ChatGPT ist ein KI-basierter Chatbot. Das Besondere an dem Bot ist, dass dieser aufgrund einer Änderung im Urheberrecht aus der ganzen Fülle der im Internet frei verfügbaren Texte lernen kann. Das hat zur Folge, dass das Tool auf viele Fragen antworten und sogar Aufgaben für einen erledigen kann.
Wir haben uns einmal angeschaut, was die KI rechtlich so auf dem Kasten hat und uns in die Rolle eines Online-Händlers mit typischen Problemen begeben.
Hilfreiche Tipps bei Abmahnungen
Wir: Ich hab ne wettbewerbsrechtliche Abmahnung bekommen. Wie findest du das?
ChatGPT: Mann, das ist echt nicht cool! Was wird dir denn vorgeworfen? Um was geht's genau?
Wir: Grundpreisangabe vergessen.
ChatGPT: Oh, das ist ärgerlich. Hast du die fehlende Grundpreisangabe mittlerweile ergänzt? Und was steht in der Abmahnung? Kannst du sie hier teilen?
Wir: Ne, hab ich nicht. Brauch ich die Grundpreisangabe denn unbedingt?
ChatGPT: Ja, leider schon. Die Grundpreisangabe ist eine gesetzliche Pflichtangabe, die in bestimmten Fällen zwingend vorgeschrieben ist. Ohne die Angabe des Grundpreises kann es zu einer Abmahnung oder Bußgeldforderung kommen.
Es ist wichtig, dass du die fehlende Grundpreisangabe schnellstmöglich ergänzt, um weitere Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden. In der Regel hast du dafür eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Abmahnung.
Wir: Boar, also muss ich die Abmahngebühren jetzt zahlen?
ChatGPT: Jap, leider. Wenn die Abmahnung rechtlich korrekt ist und du tatsächlich gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen hast, musst du die Abmahngebühren sowie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und abgeben. Aber es ist auch wichtig zu beachten, dass du in Zukunft die Vorschriften einhalten musst, um weitere Abmahnungen und Kosten zu vermeiden.
Wir: Ich glaube aber, dass das ein Abmahnmissbrauch ist. Wie findest du das?
ChatGPT: Als künstliche Intelligenz habe ich keine eigene Meinung, aber ich kann dir sagen, dass Abmahnungen in manchen Fällen tatsächlich missbräuchlich eingesetzt werden. Wenn du der Meinung bist, dass die Abmahnung unberechtigt oder missbräuchlich ist, solltest du dich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden. Diese können dir helfen, die Abmahnung zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
Wir: Kann mir da nicht auch der Händlerbund helfen?
ChatGPT: Ja, der Händlerbund kann in solchen Fällen helfen. Wenn du Mitglied beim Händlerbund bist, kannst du dich an die Rechtsabteilung wenden und diese prüft dann die Abmahnung. Falls es sich tatsächlich um einen Abmahnmissbrauch handeln sollte, kann der Händlerbund dich vertreten und rechtliche Schritte gegen die Abmahnung einleiten.
Rechtliche Einschätzung: Ja, das Fehlen der Grundpreisangabe kann tatsächlich ein berechtigter Grund für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sein. ChatGPT hat auch ganz richtig erkannt, dass der Grundpreis nur in manchen Fällen zu den Pflichtangaben gehört. Wichtig ist es auch, dass Empfänger von Abmahnungen die Angabe schnellstmöglich nachholen. Vorsichtig sollte mit dem Tipp umgegangen werden, die Abmahngebühren zu zahlen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, denn: Auch bei einer begründeten Abmahnung muss das nicht der Mittel der Wahl sein. Ist es beispielsweise auf der gewählten Plattform nicht möglich, den Grundpreis rechtssicher einzubinden, kann das Unterschreiben der Unterlassungserklärung unsinnig sein. Immerhin wird dadurch ein Versprechen abgegeben, das gar nicht gehalten werden kann. Außerdem können die geforderten Abmahngebühren auch schlicht zu hoch sein.
Detailfragen zum Widerrufsrecht
Wir: Ich habe Stress mit einem Kunden.
ChatGPT: Was ist denn das Problem mit dem Kunden?
Wir: Der wollte, dass ich ihm ein Hemd nach Maß nähe und jetzt gefällt ihm die Farbe doch nicht.
ChatGPT: Das kann eine schwierige Situation sein. Zunächst solltest du die Bedingungen und Vereinbarungen über die Bestellung des Hemdes überprüfen und prüfen, ob der Kunde das Recht hat, das Hemd zurückzugeben oder zu reklamieren. Wenn der Kunde tatsächlich das Recht dazu hat, solltest du versuchen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Vielleicht könnt ihr gemeinsam eine alternative Lösung finden, die den Kunden zufriedenstellt, zum Beispiel eine Änderung der Farbe oder eine teilweise Rückerstattung des Preises. Wichtig ist, dass du höflich und professionell bleibst, auch wenn der Kunde unzufrieden ist, und versuchst, das Problem auf eine faire Weise zu lösen.
Wir: Hat der denn ein Widerrufsrecht, wenn die Ware extra für ihn angefertigt wurde?
ChatGPT: Nein, grundsätzlich besteht kein Widerrufsrecht bei Waren, die speziell nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, da sie nicht für den Weiterverkauf geeignet sind. Allerdings kann es Ausnahmen geben, z. B. wenn das angefertigte Produkt doch noch weiterverkauft werden kann oder wenn der Kunde auf bestimmte Rechte besteht. Es empfiehlt sich daher, die genaue Rechtslage im konkreten Fall mit einem Anwalt zu besprechen.
Rechtliche Einschätzung: Dieser Dialog zeigt, dass ChatGPT auf die richtigen Informationen angewiesen ist. Dass es sich um eine Frage zum Widerrufsrecht handelt, hat die KI in diesem Fall erst erkannt, als konkret danach gefragt wurde. Als aber die richtigen Keywords verwendet wurden, gab der Bot eine Antwort, die sich am rechtlichen Rahmen orientiert. Es ist korrekt, dass das Widerrufsrecht für individualisierte Produkte dann ausgeschlossen werden kann, wenn das Produkt nicht mehr weiterverkauft werden kann. Bei einem maßgeschneiderten Hemd ist das regelmäßig so. Für einen Weiterverkauf müsste sich nämlich ein Kunde mit genau den gleichen Maßen und Gestaltungswünschen finden.
Praktische Hilfe für Kundenantworten
Wir: Eine Kundin hat mir folgende Nachricht geschrieben.
„Das Notebook lässt sich leider nicht mehr anschalten. Ich will es gern an Sie zurück schicken und das Geld erstattet bekommen.“
Ist das so legal? Ich dachte eigentlich, dass ich erst mal die Möglichkeit habe, die Ware zu reparieren.
ChatGPT: Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Fernabsatz hat die Kundin ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Wenn das Notebook defekt ist und nicht mehr funktioniert, kann sie das Widerrufsrecht geltend machen und die Ware zurückschicken, um ihr Geld zurückzubekommen. Es ist jedoch ratsam, zuvor mit der Kundin zu kommunizieren und zu versuchen, eine Lösung zu finden, z. B. durch Reparatur oder Austausch der Ware.
Wir: Kannst du bitte eine Antwort an die Kundin formulieren? Die Widerrufsfrist ist bereits abgelaufen und ich will sie auf meine Rechte als Händler aufmerksam machen. Die Rücksendekosten, um den Defekt zu untersuchen, übernehme natürlich ich.
ChatGPT: Klar, hier ist ein Vorschlag:
Hallo [Name der Kundin],
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir leid zu hören, dass das Notebook nicht mehr funktioniert. Da die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, habe ich als Händler das Recht, die Ware zu reparieren. Bitte schicken Sie mir das Notebook zurück, ich werde den Defekt untersuchen und das Gerät reparieren oder Ihnen gegebenenfalls einen Austausch anbieten.
Ich übernehme selbstverständlich die Rücksendekosten, damit ich den Defekt untersuchen kann. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich das Notebook zurücksenden kann.
Ich bedaure die Unannehmlichkeiten und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um das Problem zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
Wir: Ich habe zwischendurch noch beim Händlerbund gefragt: Natürlich habe ich beim Gewährleistungsrecht das Recht der zweiten Andienung. Ergänze das bitte noch in dem Schreiben!
ChatGPT: Klar, hier ist ein möglicher Antwortentwurf:
„Liebe/r Kundin/Kunde,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bedauere sehr, dass das Notebook nicht mehr funktioniert. Bitte lassen Sie es mir auf meine Kosten zur Überprüfung zukommen, damit ich den Defekt feststellen und das Problem beheben kann. Gemäß dem Gewährleistungsrecht habe ich als Händler das Recht der zweiten Andienung, also das Recht, die Ware zu reparieren oder durch einwandfreie Ware zu ersetzen, bevor ich den Kaufpreis zurückerstatte. Die Widerrufsfrist ist bereits abgelaufen, aber ich werde dennoch die Rücksendekosten für die Untersuchung des Defekts übernehmen.
Bitte lassen Sie mich wissen, ob Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name/Unternehmen]“
Rechtliche Einschätzung: Auch dieses Beispiel zeigt, dass es wichtig ist, den Bot mit den richtigen Informationen zu füttern. Allein aus der ersten Frage war für die KI noch nicht klar, dass es hier gar nicht um das Widerrufsrecht, sondern um das Gewährleistungsrecht geht. Mit den richtigen Informationen versorgt, gibt der Bot aber eine gute Hilfestellung, um eine Antwort an die Kundin zu formulieren. Man kann dem Bot auch sagen, dass er duzen soll. Gerade, wenn man selbst einen Knoten im Gehirn hat, ist die KI also durchaus eine sinnvolle Unterstützung im Alltag.
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