Die Bundesregierung hat sich entschieden: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe werden bis zum 30. September verlängert. In den vergangenen Monaten hatten Finanz- und Wirtschaftsministerium in dieser Frage gestritten, vor allem etwa darüber, ob die Hilfen bis Ende September oder doch bis Ende des Jahres verlängert werden sollten. 

Und natürlich gibt es auch neue Namen für die verlängerten Programme, die dann den Zeitraum von Juli bis September 2021 abdecken. Ab Juli gibt es dann also die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus. Aber nicht nur der Namen ändert sich, auch die Zuschüsse werden teilweise erhöht und es gibt eine neue Prämie für Unternehmen. 

Neu bei der Überbrückungshilfe: Zuschuss zu Personalkosten und Anwalt

Bei der Überbrückungshilfe III Plus gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei der Überbrückungshilfe III. Es gilt weiterhin, dass ein monatlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent für eine Antragsberechtigung vorliegen muss und der Antrag muss auch weiterhin von einem prüfenden Dritten gestellt werden. Auch die prozentualen Fördersätze bleiben gleich. 

Neu ist aber, dass Unternehmen, die jetzt Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neue Mitarbeiter einstellen oder auf andere Weise die Beschäftigung erhöhen, eine Personalkostenhilfe erhalten, die die steigenden Personalkosten bezuschusst. Diese sogenannte „Restart-Prämie” besteht aus 60 Prozent der Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten vom Mai 2021. Im August erhält man noch 40 Prozent Zuschuss und im September immerhin noch 20 Prozent. 

Außerdem können ab Juli Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Monat für eine Restrukturierung von Unternehmen beantragt werden, wenn dadurch eine Insolvenz abgewendet wurde. Nicht nur für die Überbrückungshilfe III Plus, sondern auch für die bisherige Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021), erhöht sich zudem die maximale monatliche Förderung. Diese beträgt ab jetzt zehn Millionen Euro. 

Mehr Zuschüsse in der Neustarthilfe Plus und Verlängerung der Härtefallhilfe

Die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige wird ebenfalls verlängert. Auch die monatlichen Zuschüsse erhöhen sich. Im Zeitraum von Juli bis September 2021 können Selbstständige im Rahmen der Neustarthilfe Plus bis zu 1.500 Euro pro Monat erhalten. Bisher waren es nur 1.250 Euro. An den Bedingungen für die Förderung und Antragsberechtigung ändert sich aber nichts. Die bisherigen Regelungen zu Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe haben wir bereits in einem ausführlichen Artikel erläutert.

Auch die Härtefallhilfe der Bundesländer wird bis Ende September verlängert. Aus diesem Geldtopf erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung, die bisher durch das Raster der Coronahilfen gefallen sind. 

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Die Minister sind zufrieden

„Auch wenn sinkende Inzidenzzahlen auf ein Ende der Pandemie hoffen lassen, sind viele Unternehmen weiterhin von den Folgen der Pandemie betroffen”, ließ Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wissen. „Deshalb stehen wir den Unternehmen und ihren Beschäftigten weiter zur Seite. Das sind gute Nachrichten für alle.” 

Sein Amtskollege aus dem Wirtschaftsministerium stimmte ihm da zu. „Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle. Daher geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein klares Signal der Sicherheit und Planungssicherheit”, so Peter Altmaier (CDU). „Wir setzen Anreize für den Neustart und zahlen denjenigen Unternehmen eine Restart-Prämie, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen.” 

Wann die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus startet, ist noch nicht bekannt. Auf jeden Fall wird die Antragstellung aber wieder über die bekannte Plattform der Bundesregierung erfolgen. 

Für Unternehmen stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung. In unserem FAQ zu Coronahilfen erklären wir die unterschiedlichen Hilfen für Unternehmen und wie sie die Unterstützung beantragen können.

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