiert
Die Antragsberechtigten werden im nächsten Schritt von der Investitionsbank Berlin per E-Mail über die „Neustarthilfe Berlin“ und die Möglichkeit der Beantragung informiert. In dieser E-Mail soll auch ein Link zum Antragsformular übermittelt werden. Da die Daten vom ursprünglichen Antrag auf Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III übernommen werden, soll die Antragstellung nur einen sehr geringen Umfang haben.
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Das ganze kann nämlich sehr schnell in einem Strafverfahren mit dem Vorwurf des Subventionsbetr uges oder des Computerbetruge s münden: Bei der Corona-Soforthi lfe von Frühjahr 2020 wurden beispielsweise die Vergabebedingun gen nachräglich geändert. Jetzt haben bekanntlich Tausende Antragsteller ein Ermittlungsverf ahren am Hals, weil sie die erhaltenen Zuschüsse aufgrund der unklaren Sachlage lieber komplett zurückzahlten.
Mehr unter tinyurl.com/2021-05-18-1044
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