Seit Beginn des Jahres gilt die E-Rechnungspflicht für umsatzsteuerpflichtige B2B-Umsätze in Deutschland. Dank Ausnahmen und Übergangsphasen wird Unternehmen jedoch Zeit gewährt, sich in Ruhe nach einer geeigneten Lösung umzusehen.
Diese Zeit sollte man jedoch nicht überbeanspruchen. Bereits jetzt kann es vorkommen, dass ein Partnerunternehmen einem eine E-Rechnung zukommen lässt. Kann man diese nicht verarbeiten, drohen Umsatzeinbußen. Auch für Kleinunternehmen nach § 19 UStG gilt letztlich: um sich im Wettbewerb behaupten zu können, kann ein Umstieg lohnen.
Für die Umsetzung gibt es neben großen Buchhaltungsanbietern zahlreiche Tools. Doch gerade kleine Unternehmen oder Solo-Selbständige, die zuvor ganz klassisch auf Word oder Excel setzten, sind von der Auswahl schnell überfordert. Wir schauen uns im folgenden vier Optionen genauer an, und klären, worauf es ankommt.
Nur zum Gucken: Visualisierung per Elster
In schwierigen Zeiten, wie aktuell, haben Unternehmen viel auf dem Tisch. Ein Aufschieben der Thematik kann daher aus betrieblichen Gründen notwendig werden. Die Erstellung eigener E-Rechnungen lässt sich bis spätestens 1. Januar 2027 aufschieben, an der Verarbeitung eingehender E-Rechnungen kommt man jedoch nicht vorbei. Das ermöglichen Visualisierungstools.
Solche Anwendungen extrahieren die in der E-Rechnung im XML-Format enthaltenen Daten und schlüsseln diese in einem einfach lesbaren Format auf. Jedoch sollte man hier nicht blind jedem online angebotenen Tool vertrauen. Schließlich enthalten Rechnungen empfindliche Finanzinformationen, die nicht in die falschen Hände gelangen sollten.
Bei der Auswahl sollte man darauf achten, ob der Anbieter eine vertrauenswürdige Quelle ist und Angaben dazu macht, wie mit den hochgeladenen Dateien verfahren wird. Die von den deutschen Finanzbehörden entwickelte Software Elster hat in Kooperation mit dem Bundesfinanzministerium einen eigenen E-Rechnungs-Viewer veröffentlicht. Dieser lässt sich auch ohne Elster-Login nutzen.
Der Viewer nimmt jeweils nur eine XML-Datei bis 10 MB an und zeigt deren Inhalt in einer Online-Ansicht an. Ein Download dieser in Form eines PDFs oder ähnlichem ist nicht möglich.
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