Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sind wichtige Mittel für Unternehmen, um in Krisenzeiten Arbeitsplätze zu sichern. Deswegen wurden die Voraussetzungen zum Zugang und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld zu Beginn der Coronakrise durch die Bundesregierung erleichtert. Weil die Wirtschaft sich immer noch im Krisenmodus befindet und die aktuellen Regelungen zum Jahresende ausgelaufen wären, hat der Bund die Maßnahmen daher bis zum 31. März 2022 verlängert.
Diese Vereinfachungen für Unternehmen gelten bis März 2022
Mit der Verlängerung des vereinfachten Zugangs bleibt es dabei, dass in einem Betrieb nur zehn Prozent der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Normalerweise sind es mindestens ein Drittel der Beschäftigten. Auch müssen die Betroffenen keine Minusstunden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt wird.
Bis Ende März 2022 können auch Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen Kurzarbeitergeld erhalten, die sonst von der Regelung ausgenommen sind.
Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld. Ab dem vierten Bezugsmonat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent, ab dem siebten Bezugsmonat auf 80 Prozent. Beschäftigte mit Kind erhalten je 67, 77 oder 87 Prozent.
So werden Sozialversicherungsbeiträge komplett erstattet
Arbeitgebern wurden bisher unter den erleichterten Bedingungen die während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet. Zwar wird die Erstattung auch bis 31. März 2022 verlängert, doch nicht mehr komplett. Ab 1. Januar 2022 trägt der Staat nur noch 50 Prozent dieser Beiträge.
Aber Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich auch die restlichen 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstatten zu lassen: Wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an geförderten beruflichen Weiterbildungen teilnehmen, erstattet der Staat auch die restlichen Prozente der Sozialversicherungsbeiträge.
Arbeitgeber finden weitere Informationen auf der Webseite der Agentur für Arbeit, wo auch Arbeitsausfälle angezeigt, Anträge gestellt und Beträge berechnet werden können.
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