Kaum gibt es die Möglichkeit die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus für Solo-Selbstständige für den Zeitraum Juli bis September 2021 zu beantragen, schon bringen Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine weitere Verlängerung bis Ende des Jahres ins Gespräch. 

So setze sich Altmaier laut seinem Ministerium gegenüber der dpa dafür ein, dass die Überbrückungshilfen noch länger als September beantragbar sind und ausgezahlt werden, „um betroffene Betriebe und ihre Beschäftigten zu unterstützen, die vielfach noch länger mit den Corona-Folgen zu kämpfen haben.“ 

Überbrückungshilfe auch im Jahr 2022?

Auch Altmaiers Kollege Olaf Scholz stellte eine Verlängerung der Hilfen gegenüber der Funke-Mediengruppe in Aussicht – eventuell sogar bis ins Jahr 2022 hinein. Er wolle die Überbrückungshilfe und die Kurzarbeiter-Regelung mindestens bis zum Jahresende verlängern. „Möglicherweise müssen wir auch im nächsten Jahr dem einen oder anderen Unternehmen helfen“, erklärte der Finanzminister.

Scholz und Altmaier bezogen sich in ihren Pressestatements jeweils nur auf die Überbrückungshilfe III Plus und die Kurzarbeiter-Regelung. Ob es auch Pläne zur Verlängerung der Neustarthilfe Plus über den September hinaus gibt, ist derzeit noch nicht bekannt.