Bereits während des Lockdowns sind zahlreiche Freiberufler und kleine bis mittelständische Unternehmen an ihre Grenzen gestoßen. Von Aufatmen ist jedoch noch lange nicht die Rede, denn eine weitere Krise nähert sich, welche global verschiedene Branchen, aber auch private Personen erheblich bedroht. Um den hieraus resultierenden hohen Energiekosten entgegenzuwirken, bietet die Bundesregierung inzwischen verschiedene Fördermöglichkeiten an. Doch diese sind an sich ständig ändernde Förderbedingungen gekoppelt und benötigen einen großen Wissensstand, um sie zu erhalten. Worauf es hier ankommt, weiß der Fördermittel-Experte Maximilian Schreiber und verrät sein Wissen in einem exklusiven Gastbeitrag.
Was wird besonders gefördert?
Gerade die Forschung findet bei verschiedenen Förderungen immer mehr Möglichkeiten und wird vom Staat stark gefördert. Ein staatlicher Zuschuss wird dabei unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Vor allem dann, wenn Unternehmen innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen planen, fließen Förderungen. Hiermit möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ansprechen, die an unterschiedlichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekte) arbeiten und diese weiterentwickeln. Außerdem werden auch Vorhaben gefördert, die sich auf Forschungsvereinigungen mit einem gemeinsamen Forschungsvorhaben beziehen. Forscherinnen und Forscher können hierbei in einer ganzen Branche oder auch in einem spezifischen Tätigkeitsfeld Projekte festsetzen.
In der Förderung stehen jedoch nicht nur spezielle Forschungsprojekte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vergibt ebenfalls Förderungen für kleine oder mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Freiberufler, die beratende Dienstleistungen nutzen möchten. Es wird hierbei jedoch vorausgesetzt, dass ein Beitrag zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerichteten Personalpolitik geleistet wird. Im Zuge einer verbesserten Personalpolitik können sich Unternehmen also professionell beraten lassen und hierfür Zuschüsse beantragen.
Hilfe in der Krise
Da viele Freiberufler, Selbstständige oder auch Unternehmen von den Krisen immer wieder stark betroffen werden, können in direktem Zusammenhang mit Umsatzverlusten, die hieraus erfolgen, verschiedene Förderungen zur Soforthilfe beantragt werden. Unter anderem fällt hierunter die Überbrückungshilfe für Solo-Selbstständige sowie Unternehmen. Diese können kleine und mittelständische Unternehmen erhalten, die im Zuge der Krise ihren Geschäftsbetrieb ganz oder stark einstellen mussten. Aber auch Solo-Selbstständige und Freiberufler können Förderungen erhalten.
Durch das Programm „Neu Starthilfe für Soloselbstständige“ profitiert gerade diese Zielgruppe von staatlichen Förderungen. Die Höhe der ausgezahlten Mittel richtet sich hierbei nach den betrieblichen Fixkosten des Unternehmens oder Selbstständigen. Unternehmen, die besonders von der Krise betroffen sind, erhalten zusätzlich einen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung. Mit diesen Förderungen können somit bis zu 100 Prozent der gesamten Fixkosten erstattet werden.
Doch nicht nur Zuschüsse sollen Unternehmen entlasten. Zahlreiche Steuererstattungen gehören ebenfalls zu den Hilfsmaßnahmen der Regierung. Unter anderem wird etwa der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 sowie 2021 noch einmal erweitert und auf 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Außerdem gibt es eine Stundung für alle Steuerschulden, die bis Ende 2020 angefallen sind. Unternehmen, die länger als fünf Jahre auf dem Markt sind, erhalten zudem die Möglichkeit, einen Kredit zu beantragen. Ebenfalls erhalten auch Selbstständige und Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern einen KfW-Sofortkredit, der entsprechend für diese Zielgruppe angepasst wurde. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal 2,3 Millionen Euro inklusive einer hundertprozentigen Haftungsfreistellung.
Was gilt generell in einer Krise zu beachten?
Damit Unternehmen, Selbstständige aber auch Freiberufler gut durch eine Krise kommen, gilt es allzeit einen entsprechende Überblick zu behalten. Dies betrifft insbesondere Unterlagen und Dokumente, welche ohnehin benötigt werden, um einen Förderantrag zu stellen. Gerade deswegen sollten sie immer griffbereit sein, um wertvolle Zeit zu sparen. Des Weiteren spielt die Aktualität der Zahlen eine wichtige Rolle, weswegen auch diese immer bekannt sein sollten. Einzelne Kennzahlen sollten hierbei ebenfalls stets abrufbereit sein, sollte es durch Behörden zu einer Nachfrage kommen.
Projekte, für die eine Förderung beantragt wurde, stehen immer so lange still, bis das finanzielle Mittel bestätigt wurde. Angesichts dessen sollten Unternehmen stets eine schriftliche Bescheinigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen. Damit wird gewährleistet, dass bereits vor der eigentlichen Förderbestätigung damit begonnen werden kann, ein Projekt umzusetzen. Zudem erhält der Antrag dann eine höhere Priorität und die Wahrscheinlichkeit einer Zusage der Förderung steigt, weil diese Vorabgenehmigung auch nur dann ausgestellt wird, wenn ohnehin alle Voraussetzungen für einen Zuschuss erfüllt sind.
Über den Autor
Maximilian Schreiber ist Gründerberater, Fördermittel-Experte und Geschäftsführer der RSC GmbH. Er unterstützt Unternehmen im DACH-Raum bei der Beschaffung von zusätzlicher Liquidität durch staatliche Fördermittel.
RSC GmbH, Wittelsbacherstraße 40, 84503 Altötting Tel: +49 89 614 210 42 00 E-Mail: info@r-s.consulting Web: www.rsc-foerderung.com
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