PayPal ändert seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 29.04.2019. Die Änderung betrifft den Käuferschutz. Bisher war es so, dass ein Kunde, der einen Käuferschutz-Fall bei PayPal eröffnet, innerhalb von zehn Tagen auf Nachrichten des Dienstleisters reagieren muss. Dieser starren Frist wurde nun ein Ende gesetzt.
Zeitnahe Antwort erforderlich
Die aktualisierte Fristenregelung sieht vor, dass Käufer nun zeitnah auf sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des Käuferschutzes reagieren muss:
„Der Käufer muss sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des Antrags auf Käuferschutz zeitnah beantworten. PayPal kann den Antrag ablehnen, falls keine Beantwortung innerhalb der jeweils gesetzten Frist erfolgt. PayPal kann diese Frist verlängern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht der Kontrolle des Käufers unterliegen.”
Antwortet der Käufer nicht zeitnah, so behält sich PayPal vor, den Antrag auf Käuferschutz abzulehnen. Von PayPal heißt es dazu, dass die vorherige Regelung mit der starren Zehn-Tages-Frist in Einzelfällen einfach unangemessen sein kann.
Was bedeutet das für Händler?
Für Online-Händler bedeutet dies, dass sie sich nicht mehr darauf verlassen können, dass Käuferschutzfälle innerhalb einer starren Frist abgeschlossen werden können. Doch was meint PayPal eigentlich mit der zeitnahen Beantwortung von Anfragen?
Die Umsetzung wird so aussehen, dass PayPal dem Käufer je nachdem, wie aufwändig der Fall ist, einen angemessenen Zeitrahmen setzt. Wird der Käufer beispielsweise dazu aufgefordert, sehr umfangreiche Informationen und Dokumente einzureichen, kann eine starre Frist von zehn Tagen zu knapp bemessen sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Frist in Einzelfällen kürzer als zehn Tage zu gestalten. Allerdings ist es nicht das Ziel von PayPal, den Kunden prinzipiell weniger als zehn Tage Reaktionszeit einzuräumen – es geht hauptsächlich um mehr Flexibilität bei der Bearbeitung der Fälle.
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