Die Anträge für die Überbrückungshilfe IV sind online. Auf dem Antragsportal der Bundesregierung können Unternehmen, die durch die Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, seit 7. Januar Zuschüsse für den Förderzeitraum von 1. Januar bis 31. März 2022 beantragen.
Wichtige Änderungen bei den Förderbedingungen
Während das Grundgerüst der Überbrückungshilfe auch in der vierten Phase dasselbe bleibt – Unternehmen müssen mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im Förderzeitraum im Vergleich zu einem Referenzzeitraum 2019 verzeichnet haben, um antragsberechtigt zu sein –, sind schon seit Ende November einige Veränderungen bei den Förderbedingungen bekannt (wir berichteten).
So werden Umsatzausfälle künftig nicht mehr zu 100 Prozent, sondern nur noch zu 90 Prozent erstattet. Dafür gibt es Erleichterungen beim Zugang zum sogenannten Eigenkapitalzuschuss. Unternehmen, die im Dezember und Januar einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent erlitten haben, erhalten dann den zusätzlichen Eigenkapitalzuschlag in Höhe von 30 Prozent der Fixkosten, die ihnen regulär durch die Überbrückungshilfe IV erstattet werden.
Kosten für 2G-Kontrollen im Ladengeschäft sind förderfähig
Neu ist außerdem, dass die Kosten für die Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen in Ladengeschäften gefördert werden. Wer durch die Kontrollen von 2G- oder 2G-Plus-Regelungen zusätzliche Sach- und Personalkosten hatte, kann sich diese Kosten in der Berechnung der Überbrückungshilfe IV anerkennen lassen.
Dafür wird der Digitalisierungszuschuss gestrichen. Seit Anfang 2021 konnten sich Unternehmen einmalig Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen von bis 20.000 Euro anteilig fördern lassen. Für eine weitere Förderung sieht die Bundesregierung nach anderthalb Jahren Pandemie nun keine Notwendigkeit mehr, da die „erforderlichen Anpassungen auf breiter Basis abgeschlossen” seien.
Anträge für die Neustarthilfe 2022 müssen noch folgen
Solo-Selbstständige, die aktuell noch auf die Neustarthilfe für denselben Zeitraum warten, müssen sich noch etwas gedulden: Die Anträge für die „Neustarthilfe 2022” – so der neue Name des Zuschussprogramms – sind noch nicht verfügbar, sollen aber laut Bundeswirtschaftsministerium noch im Januar freigeschaltet werden. Für dieses Programm können die Selbstständigen Anträge selbst und ohne prüfende Dritte stellen. Bis zu 4.500 Euro können Selbstständige für den Zeitraum Januar bis März erhalten.
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