Wer online einkauft, tut dies hierzulande besonders gern per Gastzugang: Eine Studie der Such- und Vergleichsplattform für Firmensoftware GetApp ergab, dass 62 Prozent der Deutschen am liebsten als Gast bezahlen wollen. In Frankreich wiederum geht der Trend in eine ganz andere Richtung, 61 Prozent der französischen Befragten bevorzugen einen Account mit Nutzername und Passwort bei dem jeweiligen Online-Anbieter.
Sogenannte Social-Sign-Ins, also der Login über Social-Media-Plattformen, seien indes nicht besonders beliebt: Nur 9 Prozent nutzen hierzulande lieber die Anmeldung über ein vorhandenes Social-Media-Profil, beispielsweise Facebook, für die Kaufabwicklung.
Insgesamt wurden für die GetApp-Erhebung im Juni dieses Jahres 3.164 Verbraucherinnen und Verbraucher aus Frankreich, Australien und Deutschland über 18 Jahre befragt, die mindestens einmal pro Monat online shoppen.
Datenschutz spielt zunehmend eine Rolle
Wie die Studie weiter zeigt, ist das Thema Datenschutz in Bezug auf den Wunsch, die eigenen Daten beim Online-Shopping zu teilen, für die hiesige Käuferschaft relevanter geworden: So gaben mehr als ein Viertel (28 Prozent) an, dass sie sich im Vergleich zum Vorjahr mehr Gedanken zu den Datenschutzpraktiken von Online-Unternehmen machen würden.
Damit Firmen diesbezüglich als vertrauenswürdig gelten, sind folgende fünf Faktoren aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders wichtig:
- eindeutige Erklärung, wie die eigenen Daten verwendet werden
- eindeutige Hinweise, wie Daten geschützt werden
- eindeutige Erklärung, welche Arten von Daten erfasst werden
- Möglichkeit zum Gast-Checkout
- Unternehmen verlangt nur das Minimum an persönlichen Informationen
- Datenschutzkonferenz: Online-Händler müssen Gastbestellungen ermöglichen
- Google: „Die Leute haben keinen Bock, sich ständig neue Passwörter auszudenken“
- Gestaltung und Usability: So beeinflusst das Design den Erfolg des Online-Shops
- Studie: So können DTC-Händler Lieferung und Versand verbessern
Händler müssen Bestellungen als Gast ermöglichen
Wer einem Online-Shop die eigenen Daten zur Verfügung stellt, sollte dies freiwillig und ohne Druck tun können – was nicht der Fall wäre, wenn es für eine Bestellung notwendig ist, erst ein Kundenkonto einzurichten. Gleichsam sollten Händler nur jene Daten erheben, die für eine Vertragserfüllung erforderlich sind – im Zuge des Grundsatzes zur Datenminimierung. Diese Auffassungen vertritt die Datenschutzkonferenz – ein Gremium der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. In einem entsprechenden Beschluss hat sie deshalb erst kürzlich festgelegt, dass Online-Shops grundsätzlich eine Möglichkeit schaffen müssen, damit auch ohne Kundenkonto Bestellungen abgegeben werden können.
Dass die Hürden beim Check-out so gering wie möglich sein sollten, ist auch aus Sicht der Nutzerfreundlichkeit ein relevantes Kriterium: Online-Userinnen und -User seien etwa auch laut Google-Spezialisten oftmals schlicht zu bequem, sich ständig neue Passwörter auszudenken, wie sie kürzlich im OHN-Podcast erläuterten. Wer sich also wünscht, dass die eigene Kundschaft Nutzerkonten anlegt, sollte dies auf freiwilliger Basis realisieren – und beispielsweise Anreize für eine Registrierung bieten.
Kommentar schreiben
Antworten
Die Daten, die im Checkout erhoben werden - Name, Anschrift, Emailadresse, ggf. Telefonnummer z.B. für Speditionsanlie ferung - werden doch sowieso für die Abwicklung der Bestellung erhoben, und müssen gemäß Aufbewahrungspf lichten 6-10 Jahre gespeichert bleiben.
Auch im sog. "Kundenkonto" im Onlineshop wird idR. nichts anderes gespeichert, als in den aufzubeahrenden Buchhaltungsdat en. Die kann und wird jeder Händler auch in gewissen Grenzen auswerten - z.B. um Umsatzentwicklu ngen von Stammkunden zu sehen oder auch Fehlentwicklung en (z.B. notorische Retourenverursa cher) zu erkennen.
Wer für ein Online-Kundenko nto weitere Daten abfragt wie Facebook-Login, Geburtsdatum, Geschlecht, Interessen etc. macht dies ganz offen zu Marketingzwecke n - der sogenannten Personalisierun g von Angeboten und Werbung. Wer das ausfüllt, ist selbst schuld.
Ihre Antwort schreiben