Der März zeigte sich von seiner turbulenten Seite. Überraschende Gebührenerhöhungen, rechtliche Auseinandersetzungen und technische Pannen ließen bei Händler:innen und Kund:innen gleichermaßen die Alarmglocken läuten.

Marktplatz-Frust: Ein Monat zum Verpacken und Verzweifeln

Amazon, normalerweise der unumstrittene Partykönig, wenn es darum geht, die Verbraucher:innen zu verwöhnen, hat diesen Monat genau das Gegenteil bewirkt. Ausgerechnet die Rücksendungen sollen nun etwas kosten – es sei denn, sie erfolgen unverpackt. Die Reaktionen der Kund:innen sind dabei ungefähr so warm wie eine Gartendusche im Winter. Nicht gerade die Art von Erfrischung, die man sich wünscht!

Doch damit nicht genug, auch gegenüber den Händler:innen fuhr Amazon eine regelrechte Charmeoffensive: Coupons werden teurer, FBA-Ware verschwindet spurlos, und „die größte Gebührenerhöhung aller Zeiten“ steht bereits in den Startlöchern. Es scheint fast so, als würde Amazon in einem Zug gleich mehrere unliebsame Überraschungen aus dem Ärmel schütteln. Wäre Amazon eine Person, würde man ihr wohl wünschen, dass ihr beim Händewaschen immer wieder die Ärmel nass werden.

Auf Ebay lief es auch nicht unbedingt besser: Hier sorgte eine technische Panne für ein mögliches Abmahnrisiko. Insgesamt brachten die Marktplätze die Wendungen mit, nach denen niemand gefragt hat.

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Nicht alle Held:innen tragen Capes

Während die EU-Verpackungsverordnung schon in den Startlöchern steht, haben zwei Unternehmen in Deutschland es gewagt, gegen das Verpackungsgesetz vorzugehen. Ihr Anliegen? Sie hinterfragen, ob die Regeln, die Umweltschutz fördern sollen, in allen Fällen sinnvoll sind. Beispiel gefällig? Ist ein Eimer mit neun Kilo Mayonnaise wirklich ein Produkt für den Durchschnittsverbraucher und wie viel Eiersalat kann man damit zubereiten?

Natürlich ist Umweltschutz wichtig, doch die Unternehmen argumentieren, dass manchmal der gesunde Menschenverstand ebenso seinen Platz haben muss.

Ach, wo wir gerade vom Verpackungsgesetz reden: Während wegen zweier Plastikeimer gekämpft wird, musste ein anderes Unternehmen zwei Millionen Euro wegen der vergessenen Lizenz nachzahlen.

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Dreister Kunde, dreister Händler: Wenn der Online-Handel zum Krimi wird

Im digitalen Handelsgeschehen gab es diesen Monat gleich zwei aufsehenerregende Vorfälle, die zeigen, dass sowohl Kunden als auch Händler manchmal über die Stränge schlagen.

Zunächst hat es ein Online-Händler so weit getrieben, dass nun die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Grund? Ein Retouren-Streit, der offenbar aus dem Ruder lief. Details sind noch spärlich, aber es scheint, als wäre die Grenze zwischen strenger Rückgabepolitik und rechtswidrigem Verhalten überschritten worden.

Auf der anderen Seite des Spektrums steht ein Kunde, dessen Dreistigkeit ihm nicht den erhofften Vorteil brachte. Er versuchte, über einen Trick mit dem Paypal-Käuferschutz eine Rückzahlung zu erschleichen – allerdings ohne Erfolg. Die Justiz war auch hier schnell zur Stelle, und der Versuch scheiterte kläglich.

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DHL: Kein Service, dafür neue Strafgebühren – Händler in Aufruhr

Bei DHL scheinen die Uhren etwas anders zu ticken: Anstatt den Service zu verbessern, führt der Logistikriese neue Strafgebühren ein, die das Verhältnis zu den Händler:innen wohl kaum verbessern dürften. Die neueste Maßnahme? Strafgebühren für falsch gelabelte Sendungen.

Diese Gebühren sind nicht nur ein weiterer Kostenpunkt für Händler, die ohnehin schon unter den hohen Anforderungen des Online-Handels leiden, sondern werfen auch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und dem Kundenservice auf.

Neue Mehrwertsteuer im Anmarsch: Wie hoch ist die Entlastung für kleine Unternehmen?

Wenn die EU was ausheckt, soll es meist dem Binnenmarkt dienen: Innerhalb der EU soll es mit einheitlichen Regeln leichter werden, über die eigenen Landesgrenzen hinweg zu verkaufen. Oftmals sieht die Wirtschaft aber vor allem eine Belastung. Entsprechend fallen auch die ersten Reaktionen auf die neuen Mehrwertsteuerregeln eher verhalten aus. Dabei klingt es erst mal gar nicht schlecht: Die Änderungen sehen vor, die Mehrwertsteuermeldepflichten bis 2030 vollständig zu digitalisieren. Dies soll grenzüberschreitende Transaktionen erleichtern und Mehrwertsteuerbetrug effektiver bekämpfen helfen, indem Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen und direkt an die Steuerbehörden melden.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com