Bei der Bequemlichkeit können Online-Shops im Gegensatz zum stationären Handel nur punkten, wenn die kurz vor Weihnachten bestellte Ware auch spätestens an Heiligabend bei der Kundschaft eintrifft. Andernfalls ist nicht nur das Weihnachtsfest der bestellenden Person ruiniert, sondern der gesamte Familienfrieden hängt am seidenen Faden. Wir haben uns angesehen, welche Fristen es in diesem Jahr bei den vier größten Versanddienstleistern zu beachten gilt, sowohl für private, als auch geschäftliche Sendungen.
Lieferzeiten keine Kür, sondern sogar Pflicht
Doch wir wären nicht OnlinehändlerNews, wenn wir nicht noch vorab ein paar kleine Rechtstipps geben würden. Denn nicht nur aus tatsächlicher Sicht ist es wichtig, dass man die Versandlaufzeiten und möglichen Zustelltage korrekt und verbindlich angibt, sondern auch aus rechtlicher. Im Online-Handel besteht grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht, den Empfänger:innen für die Artikel, die über den Shop bestellt werden können, einen „Liefertermin“ zu nennen.
Der Hinweis z. B. „Heute (20.12.) bestellt – Lieferung bis zum Heiligabend garantiert“ ist grundsätzlich ausreichend, um diese gesetzliche Informationspflicht zu erfüllen. Die Angabe „Lieferbar bis zum Heiligabend“ genügt jedoch nicht, da die Aussage „lieferbar“ nicht aussagt, dass die Ware auch tatsächlich „geliefert“ wird. (Typisch Jurist:innen!) Doch auch das ist tückisch, denn etwaige Banklaufzeiten müssten in die Berechnung des Lieferzeitraums mit einbezogen werden. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die regulären, im Shop angezeigten Lieferzeitangaben nicht im Widerspruch zu der Weihnachts-Liefergarantie stehen.
Wird die Lieferung bis zu Heiligabend (in diesem Jahr wäre das faktisch sogar der 23.) garantiert, taugen Schneestürme, Blitzeis oder Streiks übrigens nicht als „Ausrede“.
Doch wie sieht es nun konkret aus, wann müssen sich die Pakete spätestens auf den Weg machen? Hier kommen die Fristen für das Weihnachtsgeschäft 2023.
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