Nachdem am 17. Juli die Anträge für die Neustarthilfe Plus freigeschaltet wurden, können Unternehmen seit 23. Juli nun auch die Überbrückungshilfe III Plus erhalten. Das Zuschussprogramm ist der Nachfolger der Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) und unterstützt Unternehmen für den Zeitraum Juli bis September 2021 mit Zuschüssen. 

Bis zum 31. Oktober können Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus über das Antragsportal der Bundesregierung gestellt werden. Unternehmen können die Anträge jedoch weiterhin nicht alleine stellen. Nur ein „prüfender Dritter“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt, o. Ä.) kann die Anträge übermitteln. 

Antragsbedingungen bleiben größtenteils unverändert

Die Antrags- und Förderbedingungen sind bei der Überbrückungshilfe III Plus größtenteils identisch zur Überbrückungshilfe III. Eine Übersicht über die wichtigsten Bedingungen kann man in unserem FAQ zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe nachlesen. Weiterhin gilt, dass 2021 ein monatlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 vorliegen muss, um förderberechtigt zu sein. Auch an den Fördersätzen ändert sich nichts. Je nach Umsatzeinbruch wird den Unternehmen bis zu 40, bis zu 60 oder bis zu 100 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet.

Jetzt werden auch Personalkosten und Steuerberaterkosten bezuschusst

Die Zuschüsse sind als Erstattung laufender betrieblicher Fixkosten gedacht. Ein Unternehmerlohn oder Lebenshaltungskosten werden nicht erstattet. Vielmehr gibt es Zuschüsse für betriebliche Mieten und Pachten, betriebliche Kredite, Leasingraten, Instandhaltung und Wartung der EDV, Kosten für Strom oder Wasser, Lizenzgebühren für IT-Programme, Versicherungen, Abonnements, Kosten für externe IT-Dienstleister, Steuerberater oder für die Umsetzung von Hygienekonzepten und Hygienemaßnahmen. 

Neu bei der Überbrückungshilfe III Plus ist, dass Personalaufwendungen noch mehr bezuschusst werden. Schon im Vorgängerprogramm wurden Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst waren, mit einer Pauschale unterstützt. Das wird nun mit einer „Restart-Prämie“ ergänzt: Unternehmen, die jetzt Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können diese Prämie erhalten. Diese beträgt 60 Prozent der Differenz der Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021. Für August erhält man dann noch 40 Prozent, im September noch 20 Prozent dieses Zuschusses.

Eigenkapitalzuschuss und Digitalisierungszuschuss bleiben

Der Eigenkapitalzuschuss wird auch in der neuen Überbrückungshilfe mit den bekannten Bedingungen weitergeführt, nur der Berechnungszeitraum wird bis September 2021 ausgedehnt. Hierüber können sich Unternehmen einen Bonuszuschuss sichern, wenn sie einen besonders hohen Umsatzeinbruch über mindestens drei Monate erlitten haben.

Und auch vom Digitalisierungszuschuss kann man im neuen Programm weiterhin profitieren. Hier kann man sich im Förderzeitraum Juli bis September 2021 Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen bis maximal 10.000 Euro bezuschussen lassen. Als förderfähige Maßnahmen zählen zum Beispiel der Aufbau und die Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten für große Plattformen, Videokonferenzlizenzen, Überarbeitung der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Meet und Click-and-Collect, Soft- und Hardware für Home-Office-Lösungen, SEO-, SEA- und Social-Media-Maßnahmen. Eine vollständige Liste mit den förderfähigen Kosten findet man im FAQ der Bundesregierung zur Überbrückungshilfe III Plus im Anhang 3.