Aufrunden statt Cent-Münzen: Müssen Preise bald angepasst werden?

Veröffentlicht: 12.03.2025
imgAktualisierung: 12.03.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 2 Min.
12.03.2025
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Mehrere Ein-Cent-Münzen liegen übereinander
PantherMediaSeller / Depositphotos.com
Fünf statt 4,99 Euro – das Nationale Bargeldforum schlägt vor, Preise aufzurunden, um die Cent-Münzen künftig abzuschaffen.


Die Deutschen könnten auch ohne Ein- und Zwei-Cent-Münzen auskommen. Das Nationale Bargeldforum will diese nun abschaffen. Das Gremium aus Verbänden der Kreditwirtschaft, des Einzelhandels, des Verbraucherschutzes, der Geld- und Wertdienstleistungsbranche und der Automatenbetreiber schlägt vor, Preise in Zukunft auf glatte Beträge zu runden.

Die Summe des Gesamteinkaufs soll auf die nächsten fünf Cent auf- oder abgerundet werden. Das betrifft also sowohl Verbraucher:innen als auch Verkäufer:innen. „Statt 4,99 Euro würden dann beispielsweise 5 Euro fällig, statt 1,02 Euro hingegen nur 1 Euro“, heißt es dazu in der Mitteilung der Bundesbank. In Finnland oder den Niederlanden sei dies bereits die gängige Praxis – eine einheitliche europäische Regelung gibt es allerdings nicht.

Kosten für Cent-Münzen vergleichsweise hoch

Die Vereinigung bittet nun das Bundesfinanzministerium, „sich für eine gesetzliche Rundungsregelung in Deutschland einzusetzen und diese voranzutreiben“. Dabei sollten die Rundungsregeln in Europa möglichst einheitlich sein.

Grund für den Vorschlag ist, dass der Aufwand für Herstellung, Verpackung sowie Transportkosten für die 1- und 2-Cent-Münzen im Verhältnis zu ihrem Gegenwert hoch sei. Die Abschaffung der Münzen könne Bargeld zudem wieder zu einem besseren Image verhelfen: Umfragen hätten gezeigt, dass sich die Münzen im Euroraum wenig Beliebtheit erfreuen und nur selten zu den nationalen Zentralbanken des Euroraums zurückkehren würden. „Wenn wir auf den Umlauf von 1- und 2-Cent-Münzen verzichteten, würde Bargeld für die Nutzerinnen und Nutzer attraktiver. Außerdem wäre der Bargeldkreislauf nachhaltiger und effizienter“, argumentiert Burkhard Balz, Mitglied im Vorstand der Deutschen Bundesbank und Vorsitzender des Nationalen Bargeldforums. 

Rundungsvorschlag gilt nur für Barzahlungen

Dieser Vorschlag soll ausschließlich für Barzahlungen gelten – Online-Zahlungen betrifft es nicht. Was das für Angebote im Handel bedeutet, ist derzeit nicht absehbar. Hinter den sogenannten gebrochenen Preisen bzw. Schwellenpreisen steht oft auch eine Verkaufspsychologie: Sie sollen dafür sorgen, dass Konsument:innen die Produkte günstiger erscheinen – 99,99 Euro, das ist immerhin noch nicht dreistellig. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 12.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 12.03.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Behn

Hanna Behn

Expertin für Handel & Unternehmertum

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Robert
13.03.2025

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In den Niederlanden seit Jahren üblich: Bei Kartenzahlungen erfolgt der exakte Betrag, während Bargeldbeträge im Supermarkt und anderswo auf- oder abgerundet werden. Und das beste, es funktioniert einwandfrei und niemand beklagte sich.
Torsten
13.03.2025

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4,99 ist ein psychologischer Preis und klingt weniger als 5,- Euro. Zwar mag ich die kleinen Münzen auch nicht, doch schafft man so Stück für Stück ab. Aus Kostengründen, der Sicherheit wegen, bis es nur doch digital weitergeht. Laut EZB gerne schon ab Ende des Jahres …
Cf
13.03.2025
Ich würde mich beklagen. Kaufe ich ein Jahr lang jeden Tag einen Artikel für 53 Cent bar, habe ich am Jahesende 7,30 Euro mehr bezahlt als jemand der mit Karte zahlt.
cf
13.03.2025

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Was soll daran den Gebrauch von Bargeld erhöhen? Hier mal eine Beispielrechnung für diese Schnappsidee: Angenommen einzelner Artikel kostet 2,54 € Kaufe ich einen gegen Kartenzahlung, zahle ich 2,54 € Kaufe ich einen Bar, kostet er 2,55 € Kaufe ich zwei gegen Kartenzahlung, zahle ich 3,08 €, mit Bargeld 3,10 € Und dann sollte auch noch der Aufwand für die Programmierung der Kassensysteme berücksichtigt werden. Wer kennt das nicht: Kunde vor einem in der Schlage will Bar zahlen -> Kasse berechnet wie oben z.B. 3,10 €. Dann hat der Kunde doch nur 3 € im Portemonnaie und will doch mit Karte zahlen. Dann muss die Kasse den gesamten Vorgang neu berechnen um dann wieder auf die 3,08 € zu kommen. AUßERDEM: Was ist da mit der Preisangabenverordnung? Wenn ich an der Kasse wie im oberen Beispiel plötzlich 2 Cent mehr bezahlen muss, weil ich bar zahle, stimmt die Preisauszeichnung am Produkt bzw. Regal nicht! Ich würde sagen: Bitte mit dieser Idee nochmal zurück nach Hause und nachdenken. Dann eine sinnvolle Idee entwickeln und diese präsentieren.