Das Kammergericht in Berlin hat in einem Urteil einem Online-Shop-Betreiber entsprochen, der Markenprodukte weiter über eBay verkaufen kann. Außerdem ist heute Weltkindertag.
Heute ist Weltkindertag. Und auch im Netz werden die Jüngsten gern umworben. Vor allem der Verkauf von Spielzeug über das Internet boomt. Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) legte jüngst interessante Zahlen vor. Demnach betrugen die Ausgaben der Eltern für Spielzeug für Unterdreijährige im Jahr 2012 rund 486 Millionen Euro – ein kräftiges Plus von elf Prozent und 241 Euro pro Kind gegenüber dem Vorjahr. Davon wird beim Spielzeugkauf mittlerweile schon jeder vierte Euro im Internet ausgegeben – mit wachsender Tendenz.
Am Weltkindertag muss aber auch auf die Gefahren für Kinder und Jugendliche im Internet hingewiesen werden. Vor allem im Online-Handel wird die Forderung nach rechtlichen Festlegungen und Kontrollen lauter, um die vielfältigen Möglichkeiten zu begrenzen, den Jugendschutz zu umgehen. Im März dieses Jahres fand hierzu bereits ein runder Tisch im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt, bei dem die Frage nach der Umsetzung von Jugendschutz auch im Internet und verschiedene Lösungsansätze im Mittelpunkt standen.
Wichtiges Urteil im Kampf gegen Vertriebsbeschränkungen der Markenhersteller
Seit Jahren kämpfte ein Berliner Schreibwarenhändler gerichtlich gegen den Scout-Hersteller Sternjakob, weil dieser ihm untersagt hatte, Scout-Produkte über eBay, Amazon und ähnliche Plattformen zu verkaufen. Bei seiner Klage gegen den Schulranzenhersteller hatte er bereits in erster Instanz 2009 Recht bekommen. Als höchstes Gericht des Bundeslandes hat das Kammergericht Berlin der Klage des Schreibwarenhändlers gestern ebenfalls entsprochen, wie aus der Pressemitteilung der Initiative "Choice in eCommerce" hervorgeht. Diese Entscheidung der Richter könnte auch ein wegweisender Meilenstein für den gesamten Online-Handel über Verkaufsplattformen sein, besonders nachdem in letzter Zeit immer mehr Markenhersteller angekündigt hatten, den Handel ihrer Produkte über Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay zu unterbinden.
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Markenverbot, Widerrufsbelehr ung, Batterieverordn ung, AGB, Textilverordnun g, Jugendschutzges etz, Urheberrecht, Datenschutz, Impressum, Button-Lösung, Verstöße bei Produktbeschrei bungen, Mehrwertsteuera ngaben und der Angabe der Versandkosten, .....
Das ist sicher noch nicht alles!
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Ich hatte vor Jahren genau so einen Fall, dass ein Hersteller mich nicht mehr beliefern wollte, weil ich über eBay verkaufte. Sein Artikel sei so erklärungsbedür ftig, dass man das bei eBay nicht könne - nun verkauft er die Artikel selber über das Internet. Macht also genau das, was er mir verbieten wollte. Nun beziehe ich meine Waren eben von anderen Herstellern und lächle den ehemaligen Lieferanten freundlich an, wenn ich ihn mal wieder auf einer Messe sehe...
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verramscht werden, kann ich Maßnahmen verstehen um die Marke zu schützen. Wir selbst verkaufen mit viel Erfolg über Amazon und ärgern uns immer wieder wenn Ware kurz über dem EK oder auch darunter angeboten wird. Meistens bestehen diese "Händler" nicht lange, verursachen aber beim seriösen Handel großen Sc haden. Es ist so, dass auch Amazon selbst einkauft und die Artikel weit unter dem empfohlenen VK anbietet. Damit tut Amazon seinen Händlern keinen Gefallen.
Wie gesagt man muss immer zwei Seiten der Medaille sehen. Oft sind für diese
Verkaufsbeschrä nkungen einige Händler selbst dran schuld. Würde hier eine normale Preispolitik betrieben, brauchten Hersteller diese Verbote nicht aussprechen.
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