Die Umsetzung der E-Rechnungspflicht ist nur eine von vielen Regularien, welche den Online-Handel aktuell beschäftigen. Wo man im eigenen Online-Shop immerhin Herr beziehungsweise Frau des eigenen Schicksals ist, sieht die Lage auf Marktplätzen eher anders aus. Wie genau die Platzhirsche Amazon und Ebay die Anforderungen der E-Rechnungspflicht umsetzen wollen, haben wir bei den Unternehmen angefragt.
Amazon feilt an Erweiterung des Rechnungsservices
Die beiden Marktplatzanbieter Ebay und Amazon bieten Verkaufspartner:innen eine breite Auswahl an Schnittstellen zu Drittanbietern für Buchhaltungslösungen an. In beiden Fällen ist es also möglich, unter diesen Anbietern einen passenden Partner auszuwählen. Viele der hier verfügbaren Lösungen, wie sevdesk, Lexware oder easybill, sind bereits jetzt auf die E-Rechnung vorbereitet.
Amazon arbeitet zudem an einer eigenen Lösung, um den Sellern den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten. Hierfür wird der bestehende Rechnungsservice weiterentwickelt: „Sobald die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland umgesetzt sind, wird das derzeitige Format durch das für elektronische Rechnungen erforderliche ersetzt“, teilte ein Unternehmenssprecher OnlinehändlerNews mit.
Marktplätze pochen auf Eigenverantwortung von Sellern
In jedem Fall sei es aber wichtig, dass sich Handelsunternehmen mit dem Thema E-Rechnung eigenständig beschäftigen. Nur weil man möglicherweise ausschließlich über einen der Marktplätze verkauft, könne man die Verantwortung hier nicht von sich schieben und beim Marktplatzanbieter suchen.
So führt der Amazon-Sprecher weiter aus: „Verkäufer, die unser Tool zur Rechnungserstellung nicht nutzen, sind weiterhin dafür verantwortlich, konforme elektronische Rechnungen zu erstellen und können diese Rechnungen über die bestehende Schnittstelle an Business-Kunden übermitteln.“
Auch bei Ebay werden die Optionen für eine Integration weiter eruiert. Wie es dahingehend weitergeht, teilt das Unternehmen Verkaufspartner:innen mit, sobald etwas Konkretes vorliegt. „In der Zwischenzeit empfehlen wir allen gewerblichen Verkäufer*innen, sich von einem*einer Steuerberater*in, dem örtlichen Finanzamt oder Wirtschaftsprüfer*innen beraten zu lassen, ob und wie sie von den deutschen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung betroffen sein könnten.“
E-Rechnungspflicht: Das ist jetzt wichtig zu wissen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verpflichtung zur E-Rechnung schrittweise für inländische, umsatzsteuerpflichtige B2B-Umsätze eingeführt. Bis Ende 2026 können dabei noch PDF- oder Papierrechnungen genutzt werden, sofern die Empfängerseite dem zustimmt. Bereits ab 2025 können jedoch alle betreffenden Unternehmen ihre Buchhaltung umstellen, weswegen es wichtig ist, sich zeitnah mit der Thematik auseinanderzusetzen. Denn auch, wenn man selbst ab Januar nicht gleich E-Rechnungen versendet, kann es durchaus vorkommen, dass Lieferanten ab diesem Zeitpunkt eben jene versenden.
Als strukturierter Datensatz unterscheidet sich eine E-Rechnung deutlich vom bisher geläufigen PDF-Format. Das Format XRechnung ist ausschließlich durch Maschinen lesbar. Das hybride Format ZUGFeRD dagegen enthält neben dem Datensatz auch ein menschenlesbares PDF. Welches Format für das eigene Unternehmen das Richtige ist, sollte zeitnah mit dem Steuerbüro, den Mitarbeitenden sowie gegebenenfalls einem IT-Beratungsdienst geklärt werden.
Mehr Antworten rund um die E-Rechnung haben wir in einem Übersichtsartikel zusammengefasst.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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am besten gehen Sie da in die Kommunikation mit den betreffenden Firmen und erkundigen sich, welches Format diese nutzen und welche Software dies bedingt.
Aber Sie haben natürlich vollkommen recht, so SOLLTE es nicht ablaufen.
Gruß die Redaktion
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