Die Auswahl an Bezahlmöglichkeiten beim Online-Kauf ist vielseitig. Rechtlich gesehen ist ein Händler dazu verpflichtet, mindestens eine kostenfreie Zahlart anzubieten. Eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass große Händler davon oft Gebrauch machen – und für die Zahlung mitunter beträchtliche Extrakosten verlangen. Update: Unister ist gegen eine Aussage der Verbraucherzentrale gerichtlich vorgegangen und hat Recht bekommen.
(Bildquelle Taschendieb: Paul Michael Hughes via Shutterstock)
Vorkasse, Lastschrift, Rechnungskauf, Paypal, Amazon Payments, Sofortüberweisung, Kreditkarte, diverse Apps – die Auswahl an Zahlungsoptionen im Online-Handel ist enorm. Bei der Auswahl müssen Kunden aber nicht nur darauf achten, wie sicher die Zahlungsoption ist, sondern offenbar auch, wie teuer sie wird. Denn eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter 120 Online-Shops hat ergeben, dass oft Zusatzkosten erhoben, beschränkende Bedingungen gesetzt oder prozentuale Pauschalen veranschlagt werden. Besonders Letzteres führe bei höheren Einkaufssummen „zu nicht nachvollziehbaren Kosten“.
Die Untersuchung der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass 70 der 120 untersuchten Shops für mindestens eine Zahlart Extrakosten ansetzten. Rund jedes vierte Unternehmen kassiert sogar für mehrere Zahlarten. Vor allem Paypal, die Kreditkartenzahlung und der Rechnungskauf – der zu den sichersten und beliebtesten Zahlarten gehört – werden offenbar gerne mit Extrakosten verbunden. Amazon verlangt beispielsweise 1,50 Euro bei einer Bestellung per Rechnungskauf, der Online-Shop Emotion nimmt sogar fast zehn Euro extra.
Kundenfreundliche Zahlungsoptionen oft mit Bedingungen verknüpft
Die höchsten Zusatzkosten fallen aber bei Technik- und Travel-Shops an: Wer bei der Airline Germanwings per Rechnung oder Paypal einkaufen will, muss 9,90 Euro berappen. Will man seine Flugtickets per Kreditkarte zahlen, verlangt Germanwings „2% des Gesamtpreises“. Bei 1000 Euro werden also 20 Euro fällig. Zwar bietet die Fluglinie mit der Lastschrift die gesetzlich vorgeschriebene kostenfreie Zahlmethode an, doch diese ist mit Bedingungen verknüpft: Nur „bis zu 5 Tage vor Abflug“ können Kunden mit Lastschrift bezahlen.
Noch mehr Geld verlangt das Reiseportal Fluege.de: Bei einer Buchung bis 1000 Euro fällt eine „Service Fee“ von 29,99 Euro an – bucht man Hin- und Rückflug zusammen, verdoppelt sich diese „Gebühr“, es werden also fast 60 Euro extra verlangt. Kostet die Reise mehr als 1000 Euro, reduzieren sich die Zahlarten auf ausgewählte Kreditkarten – kostenfrei war dann nur eine spezielle Mastercard Gold. (siehe Update: Das Landgericht Leipzig hat diese Behauptung der Verbraucherzentrale untersagt)
Kostenfrei angebotene Zahlungsart muss "gängig und zumutbar" sein
Auffällig ist auch, dass jeder vierte Shop der Stichprobe keine der beiden kundenfreundlichsten Zahlarten Lastschrift oder Rechnungskauf zur Wahl stellte. Falls doch, gab es oft Einschränkungen, die von der Nutzung abschreckten oder diese gar unmöglich machten. So konnte man in einem Shop für Druckerzubehör lediglich bis 100 Euro per Lastschrift zahlen.
Obwohl Online-Händler gesetzlich nur dazu verpflichtet sind, mindestens eine Bezahloption kostenfrei anzubieten, sollten sie genauesten überlegen, wie sie das umsetzen: Denn zum einen muss die kostenfreie Zahlart „gängig und zumutbar“ sein ("Gebühren für Zahlungsarten: Das gilt es zu beachten"), zum anderen darf das vereinbarte Entgelt nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Händler durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen. Rechtswidrig wäre es also beispielweise, die Zahlung per Bitcoins als einzige kostenfreie Variante zu führen. Zudem steht für Händler immer die Frage im Raum, wie die Kunden reagieren – und bei hohen Gebühren für die Zahlung mit den kundenfreundlichsten oder beliebtesten Zahlungsarten werden diese eher abgeschreckt.
Update, 03.07.2015: Unister erwirkt Gerichtsurteil gegen Darstellung
Das Leipziger Internet-Unternehmen Unister, das hinter dem Portal Fluege.de steht, ist gerichtlich gegen die Darstellung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorgegangen. Die Aussage der Verbraucherzentrale, bei den erhobenen Service-Entgelten handele es sich um Zusatzkosten für die Nutzung bestimmter Bezahlmittel, sei falsch. Das Landgericht Leipzig gab Unister Recht (Aktienzeichen 08 O 1836/15) und untersagte derartige Behauptungen. "Demnach handelt es sich bei der Service Fee nicht um ein Entgelt für die Verwendungen eines Zahlungsmittels", so das Gericht.Damit bestätigte das Landgericht Leipzig frühere Urteile ähnlicher Fälle.
Fluege.de bietet "in aller Regel" zudem als gängiges kostenfreies Zahlungsmittel die Lastschrift an. "Für Zahlungen mit der kostenfrei erhältlichen Fluege.de Mastercard Gold entfallen zusätzlich auch die Vermittlungs-Entgelte, die Reisebüro-Kunden gewöhnlich zu zahlen haben", betont das Unternehmen.
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Ich habe von Kindesbeinen an gelernt: wer anschafft, der zahlt! Warum soll ich meinen Kunden, die per Vorkasse oder Rechnung zahlen, die hohen Paypalkosten (versteckt) über den Produktpreis auf's Auge drücken? Wir Händler verkommen ohnehin immer mehr zu Arbeitssklaven von Amazon, Ebay und Paypal. Was da an Wertschöpfung direkt ins niedrigbesteuer te Ausland abwandert finde ich gelinde gesagt "bemerkenswert" . Aber in der schönen Welt der Paypalwerbung ist ja alles so schön einfach und sicher und billig ...die meisten Kunden wissen scheinbar nicht, wieviel Geld sich bei ihrer Bestellung in Luft auflöst ...geld, das se besser dahin spenden könnten, wo es SINN macht (und wenn's die nächstegelegene Kita ist).
In diesem Sinne ...ein wenig weniger Zuarbeit für Paypal und Co täte auch Ihnen git, Herr Pohlgeers.
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Das machen die Händler ja nicht ohne Grund, sondern weil sie mit Lastschrift oder Rechnung gerne abgezockt werden.
Und die angesprochenen "beträchtlichen Mehrkosten" für die Zahlungsarten, sind nur die, die die Händler selbst an den Dienstleister zahlen müssen.
Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man nur die Selbstkosten weiter geben darf.
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Zusatzgebühren sind in meinen Augen nicht immer, aber immer öfter völlig überzogen.
Am Beispiel Paypal sind die Gebühren mittlerweile transparent, und dennoch gibt es hier Teilweise horende Gebühren.
Als Beispiel : Bei paypal fallen Kosten in höhe von 1,9% + 0,35€ an. Vielleicht bei Gewerbe etwas mehr. Aufschläge von bis zu 5% sind ja nicht mehr selten. Jedoch gibt es auch schon fälle von 2-stelligen Prozentwerten, und aktuell wo ich gerade bestellen wollte 35€ Aufpreis ab einer 4-Stelligen Rechnungsbetrag zzgl. 8% Paypal. Und da fängt es schon an frech zu werden meiner Meinung nach.
Ich kann natürlich verstehen, das man als Verkäufer Kosten abschreiben möchte. Jedoch jetzt mal ehrlich, müssen die umgelegten Beträge wirklich höher sein, als die eigentlichen Kosten? Es ist bekannterweise unbestritten, das Zahlarten wie Paypal eher dazu verleiten einzukaufen, als lediglich Vorkasse, daher ist in meinen Augen einen Betrag einzufordern der über den tatsächlichen Kosten liegt, schon etwas unseriös. Man wird nicht gezwungen dort zu kaufen, aber das Urteil, das im Vorfeld diese Kosten aufzulisten sind, bzw. Klar und Deutlich beschrieben sein müssen, haben ihre Bewandtnis. Der der bescheissen kann, der bescheisst auch, und die ANzahl der schwarzen Händler-Schafe scheint in meinen Augen immer rasanter anzusteigen.
Ich persönlich bin froh, das es Verbraucherzent ralen gibt, und finde JEDEN Beitrag von denen gut, auch wenn er am ende für mich persönlich keine Bewandtnis hat.
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Wenn z.B für Paypal 2% sichtbar verlangt werden, ärgert sich der Kunde, weil die Wahrheit im weh tut. Wenn die Kosten aber versteckt verrechnet werden, über allgemeine Versandkosten, oder den Produktpreis, dann gibt es auch keinen Anlass zur Kritik.
Das schlimmste Beispiel sind Hotels.
Trotz der niedrigen 7% MwSt. sind die Hotelpreise in den letzten 2 Jahren stark angestiegen.
Der Grund dafür ist, dass kaum mehr direkt gebucht wird, sondern Portale wie Booking.com, Trivago, HRS. ect. genutzt werden. Diese Buchungsportale verlangen 10-25% des Gesamtpreises vom Hotelier. Die einzige Möglichkeit die dann bleibt, um weiterhin wirtschaftlich das Hotel zu betreiben, ist die Kostenweitergab e, in Form von Zimmerpreiserhö hung, an den Gast. Das bedenkt aber kaum jemand, der die Portale zum buchen nutzt.
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Das muss der Händler auf Nachfrage offenlegen.
Da lässt man sich als Kunde eben nicht abzocken und fragt mal genauer nach ...........
Bei meinen Flug über fluege.de bei Germanwings haben sie mir auch diese Gebühr von 29,99 € berechnet. Ich habe dann, mit dem entsprechenden Gesetz in schriftlicher Form, bei der Kreditkartenbuc hung Einspruch eingelegt.
Mastercard hat mir den Betrag dann gutgeschrieben und da fluege.de genau weiß, dass das nicht rechtens ist, was sie da tun, haben die auch schön die Füße stillgehalten und nie wieder nach dieser Gebühr gefragt.
Also Leute : wehrt Euch !!!!
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erwähnt sein sollte auch, dass die Bezahloptionen nunmal für den Händler nicht kostenlos sind, und in vielen Fällen mit aus meiner Sicht unverhältnismäß igen Gebühren verküpft sind (auch prozentual vom Gesamtwert inkl. MwSt!!). Das geht weiter über monatliche Grundpreise, nur für den Zahldienst anzubieten zu können (dürfen) bis hin zu nicht erstattungsfähi gen Gebührenanteile n bei Widerruf des Kunden (welche gesetzlich nicht vom Kunden eingefordert werden dürfen). Darüber hinaus bieten diese Bezahldienste in den meisten Fällen einen Käuferschutz an, der auch finanziert werden muss - logischerweise zu Lasten des Händlers.
Der Kunde bekommt gewisse Leistungen für seine Gebühr - aber die möchte er natürlich nicht bezahlen - ist klar..
Aus Händlersicht müssen durch die anfallenden Bezahloption -Gebühren nicht nur die in dem Moment anfallenden Gebühren gedeckelt werden, sondern auch Gebühren die seitens anderer Kunden durch Storno etc. erzeugt werden. Dies ist ganz normal!!
Dass nun die oben genannten Portale diese Bezahldienste als Einkommensquell e entdeckt haben, schuldet womöglich auch dem Umstand, dass jeder im Grundpreis der günstigste sein möchte, aber trotzdem noch Geld verdient werden muss.
Ich persönlich verstehe die Portale, welche Gebühren für Bezahldienste verlangen, da ich mir auch Gedanken über die anfallenden Kosten mache. Sind mir die Gebühren zu hoch, würde ich dort nicht kaufen, es sei denn der Endpreis geht trotzdessen in Ordnung.
Der Kunde entscheidet ob die Gebühren gerechtfertigt sind oder nicht - und solange wie der Kunde diese bezahlt (wenn auch murrend), werden die Portale diese auch verlangen können.
..
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Und warum? Weil diese Zahlarten sehr Händlerunfreund lich, weil risikoreich sind. Immer wieder werden gerade Rechnungen mit kleinen Beträgen nicht bezahlt, der Händler darf dann mahnen und Inkasso beauftragen. Viel Arbeit für wenig Geld... Und Inkasso kostet bei Nichtzahlung des Betrages zusätzlich.
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