Einkaufen war noch nie einfacher: Man drückt einen Knopf und schon wird eine Bestellung über das gewünschte Produkt ausgelöst, das zumeist schon am nächsten Tag da ist. – So jedenfalls ist der Gedanke, der hinter den Dash-Buttons von Amazon steckt. Bisher waren die Bestellknöpfe nur in den USA erhältlich und somit ein Thema, mit dem man sich vielleicht nicht allzu intensiv auseinandersetzen musste. Doch vor wenigen Tagen hat der Konzern seine neue Einkaufs-Wunderwaffe auch nach Deutschland gebracht. Und somit den Druck auf die Konkurrenz erneut erhöht.
Was ist dieser Amazon Dash-Button und wie funktioniert er?
Der Amazon Dash-Button ist ein Bestellknopf im wörtlichen Sinne: Ein Knopf, mit freundlichem Logo auf der Vorderseite und Klebefolie auf der Rückseite. Je nachdem, mit welcher Marke bzw. mit welchem Produkt der Button verknüpft ist, klebt man sich ihn ins Badezimmer oder in die Vorratskammer oder in die Küche, um mit einem einzigen Knopfdruck die Bestellung von Shampoo, Katzenfutter oder Badreiniger auszulösen.
So weit, so nachvollziehbar. Aber selbst der blauäugigste Amazon-Fan dürfte sich die Frage stellen: Woher weiß ich eigentlich, wieviel die Packung Taschentücher oder das Haargel kosten? Denn ein Display hat der kleine Bestellknopf nicht und Amazon ist für teils große Preisschwankungen und -anpassungen bekannt … – Und genau hier liegt der Hund begraben! Denn man weiß es eben nicht. Und spätestens bei diesem Gedanken dürfte dem versierten Nutzer einfallen, dass es doch da so ein Gesetz gab … So ein Gesetz, nach dem Unternehmen im Online-Handel ihre Kunden vor, während und nach dem Kauf über diverse Dinge informieren müssen …
„Button-Lösung“ hieß die Gesetzesänderung, die 2012 in Kraft trat und festlegt, welche wesentlichen Vertragsinformationen der Händler dem Kunden vor der Bestellung zukommen lassen muss. Zur Button-Lösung gesellte sich 2014 außerdem die Umsetzung der restlichen Verbraucherrechterichtlinie, die die Reglungen noch weiter verschärften.
Keine „wesentlichen Vertragsinformationen“
Welche sind nochmal die „wesentlichen Vertragsinformationen“? – Dazu gehören die wesentlichen Merkmale des jeweiligen Produkts, der Gesamtpreis einschließlich aller Preisbestandteile und Steuern oder auch die anfallenden Liefer- und Versandkosten. Und genau diese Angaben sollen den Verbrauchern zum Zeitpunkt der Bestellung vorgehalten werden. Eigentlich. Denn es liegt in der Natur des display-losen Dash-Buttons, dass diese Informationen eben vor dem Knopfdruck nicht angezeigt werden. Wie auch?!
Man mag nun vielleicht auf Amazon schimpfen können. „Was erdreistet sich dieses Unternehmen, solche grundlegenden rechtlichen Aspekte außer Acht zu lassen?!“ – Doch löst man sich von dem Gedanken der „bösen Konkurrenz“ und dem „Erzfeind Amazon“ und öffnet sich für die Aspekte der fortschreitenden Digitalisierung, dann könnte der ein oder andere womöglich zu dem Schluss kommen, dass die Digitalisierung schneller voranschreitet als die Rechtssprechung hinterher kommt.
Und das Fazit?
Aus Sicht der Kunden, sind die Amazon Dash-Button durchaus nützlich. Obwohl ich persönlich ein Gerät mit Display bevorzugen würde und mir auch nicht wohl bei dem Gedanken ist, meine Wohnung mit vielen, vielen diversen Bestellknöpfen zupflastern zu müssen, ist der Grundgedanke hinter den Buttons durchaus zukunftsorientiert. Was ist nun das Resultat???
– Muss man künftig mit weiteren Querelen zwischen Technik und der Gesetzeslage rechnen? Sicherlich! Müssen sich die Gerichte noch stärker mit technische Revolutionen auseinandersetzen und zufriedenstellende Lösungen finden, die sowohl im Sinne der Händler als auch im Sinne der Kunden sind? Unbedingt! Wie diese genau aussehen müssen bzw. werden, das wird sich zeigen. Fest steht: In einer Welt, in der jeden Tag neue technische Innovationen das Licht der Welt erblicken, und in der stetig neue Services, neue Tools, digitale Features und neuartige Dienste auf die Beine gestellt werden, wird man nicht umhinkommen, adäquate moderne Lösungen zu finden. Denn Rückschritte oder ein digitaler Stillstand stehen nicht zur Option.
Kommentar schreiben
Antworten
Ich wette, dass wenn ich den Button drücke das Angebot bei Amazon bestellt wird, welches am preiswertesten ist, lieferbar und von einem Händler, der dort ausreichend gut bewertet ist. Den Rest soll amazon regeln.
Also ich denke das der Gesetzgeber mal wieder voll daneben haut mit seiner Kindergartenges etzgebung, die nur unintelligent Löcher stopft ohne die Gesetze mal richtig komplett zu überarbeiten.
Wenn der Bürger in den Rewe geht, weil der am nächsten liegt dann kauft er dort auch allerlei ein, was er im Aldi und Lidl auch preiswerter erhält. Was wir uns alles von diesen Politkern gefallen lassen, das ist schon schockierend. Aber damit ist es ja bald vorbei, wenn die "andren Parteien" nun immer mehr Zulauf bekommen.
Ihre Antwort schreiben