Die wichtigsten Themen des heutigen Tages aus der Branche kurz und knackig zusammengefasst: Die Berliner StartUp-Schmiede Rocket Internet gab ihre zweite Hauptversammlung. Außerdem: Google testet ein weiteres Feature innerhalb der Shopping-Anzeigen, das Bundeskartellamt hat ein neues Arbeitspapier vorgestellt und AO Deutschland wächst stark, muss jedoch auch hohe Verluste hinnehmen.
(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)
Rocket Internet: Krise hinterlässt Spuren
Die Berliner StartUp-Schmiede Rocket Internet hat ihre zweite Hauptversammlung abgehalten und sich vor den versammelten Aktionären zur aktuellen Lage geäußert. Dort gestand Geschäftsführer Oliver Samwer: „Um eins ganz deutlich zu sagen: Die meisten Unternehmen, die wir finanzieren, werden nichts. Wir scheitern oft, aber wir scheitern nicht mit vielen Verlusten.“ Diese recht ehrlichen Worte sind auch bitter nötig, denn in der letzten Zeit machte Rocket Internet vor allem durch den Rückzug aus einigen Märkten, aber auch durch Kursverluste Schlagzeilen. Zudem haben die Manager des Großaktionärs Kinnevik den Aufsichtsrat des Unternehmens mittlerweile verlassen. Dennoch fand Samwer insgesamt auch optimistische und kämpferische Worte.
Google: Test von Shopping-Filter-Buttons
Google scheint derzeit mit Filter-Buttons zu experimentieren, die in den Shopping-Anzeigen der Suchmaschine auftauchen. Dadurch ist es beispielsweise möglich, die Ergebnisse genauer zu filtern. Bisher werden dabei drei Kategorien angezeigt: „In Store“ (Ergebnisse von Händlern in der Nähe), „Top Rated“ (Ergebnisse mit den besten Bewertungen) sowie ein dritter Button, der als Preisfilter dient und individuell angepasst wird. Derzeit tauchen die Filter-Buttons nur auf, wenn bei der Eingabe Superlativ-Begriffe wie „Top“ oder „Best“ weggelassen werden. Insbesondere lokale Händler könnten von den Filter-Buttons profitieren – solang Google diese auch wirklich ausrollt.
Bundeskartellamt: Arbeitspapier zur Marktmacht von Unternehmen
Das Bundeskartellamt hat ein neues Arbeitspapier zum Thema „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ vorgestellt. Darin geht es grundsätzlich um die Frage, wie es möglich sein könnte, die Marktmacht von Unternehmen im Internet zu bewerten. Die bisherigen Regeln und Faktoren sind mittlerweile eher veraltet und gelten für diesen Bereich nur bedingt. Neben den herkömmlichen Marktmachtfaktoren sollen aus Sicht des Bundeskartellamts unter anderem Netzwerkeffekte, Größenvorteile der Plattform oder des Netzwerks, der Zugang zu Daten sowie das Innovationspotenzial auf digitalen Märkten mit einbezogen werden. Was das Arbeitspapier weiterhin berücksichtigt, kann an dieser Stelle nachgelesen werden.
AO Deutschland: Immenses Wachstum, aber auch hohe Verluste
Der britische Online-Händler AO konnte im letzten Geschäftsjahr hierzulande eine Wachstumsrate von stolzen 722 Prozent erzielen. Gleichzeitig muss AO jedoch auch höhere Verluste verkraften. Diese lagen bei rund 29 Millionen Euro und haben sich damit im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Dies liegt unter anderem an höheren Logistikkosten und der Tatsache, dass man in Deutschland Waren teurer als in Großbritannien einkaufen muss.
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