Wer als Händler seine Produkte oder Dienste nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch grenzüberschreitend verkauft, dürfte um potenzielle Hürden wissen, die steuerliche Regelungen in der Vergangenheit mit sich gebracht haben. Solche Hürden erscheinen nicht nur Newcomern im Business teils sehr hoch, sondern stellen auch für erfahrene Unternehmer durchaus eine Herausforderung dar.
Das sogenannte „One-Stop-Shop-Verfahren“ – in der Branche auch oft auch als „OSS“ bezeichnet – bildete das Zentrum umfangreicher Änderungen im Umsatzsteuergesetz, die im Jahr 2021 in Kraft traten. Der grenzüberschreitende Handel innerhalb Europas soll dadurch für Unternehmer vereinfacht werden und gleichzeitig dafür sorgen, dass der EU keine Steuereinnahmen aus dem Online-Handel verloren gehen. Seit 2021 müssen sich Händler nicht mehr aufwendig in jedem einzelnen Land innerhalb der EU registrieren, stattdessen können sie ihre steuerlichen Pflichten gebündelt abwickeln.
Doch wie sieht es eigentlich in der Branche aus? Wie verlief die Umstellung vom Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS) zum One-Stop-Shop? Hatten die Änderungen tatsächlich eine Entlastung und weniger bürokratischen Aufwand für Händler zur Folge? Dies wollen die für den Online-Handel spezialisierten Steuerberater von fynax und der Händlerbund gern von Ihnen erfahren. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit!
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