Das ist heute wichtig: Das Landgericht Köln bestätigt, dass Marketplace-Händler auch für Amazon-Verstöße haften, Google Site Search wird demnächst eingestellt und Facebook war gestern von Ausfällen betroffen.
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Amazon verletzt Urheberrechte - Händler haften dafür
Amazon-Marketplace Händler haben eine Überwachungspflicht für Artikelbeschreibungen. Als solches hat schon der Bundesgerichtshof den Verkauf über Amazon streng bewertet und Händler in die Pflicht genommen. Ein Amazon-Händler haftet damit nicht nur für eigene Verstöße und die der angehangenen Konkurrenten, sondern auch für Amazons Verstöße, etwa für falsche Streichpreise oder Urheberrechtsverletzungen. Das Landgericht Köln setzte in einem aktuell veröffentlichten Urteil noch etwas drauf und sah Händler auch in der Verantwortung, wenn von Amazon urheberrechtlich geschützte Bilder eingefügt werden (Urteil vom 16.06.2016, Az.: 14 O 355/14). Der Fall ist jedoch dahingehend besonders, dass das Mitnutzen von Fotos bei Amazon aufgrund der Nutzungsbedingungen eigtnlich erlaubt ist.
Keine Site Search mehr von Google
Offenbar hat Google seinen Kunden mitgeteilt, dass die Site Search (GSS) eingestellt wird. Das kostenpflichtige Angebot weicht einer werbefinanzierten Möglichkeit und weiteren Tools, wie T3n meldet. Mit der Site konnte man bislang die Google-Suche auf die eigene Seite integrieren. Ab dem 1. April will Google keine Nutzungslizenzen mehr verkaufen und auch keine Vertragsverlängerungen mehr anbieten. Der Dienst soll dann innerhalb eines Jahres komplett eingestellt werden. Kunden müssen sich also wohl oder übel um eine Alternative bemühen. Immerhin räumt Google Kunden, deren Verträge zwischen April und Juni auslaufen, eine kostenlose dreimonatige Verlängerung, um ihnen genug Zeit für die entsprechenden Anpassungen auf der Seite zu geben.
Facebook down?: Nutzer berichten über Ausfälle
Das soziale Netzwerk Facebook hatte gestern offenbar mit Ausfällen zu kämpfen. Wie t3n.de berichtet, kam es vor allem in Europa und einige Gebiete der USA zu Problemen bei dem Netzwerk. Mehrere Nutzer hatten im Netz über Ausfälle bei Facebook berichtet. Mehrere Analyse-Seiten zeigen, dass die Probleme gegen 04:00 Uhr begannen und um 10:00 bis zu 1155 Nutzer betroffen gewesen seien.
Facebook is down since https://t.co/DZGGWz5dSw
— Outage Report (@ReportOutage) 22. Februar 2017
https://04:09 AM EST/facebook
RT if it's down for you as well #facebookdown pic.twitter.com/mY7b0YA3PT
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Im Ernst...ich verstehe das einfach nicht? Muss man erst seinen Firmensitz ins Ausland verlagern (Ist gar nicht so schwer...), um diesem Gedöhns zu entkommen?
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Leider hinkt die Rechtsprechung in Deutschland der technischen Realität um Jahre hinterher. Natürlich ist unstrittig, dass ein Händler für eigene Angebot haftet, allerdings ist es völlig realitätsfern, dies auf Amzon auszudehnen. Der Grund: Ein Amazon-Händler hat garnicht die Möglichkeit, viele relevante Daten dort zu beeinflussen. So kann ein Händler zwar eine Produktbeschrei bung hochladen, allerdings entscheidet Amazon, welche Produktbeschrei bung dort verwendet wird. Gleiches gilt für die Grundpreisangab en, Angaben nach der LMIV, uwm. Zudem ändert Amazon diese Informationen kurzfristig, selbstverständl ich ohne Händler darüber zu informieren.
Faktisch bedeutet dies ein Listingverbot auf Amazon als Plattform, da ich als Händler nie sicherstellen kann, dass meine zig tausend Angebote der "Rechtsprechung " genügen.
Für mich stellt sich dann allerdings die Frage, warum eine Plattform, die Ihren Händlern ein rechtskonformes Handeln unmöglich macht, eigentlich auf dem deutschen Markt aktiv sein darf?
Die Antwort: Amazon ist ein großer Konzern, gut vernetzt und mit unendlichem Kapital ausgestattet. Viel leichter ist es doch, den schwarzen Peter an die (kleinen) Marketplace-Hän dler zuzuschieben und diesen Pflichten aufzuerlegen, die technisch unmöglich abzubilden sind.
Leidvoll mussten wir dies selbst vor dem LG Hamburg erfahren, wo wir von einer Apotheke wg. Verstoßes gegen die Preisangabenver ordnung verklagt wurden. Alles nur, weil Amazon zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Möglichkeit realisiert hatte, Grundpreisangab en im System zu hinterlegen. Und dies obwohl die Deutschen Gesetzte dies schon seit Jahren vorschrieben. Die lapidare Aussage der Richterin "Dann dürfen Sie eben nicht bei Amazon handeln". Schön, dass man sich als Jurist die Welt so einfach machen kann...
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