Nachdem die Europäische Union am Donnerstag das Rahmenwerk für staatliche Corona-Finanzhilfen bis Ende Juni 2022 verlängert hatte, haben Bund und Länder die Chance ergriffen und sich auf eine Verlängerung der deutschen Zuschussprogramme Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis Ende März 2022 verständigt.
Explizit wurde auch beschlossen, dass Handelsunternehmen weiterhin die Möglichkeit haben, Saisonware, die aufgrund von Maßnahmen nicht verkäuflich ist, im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen.
Auch das vereinfachte Kurzarbeitergeld wird verlängert
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurde im Beschlusspapier festgehalten, dass die Überbrückungshilfe neben dem Kurzarbeitergeld das wichtigste Instrument sei, um von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen. Daher wurde beschlossen, neben den finanziellen Zuschüssen auch die derzeitigen Regelungen für das Kurzarbeitergeld zu verlängern. Zuvor hatte der Bundestag bereits einen neuen Maßnahmenkatalog über das Infektionsschutzgesetz beschlossen.
Altmaier begrüßt die Verlängerung der Maßnahmen
Die Beschlüsse bereiteten auch Noch-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Freude. „Ich freue mich, dass die gestrige Ministerpräsidentenkonferenz meinem Vorschlag gefolgt ist, die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 zu verlängern“, erklärte Altmaier am Freitag. Dadurch sei sichergestellt, dass Unternehmen und Selbstständige auch weiterhin Unterstützung in der Coronakrise erhielten.
Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus können über das Antragsportal der Bundesregierung gestellt werden. Die neue Antragsfrist ist noch nicht bekannt.
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