Paypal informiert seine Nutzer derzeit im großen Stil über die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Änderungen sind insofern nicht überraschend, da sich der Zahlungsdienstleister in wenigen Monaten von seinem Mutterkonzern Ebay abspaltet und eine solche Unternehmenstrennung immer Neuerungen mit sich bringt. Darüber hinaus wird auch die Einführung neuer Dienste – wie etwa Paypal Plus – thematisiert. Doch die neuen AGB dürften einigen Händlern bitter aufstoßen: Denn Paypal legt sich in Sachen Käuferschutz stärker ins Zeug und mindert zugleich Vorteile für Online-Händler.
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Ab dem 01. Juli 2015 treten die neuen AGB von Paypal in Kraft. Dabei dürfen sich Kunden auf einige Neuerungen freuen – so werden die Rechte der Käufer weiter gestärkt. Auch für Online-Händler bringt die Änderung einige Neuerungen, die jedoch (beispielsweise im Falle der Händler-Rabatte) nachteilig ist. Obwohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (wie allgemein üblich) alles andere als „leichte Kost“ sind, bemüht sich Paypal um Transparenz hat eine spezielle Seite eingerichtet, auf der die wichtigsten Änderungen zusammengetragen wurden.
Bequem aber rechtlich bedenklich ist außerdem der Fakt, dass Nutzer den neuen AGB nicht einmal zustimmen müssen, sondern automatisch ihr OK geben.
Datenschützer äußern Bedenken gegen neue Paypal AGB
Wie das Handelsblatt schreibt, geben die neuen AGB außerdem einen interessanten Einblick in Partnerschaften und Kooperationen, die Paypal pflegt: zum Beispiel mit sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook, aber auch mit anderen Zahlungsabwicklern und Daten-Brokern. Außerdem sei deutlich herauszulesen, dass die neuen Richtlinien zum Teil gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen:
„Bedenklich ist die Vielzahl der verschiedenen Stellen, an die Daten weitergegeben werden – teilweise auch außerhalb der EU“, kommentiert der Rechtsexperte Carsten Ulbricht laut Handelsblatt. Problematisch sei außerdem die „Vielzahl der vorgesehenen Zwecke“ sowie die „Vielzahl der Daten“, die gesammelt und weitergetragen würden.
Ein Beispiel: Mithilfe des Daten-Sammlers Acxiom will Paypal zusätzliche Benutzerinformationen sammeln und auf Grundlage dieser Daten entsprechende Marketingkampagnen starten. Da Acxiom mit seiner gesammelten Informationsflut einen Rundum-Blick auf die Nutzer verspricht, dürften solche passgenauen Kampagnen – auch in Netzwerken wie Facebook und Co. – recht erfolgversprechend sein. Solche Vorgehensweisen sollen die Verbraucher mit einem OK für die neuen AGB pauschal genehmigen.
Neue Paypal-AGB: Händler mit hohen Umsätzen büßen ein
Auf einer der prägnanteren Änderungen verweist t3n: Händlern können künftig nicht mehr auf die gewohnten drei Rabattstufen zugreifen. Die höchste dieser Stufen entfällt, sodass Händler mit hohen Umsätzen benachteiligt werden. Doch im Einzelnen: Händler mit bestimmten Monatsumsätzen mussten bisher nicht den vollen Gebührensatz von 1,9 Prozent plus Festgebühr zahlen, sondern konnten von Rabatten profitieren (siehe Screenshot der alten AGB).
In den neuen AGB entfällt die höchste Rabattstufe, bei der Händler lediglich 1,2 Prozent plus Festgebühr zahlen mussten.
PayPal erweitert den Käuferschutz
Der Käuferschutz von Paypal bezog sich bisher nur auf physische Waren. Diese Beschränkung wird mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun aufgehoben. Fortan gilt er auch für immaterielle Güter wie etwa Downloads oder Zugriffsrechte auf digitale Inhalte, sonstige Lizenzen, Tickets oder auch Fahrkarten. Dieser Schritt stützt die Käufer erneut – so hatte das Unternehmen erst vor wenigen Monaten die Frist für den Käuferschutz drastisch auf 180 Tage verlängert (wir berichteten).
Alles in allem dürften Händler mit den neuen AGB nicht sonderlich zufrieden sein. Nicht nur, dass mehr persönliche Daten gesammelt, weitergegeben, verarbeitet und für verschiedenen Zwecke benutzt werden. Auch mit Blick auf den Online-Handel dürften sie sich übervorteilt fühlen. Schließlich werden die Rechte der Käufer immer weiter gestärkt, während die Frage aufkeimt, ob auch ihre Wünsche im alltäglichen Internet-Geschäft gewahrt bleiben.
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Z.B. so: Käufer kauft Software-Downlo ad, macht, weil er weiß, wie das System funktioniert, Fall auf wegen "Entspricht nicht Beschreibung", bekommt Geld zurück => Käufer hat Ware und Geld, Verkäufer hat nichts und ggf. bei Ebay einen Mangel in der Mängelliste - Super!
Fälle werden doch garantiert auch weiterhin automatisch durch eine Software i.d.R. für den Käufer entschieden. Keiner will mir erzählen, dass dann wirklich ein Paypal-Mitarbei ter nachforscht und analysiert und dann eine Entscheidung trifft. Das würde ja Arbeit bedeuten und damit Geld kosten.
Aber wie läuft das dann ab, wenn ein Käufer einen nicht erhaltenen Artikel meldet bei digitalen Gütern? Es gibt dafür ja keinen Versandnachweis und auch keine andere standardisierte Verifikation, die bestätigt, dass der Verkäufer den Download bereitgestellt hat. Gewinnt dann einfach immer der Käufer? Würde mich bei Paypal nicht wundern.
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Wird Zeit, dass PayPal nicht mehr allein im Markt regiert.
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was uns die Banken in Deutschland
demnächst als Ersatz für PayPal
neu anbieten. Kann ja dann nur
besser werden.
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