Von der Pandemie betroffene Unternehmen können bis mindestens Ende des Jahres die Coronahilfen der Bundesregierung beantragen. Nachdem Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe zuerst nur bis zum 30. September verlängert wurden und zu Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus umbenannt wurden, hat das Bundeswirtschaftsministerium nun angekündigt, dass beide Programme bis mindestens 31. Dezember 2021 laufen werden.
Antragsbedingungen ändern sich nicht – nur die Restart-Prämie entfällt
Die Bedingungen für die Antragstellung und die Fördermöglichkeiten bleiben weitgehend gleich. Für Unternehmen und Selbstständige ändert sich also fast nichts bei der Antragstellung, den Förderbedingungen, Fördersummen und eventuellen Rückzahlungspflichten.
Nur die sogenannte Restart-Prämie wird in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus nicht verfügbar sein. Mit dieser Prämie konnten sich Unternehmen bezuschussen lassen, wenn sie Angestellte aus der Kurzarbeit zurückholten oder anderweitig neues Personal einstellten. Die Bundesregierung sieht hier den Zweck der Prämie vollständig erfüllt und lässt sie daher auslaufen.
Antragsportal wird noch umgestellt
Im Gegensatz dazu bleibt der Eigenkapitalzuschuss in der Überbrückungshilfe III Plus auch bis Ende des Jahres erhalten. Unternehmen, die besonders von der Krise betroffen waren, können sich hierüber Zuschüsse für ihre Eigenkapitalreserve sichern. Auch der Zuschuss für Investitionen in Digitalisierung bleibt verfügbar.
Das Antragsportal der Bundesregierung wird derzeit überarbeitet, daher sind Anträge für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember noch nicht freigeschaltet. Ebenso fehlt noch eine Antragsfrist. Mit beidem ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
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