Die Bundesregierung hat sich auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfe IV sowie des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis mindestens Ende Juni geeinigt. Auch die Neustarthilfe 2022 für Solo-Selbstständige und die Härtefallhilfen der Bundesländer sollen bis Ende Juni beantragt werden können. Die Bedingungen und Gestaltung der Programme bleibt vorerst unverändert.
Um diese Hilfsprogramme geht es
Die verlängerten Maßnahmen sollen Unternehmen unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld soll Arbeitsplätze retten, in dem der Bund unter anderem Sozialversicherungsbeiträge und Lohnausfälle für Angestellte teilweise übernimmt und so die Unternehmen entlastet.
Über die Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen eine anteilige Erstattung ihrer betrieblichen Fixkosten, wenn sie einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich speziell an Solo-Selbstständige und ermöglicht einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro pro Monat, der auch für Lebenshaltungskosten genutzt werden kann. Unternehmen, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht die Antragsbedingungen für Überbrückungshilfe und Neustarthilfe erfüllen, können die Härtefallhilfen der Bundesländer beantragen, und je nach Einzelfall berechnete finanzielle Hilfe erhalten.
Bisher gab es das vereinfachte Kurzarbeitergeld sowie die Corona-Zuschüsse nur bis Ende März.
Bundesregierung stritt um Verlängerungen
Die Verlängerung des vereinfachten Kurzarbeitergeldes erfolgt durch das Bundesarbeitsministerium unter Minister Hubertus Heil (SPD). Heil erklärte, dass dies sicherstelle, „dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren, damit sie nach der Pandemie wieder durchstarten können.“
Diskussionen gab es um die Verlängerung der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe. Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) früh davon sprach, die finanziellen Zuschüsse zu verlängern, war Finanzminister Christian Lindner (FDP) zurückhaltender. Jetzt unterstützt aber auch Lindner die Verlängerung, da Unternehmen trotz der Aussicht auf Lockerungen von Corona-Maßnahmen im März immer noch betroffen sind. „Großveranstaltungen, Events, Messen, Kulturveranstaltungen brauchen einen Vorlauf“, erklärte Lindner. „Das heißt, neue Umsatzerlöse können erst nach einiger Zeit wieder erzielt werden, selbst wenn es eine Öffnungsperspektive gibt.“ Doch klar sei, dass die Hilfsprogramme zeitlich begrenzt seien.
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